Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der AG wählt die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, aus den Bewerbern aus, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und die die Eignungskriterien erfüllen. Die Auswahlentscheidung des AG erfolgt nach einer Bewertung des jeweiligen Teilnahmeantrags auf der Grundlage der untenstehenden Ausschluss- und Bewertungskriterien. Die Bewerber, die nicht ausgewählt werden und damit im Teilnahmewettbewerb ausscheiden, werden auf Verlangen vom AG über die Gründe der Ablehnung ihres Teilnahmeantrags unterrichtet (§ 62 Abs. 2 Nr. 1 VgV).
Es gelten die folgenden Eignungskriterien:
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
(1) Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, Nachweis: vgl. Nr. III.1.1)
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Nachweis: vgl. Nr. III.1.2)
(2) Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach-, Personen- und Umweltschäden je Schadensfall von 5 Mio. EUR, die bis zur Beendigung des Vertrags aufrecht zu erhalten ist und die eine Nachhaftungsfrist von mindestens 5 Jahren umfasst, Nachweis: vgl. Nr. III.1.2)
(3) letzter Jahresabschluss, falls dessen Veröffentlichung in dem Staat, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, vorgeschrieben ist. Nachweis: vgl. Nr. III.1.2)
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit,
(1) Referenzen über vergleichbare ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Art der ausgeführten Leistungen, des Ausführungszeitraums, des Auftragswertes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers, Nachweis: vgl. Nr. III.1.3)
(2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind, Nachweis: vgl. Nr. III.1.3)
Ausschlusskriterien: Soweit ein Bewerber ein Ausschlusskriterium nicht erfüllt, wird sein Teilnahmeantrag von der Bewertung und somit vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Es kommen folgende Ausschlusskriterien zur Anwendung:
- Ausschlusskriterium 1: Mindestvolumen an Beschaffungen pro Jahr
Der Bewerber muss für das Los 1 anhand der von ihm mit dem Teilnahmeantrag benannten Referenzen die Betreuung eines durchschnittlichen jährlichen Beschaf-fungsvolumens (Einkaufsvolumen) im Leistungsbereich des Loses 1 in den letzten drei Jahren wie folgt nachweisen:
Los 1: mindestens 65 Mio. EUR (netto)
- Ausschlusskriterium 2: Mindestanzahl an stationären Betten
Der Bewerber muss für das Los 1 anhand der von ihm mit dem Teilnahmeantrag benannten Referenzen die Erbringung entsprechender Leistungen der fachlichen Beschaffungsunterstützung für andere Auftraggeber im Leistungsbereich des Loses 1 mit einer Mindestanzahl von stationären Betten im Durchschnitt bezüglich der letzten drei Jahre wie folgt nachweisen, wobei Rehabilitationsbetten nicht inbegriffen sind:
Los 1: mindestens 12.500 stationäre Betten
- Ausschlusskriterium 3: Mindestanzahl betreuter Kliniken, die öffentlicher Auftraggeber sind
Der Bewerber muss für das Los 1 anhand der von ihm mit dem Teilnahmeantrag benannten Referenzen die Erbringung entsprechender Leistungen der fachlichen Beschaffungsunterstützung für andere Auftraggeber im Leistungsbereich des jeweiligen Loses eine Mindestanzahl von Krankenhäusern, die ihrerseits jeweils Öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind, in den letzten drei Jahren wie folgt nachweisen:
Los 1: mindestens 15 Krankenhäuser
- Qualität der Referenzen:
Der AG prüft die Qualität der eingereichten Referenzen anhand der unten genannten Unterkriterien. Der Bewerber hat auf der Grundlage der von ihm mit dem Teilnahmeantrag benannten Referenzen eine Referenzliste von maximal 20 Krankenhäusern, die ebenfalls öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB sind, zu erstellen. Diese Referenzliste wird auf der Grundlage der folgenden Unterkriterien vom AG geprüft. Das Vorhandensein der einzelnen Kriterien wird entsprechend bewertet (0 = nicht vorhanden, 1 = vorhanden), wobei jedoch für das Kriterium „eigene Krankenhausapotheke“ abweichend die Bewertung 0 = nicht vorhanden, 2 = vorhanden gilt. Pro Referenz können somit maximal 8 Punkte erreicht werden (insgesamt maximal 160 Punkte für 20 Krankenhäuser).
Für jede Referenz gilt:
Punktwertung Kriterium
1 Referenz vorhanden
1 Größe > 800 stationäre Betten
2 eigene Krankenhausapotheke
1 Viszeral- und Gefäßchirurgie
1 Orthopädie
1 Unfallchirurgie
1 Augenheilkunde
Bewertung der Teilnahmeanträge:
Auf der Grundlage der Gesamtpunktzahl wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 160 Punkte. Die Rangfolge der Teilnahmeanträge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl, wobei die drei Teilnahmeanträge mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl vom AG zur Abgabe eines ersten Angebotes aufgefordert werden. Bei Punktgleichheit entscheidet die höhere Punktzahl im Bereich „eigene Krankenhausapotheke“. Sollte danach weiterhin eine gleich hohe Bewertung einzelner Teilnahmeanträge vorliegen, ist bezüglich dieser Teilnahmeanträge die Summe des Beschaffungsvolumens im Leistungsbereich des Loses pro Jahr bezüglich sämtlicher in die Auswahl einzubeziehender Referenzen maßgeblich. Die Rangfolge zwischen diesen Teilnahmeanträgen wird anhand der Summe des Beschaffungsvolumens gebildet, wobei das jeweils höhere Beschaffungsvolumen maßgeblich ist. Sollte danach noch immer eine gleich hohe Bewertung einzelner Teilnahmeanträge vorliegen, entscheidet bezüglich dieser Teilnahmeanträge das Los