Das Klinikum Glauchau beabsichtigt, seine Einkaufsaktivitäten zu konsolidieren und seine Beschaffungsumfänge an Medizinprodukten und Arzneimitteln zu bündeln und zu standardisieren. Ziel ist ein effizientes und wirtschaftlich optimiertes Beschaffungswesen und eine Verbrauchsreduktion mit minimiertem Artikelumfang. Außerdem sollen die Beantwortung aller Fragen zur Beschaffung und zur Optimierung des Artikel-Portfolios an Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien des Auftraggebers (AG) durch eine qualifizierte Beratungsleistung des Auftragnehmers (AN) sichergestellt werden. Hierzu soll nunmehr ein Dienstleistungsvertrag mit einer Einkaufsgemeinschaft mit dem Ziel der Erbringung von Einkaufsdienstleistungen ausgeschrieben und ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden. Das Klinikum Glauchau wird während der Laufzeit innerhalb des jeweiligen Fachloses ausschließlich mit dem AN und keiner weiteren „Einkaufsgemeinschaft“ zusammenarbeiten. Gegenstand des Vertrags soll insbesondere die fachliche Beschaffungsunterstützung im klinischen Bereich sein. Dazu gehören u.a. die Vorbereitung, Verhandlung und der Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie Rahmenvereinbarungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber bezogen auf Fachlos 1: Arzneimittel (§ 2 AMG), apothekenpflichtige Medizinprodukte (§ 2 MPAV), Infusionslösungen, Desinfektionsmittel, Röntgenkontrastmittel, Dialyselösungen, enterale Ernährungslösungen (die Aufzählung ist abschließend) Fachlos 2: nicht apothekenpflichtige Medizinprodukte (Verbandsmaterial, ärztliches- und pflegerisches Verbrauchsmaterial, Narkose- und sonstiger OP-Bedarf, medizinische Gase, Implantate, Laborbedarf) (die Aufzählung ist abschließend) Ziel ist es, dass die Versorgung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer mit den o. g. Bedarfen jederzeit und umfassend sichergestellt ist, was insbesondere auch durch die vom Auftragnehmer zu erarbeitenden Konzepte abgesichert werden soll.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-03-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffungsberatung
Referenznummer: RVK-APO-2022-01
Kurze Beschreibung:
Das Klinikum Glauchau beabsichtigt, seine Einkaufsaktivitäten zu konsolidieren und seine Beschaffungsumfänge an Medizinprodukten und Arzneimitteln zu bündeln und zu standardisieren. Ziel ist ein effizientes und wirtschaftlich optimiertes Beschaffungswesen und eine Verbrauchsreduktion mit minimiertem Artikelumfang. Außerdem sollen die Beantwortung aller Fragen zur Beschaffung und zur Optimierung des Artikel-Portfolios an Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien des Auftraggebers (AG) durch eine qualifizierte Beratungsleistung des Auftragnehmers (AN) sichergestellt werden. Hierzu soll nunmehr ein Dienstleistungsvertrag mit einer Einkaufsgemeinschaft mit dem Ziel der Erbringung von Einkaufsdienstleistungen ausgeschrieben und ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden. Das Klinikum Glauchau wird während der Laufzeit innerhalb des jeweiligen Fachloses ausschließlich mit dem AN und keiner weiteren „Einkaufsgemeinschaft“ zusammenarbeiten. Gegenstand des Vertrags soll insbesondere die fachliche Beschaffungsunterstützung im klinischen Bereich sein. Dazu gehören u.a. die Vorbereitung, Verhandlung und der Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie Rahmenvereinbarungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber bezogen auf
Fachlos 1:
Arzneimittel (§ 2 AMG), apothekenpflichtige Medizinprodukte (§ 2 MPAV), Infusionslösungen, Desinfektionsmittel, Röntgenkontrastmittel, Dialyselösungen, enterale Ernährungslösungen
(die Aufzählung ist abschließend)
Fachlos 2:
nicht apothekenpflichtige Medizinprodukte (Verbandsmaterial, ärztliches- und pflegerisches Verbrauchsmaterial, Narkose- und sonstiger OP-Bedarf, medizinische Gase, Implantate, Laborbedarf)
(die Aufzählung ist abschließend)
Ziel ist es, dass die Versorgung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer mit den o. g. Bedarfen jederzeit und umfassend sichergestellt ist, was insbesondere auch durch die vom Auftragnehmer zu erarbeitenden Konzepte abgesichert werden soll.
