Leistungsgegenstand ist die Miete oder der Kauf eines Endpoint Detection and Response Systems für das Security Operations Center (SOC) bei Dataport. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre inkl. zwei Verlängerungsoptionen um je ein Jahr. Während der Vertragslaufzeit erhält der Auftraggeber insbesondere: - ein zeitlich beschränktes (Miete/Subscription) oder ein unbeschränktes (Kauf) Nutzungsrecht, - Störungssupport durch den Hersteller - Patches und Upgrades für die angebotenen Komponenten - Dienstleistungen für Aufbau und Konfiguration. Das Management muss zunächst 60.000 Systeme umfassen. Bzgl. der Erweiterung der System-Anzahl bestehen Nachkaufoptionen, die in Form von wiederkehrenden Leistungen einseitig durch den Auftraggeber während der Vertragslaufzeit bestellt werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-01-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: DP-2021000108
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Miete oder der Kauf eines Endpoint Detection and Response Systems für das Security Operations Center (SOC) bei Dataport.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre inkl. zwei Verlängerungsoptionen um je ein Jahr.
Während der Vertragslaufzeit erhält der Auftraggeber insbesondere:
- ein zeitlich beschränktes (Miete/Subscription) oder ein unbeschränktes (Kauf) Nutzungsrecht,
- Störungssupport durch den Hersteller
- Patches und Upgrades für die angebotenen Komponenten
- Dienstleistungen für Aufbau und Konfiguration.
Das Management muss zunächst 60.000 Systeme umfassen. Bzgl. der Erweiterung der System-Anzahl bestehen Nachkaufoptionen, die in Form von wiederkehrenden Leistungen einseitig durch den Auftraggeber während der Vertragslaufzeit bestellt werden können.
Leistungsgegenstand ist die Miete oder der Kauf eines Endpoint Detection and Response Systems für das Security Operations Center (SOC) bei Dataport.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre inkl. zwei Verlängerungsoptionen um je ein Jahr.
Während der Vertragslaufzeit erhält der Auftraggeber insbesondere:
- ein zeitlich beschränktes (Miete/Subscription) oder ein unbeschränktes (Kauf) Nutzungsrecht,
- Störungssupport durch den Hersteller
- Patches und Upgrades für die angebotenen Komponenten
- Dienstleistungen für Aufbau und Konfiguration.
Das Management muss zunächst 60.000 Systeme umfassen. Bzgl. der Erweiterung der System-Anzahl bestehen Nachkaufoptionen, die in Form von wiederkehrenden Leistungen einseitig durch den Auftraggeber während der Vertragslaufzeit bestellt werden können.
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgt anhand der einfachen Richtwertmethode der UfAB 2018. Näheres hierzu kann im Internet unter www.cio.bund.de eingesehen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Miete oder der Kauf eines Endpoint Detection and Response Systems für das Security Operations Center (SOC) bei Dataport.
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 3 Jahre inkl. zwei Verlängerungsoptionen um je ein Jahr.
Während der Vertragslaufzeit erhält der Auftraggeber insbesondere:
- ein zeitlich beschränktes (Miete/Subscription) oder ein unbeschränktes (Kauf) Nutzungsrecht,
- Störungssupport durch den Hersteller
- Patches und Upgrades für die angebotenen Komponenten
- Dienstleistungen für Aufbau und Konfiguration.
Das Management muss zunächst 60.000 Systeme umfassen. Bzgl. der Erweiterung der System-Anzahl bestehen Nachkaufoptionen, die in Form von wiederkehrenden Leistungen einseitig durch den Auftraggeber während der Vertragslaufzeit bestellt werden können.
Dataport ist ein öffentlich-rechtlicher IT-Dienstleister für die Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In seinen aktuell 4 Rechenzentrumsstandort werden Fachverfahren aller Bereiche der Behörden betrieben. Dataports Leistungsspektrum reicht von der Softwareentwicklung, über Netzwerkverwaltung, Rechenzentrumsleistung und Endgerätebetrieb. Aktuell werden 50.000 Endgeräte der Microsoft Windows Familie und über 15.000 Serversysteme durch Dataport betreut.
Dataport ist ein öffentlich-rechtlicher IT-Dienstleister für die Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In seinen aktuell 4 Rechenzentrumsstandort werden Fachverfahren aller Bereiche der Behörden betrieben. Dataports Leistungsspektrum reicht von der Softwareentwicklung, über Netzwerkverwaltung, Rechenzentrumsleistung und Endgerätebetrieb. Aktuell werden 50.000 Endgeräte der Microsoft Windows Familie und über 15.000 Serversysteme durch Dataport betreut.
Die betriebenen Rechenzentren sind nach IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert.
Dataport betreibt als Full Service Provider ein Security Operations Center (SOC) zur Erkennung und Bekämpfung von Angriffen.
Für das SOC wird zum 01.02.2022 ein Endpoint Detection and Response System gesucht.
Die Mindestvertragslaufzeit beläuft sich auf 3 Jahre. Zudem besteht zwei mal eine Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden
Beschreibung der Optionen:
Während der Nutzungszeit wird es voraussichtlich zu Erweiterungen der Lösung kommen. Die Erweiterungen müssen jederzeit unter Berücksichtigung der marktüblichen Vorlaufzeiten durch den Auftraggeber erfolgen können. Es besteht jedoch keine Abnahmeverpflichtung.
