Durchführung einer Befragung von Einsteigern in öffentliche Verkehrsmittel an Schienenhaltestellen der Region Stuttgart und einer Zustandserfassung für die Einrichtungen des intermodalen Umstiegs
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Durchführung einer Befragung von Einsteigern in öffentliche Verkehrsmittel an Schienenhaltestellen der Region Stuttgart und einer Zustandserfassung für die...”
Titel
Durchführung einer Befragung von Einsteigern in öffentliche Verkehrsmittel an Schienenhaltestellen der Region Stuttgart und einer Zustandserfassung für die Einrichtungen des intermodalen Umstiegs
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Produkte/Dienstleistungen: Kundenbefragung📦
Kurze Beschreibung:
“Befragung von Fahrgästen im ÖPNV,
Erhebung von Haltestelleneinrichtungen im ÖPNV”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Standortbegehung📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Baden-Württemberg🏙️
Ort der Leistung: Stuttgart🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Umkreis Landeshauptstadt Stuttgart/ Region Stuttgart
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Verband Region Stuttgart koordiniert und fördert den intermodalen Umstieg mit einem Schwerpunkt auf den Stationen der S-Bahn, für die er Aufgabenträger...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Verband Region Stuttgart koordiniert und fördert den intermodalen Umstieg mit einem Schwerpunkt auf den Stationen der S-Bahn, für die er Aufgabenträger ist. Er verfolgt seit 2016 ein Programm zur Förderung von Mobilitätsangeboten an den Bahnstationen. Mit Fördermitteln aus dem RegioWIN-Programm (Mittel des Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2014-2020 ergänzt um Landesmittel) konnten in Zusammenarbeit mit Kommunen sowie dem Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart 13 Schienenhaltestellen zu regionalen Mobilitätspunkten ausgebaut werden. Dazu wurden die Angebote an den Bahnhöfen um Verleihsysteme, gesicherte Fahrradabstellanlagen, Lademöglichkeiten und erweiterte Informationsangebote ergänzt. Mit dem vorliegenden Ausschreibungsgegenstand sollen die Grundlagen für zukünftige Aufgaben bei der Attraktivierung der Stationen und planerische Eckwerte erhoben werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-04-11 📅
Datum des Endes: 2022-08-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber behält sich das einseitige Recht vor, weitere Stationen nachzubenennen.” Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: RegioWIN 721939
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-03-08
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-04-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-03-09
09:00 📅
“Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und...”
Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz ‒ LTMG) Anwendung findet. Die sich daraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Zudem wird darauf hingewiesen, dass auch die Vorgaben des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz ‒ MiLoG) zu beachten sind.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versandt, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. (§ 134 Abs. 2 GWB).
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht mehr von der Vergabekammer aufgehoben werden (§168 Abs. 2 S. 1 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 028-071883 (2022-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 280 000 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Konzeption der Erhebungsmethode und Umsetzungsplan mit Angaben zur Rekrutierung und Einsatz von Personal”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Sicherstellung der Vergleichbarkeit zur vorangegangenen Untersuchung und methodischer Ansatz zur Ergebnisauswertung”
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrungspool in vergleichbaren Projekten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Erfahrung bei der Entwicklung von Datenbanken zur Erfassung von Umstiegsanlagen an Haltestellen des ÖPNV”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ergebnisaufbereitung und Präsentation
Preis (Gewichtung): 40
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 028-071883
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-03-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ipsos GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 280 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versandt, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. (§ 134 Abs. 2 GWB).
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht mehr von der Vergabekammer aufgehoben werden (§168 Abs. 2 S. 1 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 073-196275 (2022-04-08)