Das Klinikum Glauchau beabsichtigt, seine Einkaufsaktivitäten zu konsolidieren und seine Beschaffungsumfänge an Medizinprodukten und Arzneimitteln zu bündeln und zu standardisieren. Ziel ist ein effizientes und wirtschaftlich optimiertes Beschaffungswesen und eine Verbrauchsreduktion mit minimiertem Artikelumfang. Außerdem sollen die Beantwortung aller Fragen zur Beschaffung und zur Optimierung des Artikel-Portfolios an Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien des Auftraggebers (AG) durch eine qualifizierte Beratungsleistung des Auftragnehmers (AN) sichergestellt werden. Hierzu soll nunmehr ein Dienstleistungsvertrag mit einer Einkaufsgemeinschaft mit dem Ziel der Erbringung von Einkaufsdienstleistungen ausgeschrieben und ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden. Das Klinikum Glauchau wird während der Laufzeit innerhalb des jeweiligen Fachloses ausschließlich mit dem AN und keiner weiteren „Einkaufsgemeinschaft“ zusammenarbeiten. Gegenstand des Vertrags soll insbesondere die fachliche Beschaffungsunterstützung im klinischen Bereich sein. Dazu gehören u.a. die Vorbereitung, Verhandlung und der Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie Rahmenvereinbarungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber bezogen auf
nicht apothekenpflichtige Medizinprodukte (Verbandsmaterial, ärztliches- und pflegerisches Verbrauchsmaterial, Narkose- und sonstiger OP-Bedarf, medizinische Gase, Implantate, Laborbedarf)
(die Aufzählung ist abschließend)
Ziel ist es, dass die Versorgung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer mit den o. g. Bedarfen jederzeit und umfassend sichergestellt ist, was insbesondere auch durch die vom Auftragnehmer zu erarbeitenden Konzepte abgesichert werden soll.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beschaffungsberatung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beschaffungsberatung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Zwickau
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-03-18 📅
Einreichungsfrist: 2022-04-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-23 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 058-152354
ABl. S-Ausgabe: 58
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Klinikum Glauchau beabsichtigt, seine Einkaufsaktivitäten zu konsolidieren und seine Beschaffungsumfänge an Medizinprodukten und Arzneimitteln zu bündeln und zu standardisieren. Ziel ist ein effizientes und wirtschaftlich optimiertes Beschaffungswesen und eine Verbrauchsreduktion mit minimiertem Artikelumfang. Außerdem sollen die Beantwortung aller Fragen zur Beschaffung und zur Optimierung des Artikel-Portfolios an Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien des Auftraggebers (AG) durch eine qualifizierte Beratungsleistung des Auftragnehmers (AN) sichergestellt werden. Hierzu soll nunmehr ein Dienstleistungsvertrag mit einer Einkaufsgemeinschaft mit dem Ziel der Erbringung von Einkaufsdienstleistungen ausgeschrieben und ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden. Das Klinikum Glauchau wird während der Laufzeit innerhalb des jeweiligen Fachloses ausschließlich mit dem AN und keiner weiteren „Einkaufsgemeinschaft“ zusammenarbeiten. Gegenstand des Vertrags soll insbesondere die fachliche Beschaffungsunterstützung im klinischen Bereich sein. Dazu gehören u.a. die Vorbereitung, Verhandlung und der Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie Rahmenvereinbarungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber bezogen auf