Während der Nutzungszeit wird es voraussichtlich zu Erweiterungen der Lösung kommen. Die Erweiterungen müssen jederzeit unter Berücksichtigung der marktüblichen Vorlaufzeiten durch den Auftraggeber erfolgen können. Es besteht jedoch keine Abnahmeverpflichtung.
• Nachkauf von 1000 Lizenzen und SnS p.a. bzw. Erweiterung der Miete um 1000 Systeme analog der unter 2.3 aufgeführten Verteilung
• Nachkauf von 5.000 Lizenzen und SnS p.a. bzw. Erweiterung der Miete um 5.000 Systeme analog der unter 2.3 aufgeführten Verteilung Verteilung
• Nachkauf von 20.000 Lizenzen und SnS p.a. bzw. Erweiterung der Miete um 20.000 Windowsclients
Zusätzliche Informationen:
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgt anhand der einfachen Richtwertmethode der UfAB 2018. Näheres hierzu kann im Internet unter www.cio.bund.de eingesehen werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt.
Mindeststandards:
Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, das er nach dem 31.12.2018 erfolgreich abgeschlossen hat. Ein Projekt ist dann erfolgreich abgeschlossen, wenn die Implementierung erfolgreich gewesen ist und somit durch den Referenzgeber abgenommen wurde. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt, das er nach dem 31.12.2018 erfolgreich abgeschlossen hat. Ein Projekt ist dann erfolgreich abgeschlossen, wenn die Implementierung erfolgreich gewesen ist und somit durch den Referenzgeber abgenommen wurde. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
• wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
• Mindestens in jedem Referenzprojekt 20.000 Systeme angeschlossen wurden.
• In einem vergleichbaren Umfeld (Öffentliche Verwaltung, Banken, Versicherungen, IT-Serviceprovider, KRITIS-Betreiber, etc.). Eine Referenzimplementierung aus einem anderen Bereich kann alternativ als Nachweis genutzt werden, wenn der Bieter nachvollziehbar darlegt, dass das Umfeld in Bezug auf die Sicherheitsrahmenbedingungen vergleichbar ist) beschreiben.
• In einem vergleichbaren Umfeld (Öffentliche Verwaltung, Banken, Versicherungen, IT-Serviceprovider, KRITIS-Betreiber, etc.). Eine Referenzimplementierung aus einem anderen Bereich kann alternativ als Nachweis genutzt werden, wenn der Bieter nachvollziehbar darlegt, dass das Umfeld in Bezug auf die Sicherheitsrahmenbedingungen vergleichbar ist) beschreiben.
Sollte die eingereichte Referenz nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Sollte die eingereichte Referenz nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
• deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
• Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
• dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
• dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
• Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
• Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
• Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
• Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-02-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Kostenkriterium (Name): Kosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 50
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/dataport/tabs/home) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/dataport/tabs/home) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen.Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen.Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Teilnahmeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Teilnahmeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ (09.0.2022) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ (09.0.2022) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Quelle: OJS 2022/S 015-032399 (2022-01-17)
Ergänzende Angaben (2022-01-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Die Vergabeunterlagen wurden korrigiert. Anpassungen, die erfolgt sind beziehen sich auf folgende Unterlagen:- Teil A - Bewerbungsbedingungen- Teil A - Vertragshierarchie- Teil B - Leistungsbeschreibung_EDR- Teil C - Preisblatt- Anforderungskatalog EDR_Ausschreibung - Teil D - Ergänzende VertragsbedingungenDie Änderungen sind durch eine gelbe Markierung hervorgehoben worden. Die Frist zur Einreichung der Angebote wurde angepasst.
Die Vergabeunterlagen wurden korrigiert. Anpassungen, die erfolgt sind beziehen sich auf folgende Unterlagen:- Teil A - Bewerbungsbedingungen- Teil A - Vertragshierarchie- Teil B - Leistungsbeschreibung_EDR- Teil C - Preisblatt- Anforderungskatalog EDR_Ausschreibung - Teil D - Ergänzende VertragsbedingungenDie Änderungen sind durch eine gelbe Markierung hervorgehoben worden. Die Frist zur Einreichung der Angebote wurde angepasst.
Quelle: OJS 2022/S 031-079500 (2022-02-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-05-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Für das SOC wird ein Endpoint Detection and Response System gesucht.
Beschreibung der Optionen:
• Nachkauf von 1000 Lizenzen und SnS p.a. bzw. Erweiterung der Miete um 1000 Systeme analog der unter 2.5 aufgeführten Verteilung
• Nachkauf von 5.000 Lizenzen und SnS p.a. bzw. Erweiterung der Miete um 5.000 Systeme analog der unter 2.5 aufgeführten Verteilung Verteilung
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-05-02 📅
Name: Computacenter
Postanschrift: Sachsenkamp 4
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg
🏙️
Internetadresse: https://www.computacenter.com/de-de/who-we-are🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ (16.02.2022) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ (16.02.2022) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.