Das Klinikum Glauchau beabsichtigt, seine Einkaufsaktivitäten zu konsolidieren und seine Beschaffungsumfänge an Medizinprodukten und Arzneimitteln zu bündeln und zu standardisieren. Ziel ist ein effizientes und wirtschaftlich optimiertes Beschaffungswesen und eine Verbrauchsreduktion mit minimiertem Artikelumfang. Außerdem sollen die Beantwortung aller Fragen zur Beschaffung und zur Optimierung des Artikel-Portfolios an Gebrauchs- und Verbrauchsmaterialien des Auftraggebers (AG) durch eine qualifizierte Beratungsleistung des Auftragnehmers (AN) sichergestellt werden. Hierzu soll nunmehr ein Dienstleistungsvertrag mit einer Einkaufsgemeinschaft mit dem Ziel der Erbringung von Einkaufsdienstleistungen ausgeschrieben und ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden. Das Klinikum Glauchau wird während der Laufzeit innerhalb des jeweiligen Fachloses ausschließlich mit dem AN und keiner weiteren „Einkaufsgemeinschaft“ zusammenarbeiten. Gegenstand des Vertrags soll insbesondere die fachliche Beschaffungsunterstützung im klinischen Bereich sein. Dazu gehören u.a. die Vorbereitung, Verhandlung und der Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie Rahmenvereinbarungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber bezogen auf
nicht apothekenpflichtige Medizinprodukte (Verbandsmaterial, ärztliches- und pflegerisches Verbrauchsmaterial, Narkose- und sonstiger OP-Bedarf, medizinische Gase, Implantate, Laborbedarf)
Ziel ist es, dass die Versorgung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer mit den o. g. Bedarfen jederzeit und umfassend sichergestellt ist, was insbesondere auch durch die vom Auftragnehmer zu erarbeitenden Konzepte abgesichert werden soll.
Einkaufsdienstleistungen für die im Fachlos 1 benannten Bedarfe sind zu vergeben. Gegenstand des Vertrags soll insbesondere die fachliche Beschaffungsunterstützung im klinischen Bereich sein. Dazu gehören u.a. die Vorbereitung, Verhandlung und der Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie Rahmenvereinbarungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber bezogen auf die im Fachlos 1 benannten Bedarfe.
Einkaufsdienstleistungen für die im Fachlos 1 benannten Bedarfe sind zu vergeben. Gegenstand des Vertrags soll insbesondere die fachliche Beschaffungsunterstützung im klinischen Bereich sein. Dazu gehören u.a. die Vorbereitung, Verhandlung und der Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie Rahmenvereinbarungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber bezogen auf die im Fachlos 1 benannten Bedarfe.
Ziel ist es, dass die Versorgung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer mit den im Fachlos 1 benannten Bedarfen jederzeit und umfassend sichergestellt ist, was insbesondere auch durch die vom Auftragnehmer zu erarbeitenden Konzepte abgesichert werden soll.
Ziel ist es, dass die Versorgung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer mit den im Fachlos 1 benannten Bedarfen jederzeit und umfassend sichergestellt ist, was insbesondere auch durch die vom Auftragnehmer zu erarbeitenden Konzepte abgesichert werden soll.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Dienstleistungsvertrag wird mit einer Grundlaufzeit von 36 Monaten geschlossen und verlängert sich nach Ablauf der Grundlaufzeit um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
Der Dienstleistungsvertrag wird mit einer Grundlaufzeit von 36 Monaten geschlossen und verlängert sich nach Ablauf der Grundlaufzeit um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
Bezeichnung des Loses: Einkaufsdienstleistung f. nicht apothekenpfl. Medizinprod. (Verbandsmat., ärztliches- und pfleg. Verbrauchsmat, Narkose- usonstiger OP-Bedarf, med Gase, Implantate, Laborbedarf)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Einkaufsdienstleistungen für die in Los 2 benannten Bedarfe sind zu vergeben. Gegenstand des Vertrags soll insbesondere die fachliche Beschaffungsunterstützung im klinischen Bereich sein. Dazu gehören u.a. die Vorbereitung, Verhandlung und der Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie Rahmenvereinbarungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber bezogen auf die in Los 2 benannten Bedarfe.
Einkaufsdienstleistungen für die in Los 2 benannten Bedarfe sind zu vergeben. Gegenstand des Vertrags soll insbesondere die fachliche Beschaffungsunterstützung im klinischen Bereich sein. Dazu gehören u.a. die Vorbereitung, Verhandlung und der Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie Rahmenvereinbarungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber bezogen auf die in Los 2 benannten Bedarfe.
Ziel ist es, dass die Versorgung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer mit den in Los 2 benannten Bedarfen jederzeit und umfassend sichergestellt ist, was insbesondere auch durch die vom Auftragnehmer zu erarbeitenden Konzepte abgesichert werden soll.
Ziel ist es, dass die Versorgung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer mit den in Los 2 benannten Bedarfen jederzeit und umfassend sichergestellt ist, was insbesondere auch durch die vom Auftragnehmer zu erarbeitenden Konzepte abgesichert werden soll.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Glauchau, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist,
Nachweis: Bescheinigung der zuständigen Stelle, nicht älter als 6 Monate,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
Nachweis: Eigenerklärung,
(2) Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach-, Personen- und Umweltschäden je Schadensfall von 5 Mio. EUR, die bis zur Beendigung des Vertrags aufrecht zu erhalten ist und die eine Nachhaftungsfrist von mindestens 5 Jahren umfasst,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach-, Personen- und Umweltschäden je Schadensfall von 5 Mio. EUR, die bis zur Beendigung des Vertrags aufrecht zu erhalten ist und die eine Nachhaftungsfrist von mindestens 5 Jahren umfasst,
Nachweis: Bescheinigung der zuständigen Stelle, nicht älter als 6 Monate,
(3) letzter Jahresabschluss, falls dessen Veröffentlichung in dem Staat, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, vorgeschrieben ist.
Nachweis: Bescheinigung der zuständigen Stelle,
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Referenzen über vergleichbare ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Art der ausgeführten Leistungen, des Ausführungszeitraums, des Auftragswertes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
(1) Referenzen über vergleichbare ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Art der ausgeführten Leistungen, des Ausführungszeitraums, des Auftragswertes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
Nachweis: Eigenerklärung,
(2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind,
Mindeststandards:
Soweit ein Bewerber ein Ausschlusskriterium nicht erfüllt, wird sein Teilnahmeantrag von der Bewertung und somit vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Es kommen folgende Ausschlusskriterien zur Anwendung:
- Ausschlusskriterium 1: Mindestvolumen an Beschaffungen pro Jahr
Der Bewerber muss für das jeweilige Los anhand der von ihm mit dem Teilnahmeantrag benannten Referenzen die Betreuung eines durchschnittlichen jährlichen Beschaffungsvolumens (Einkaufsvolumen) im Leistungsbereich des jeweiligen Loses in den letzten drei Jahren wie folgt nachweisen:
Der Bewerber muss für das jeweilige Los anhand der von ihm mit dem Teilnahmeantrag benannten Referenzen die Betreuung eines durchschnittlichen jährlichen Beschaffungsvolumens (Einkaufsvolumen) im Leistungsbereich des jeweiligen Loses in den letzten drei Jahren wie folgt nachweisen:
Los 1: mindestens 65 Mio. EUR (brutto)
Los 2: mindestens 35 Mio. EUR (brutto)
- Ausschlusskriterium 2: Mindestanzahl an stationären Betten
Der Bewerber muss für das jeweilige Los anhand der von ihm mit dem Teilnahmeantrag benannten Referenzen die Erbringung entsprechender Leistungen der fachlichen Beschaffungsunterstützung für andere Auftraggeber im Leistungsbereich des jeweiligen Loses mit einer Mindestanzahl von stationären Betten im Durchschnitt bezüglich der letzten drei Jahre wie folgt nachweisen, wobei Rehabilitationsbetten nicht inbegriffen sind:
Der Bewerber muss für das jeweilige Los anhand der von ihm mit dem Teilnahmeantrag benannten Referenzen die Erbringung entsprechender Leistungen der fachlichen Beschaffungsunterstützung für andere Auftraggeber im Leistungsbereich des jeweiligen Loses mit einer Mindestanzahl von stationären Betten im Durchschnitt bezüglich der letzten drei Jahre wie folgt nachweisen, wobei Rehabilitationsbetten nicht inbegriffen sind:
Los 1: mindestens 12.500 stationäre Betten
Los 2: mindestens 12.500 stationäre Betten
- Ausschlusskriterium 3: Mindestanzahl betreuter Kliniken, die öffentlicher Auftraggeber sind
Der Bewerber muss für das jeweilige Los anhand der von ihm mit dem Teilnahmeantrag benannten Referenzen die Erbringung entsprechender Leistungen der fachlichen Beschaffungsunterstützung für andere Auftraggeber im Leistungsbereich des jeweiligen Loses eine Mindestanzahl von Krankenhäusern, die ihrerseits jeweils Öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind, in den letzten drei Jahren wie folgt nachweisen:
Der Bewerber muss für das jeweilige Los anhand der von ihm mit dem Teilnahmeantrag benannten Referenzen die Erbringung entsprechender Leistungen der fachlichen Beschaffungsunterstützung für andere Auftraggeber im Leistungsbereich des jeweiligen Loses eine Mindestanzahl von Krankenhäusern, die ihrerseits jeweils Öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind, in den letzten drei Jahren wie folgt nachweisen:
Los 1: mindestens 15 Krankenhäuser
Los 2: mindestens 15 Krankenhäuser
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der AG wählt die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, aus den Bewerbern aus, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und die die Eignungskriterien erfüllen. Die Auswahlentscheidung des AG erfolgt nach einer Bewertung des jeweiligen Teilnahmeantrags auf der Grundlage der untenstehenden Ausschluss- und Bewertungskriterien. Die Bewerber, die nicht ausgewählt werden und damit im Teilnahmewettbewerb ausscheiden, werden auf Verlangen vom AG über die Gründe der Ablehnung ihres Teilnahmeantrags unterrichtet (§ 62 Abs. 2 Nr. 1 VgV).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der AG wählt die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, aus den Bewerbern aus, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und die die Eignungskriterien erfüllen. Die Auswahlentscheidung des AG erfolgt nach einer Bewertung des jeweiligen Teilnahmeantrags auf der Grundlage der untenstehenden Ausschluss- und Bewertungskriterien. Die Bewerber, die nicht ausgewählt werden und damit im Teilnahmewettbewerb ausscheiden, werden auf Verlangen vom AG über die Gründe der Ablehnung ihres Teilnahmeantrags unterrichtet (§ 62 Abs. 2 Nr. 1 VgV).
Es gelten die folgenden Eignungskriterien:
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
(1) Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, Nachweis: vgl. Nr. III.1.1)
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Nachweis: vgl. Nr. III.1.2)
(2) Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach-, Personen- und Umweltschäden je Schadensfall von 5 Mio. EUR, die bis zur Beendigung des Vertrags aufrecht zu erhalten ist und die eine Nachhaftungsfrist von mindestens 5 Jahren umfasst, Nachweis: vgl. Nr. III.1.2)
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(2) Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Sach-, Personen- und Umweltschäden je Schadensfall von 5 Mio. EUR, die bis zur Beendigung des Vertrags aufrecht zu erhalten ist und die eine Nachhaftungsfrist von mindestens 5 Jahren umfasst, Nachweis: vgl. Nr. III.1.2)
(3) letzter Jahresabschluss, falls dessen Veröffentlichung in dem Staat, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, vorgeschrieben ist. Nachweis: vgl. Nr. III.1.2)
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit,
(1) Referenzen über vergleichbare ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Art der ausgeführten Leistungen, des Ausführungszeitraums, des Auftragswertes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers, Nachweis: vgl. Nr. III.1.3)
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(1) Referenzen über vergleichbare ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Art der ausgeführten Leistungen, des Ausführungszeitraums, des Auftragswertes sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers, Nachweis: vgl. Nr. III.1.3)
(2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind, Nachweis: vgl. Nr. III.1.3)
Ausschlusskriterien: Soweit ein Bewerber ein Ausschlusskriterium nicht erfüllt, wird sein Teilnahmeantrag von der Bewertung und somit vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Es kommen folgende Ausschlusskriterien zur Anwendung:
- Ausschlusskriterium 1: Mindestvolumen an Beschaffungen pro Jahr
Der Bewerber muss für das Los 1 anhand der von ihm mit dem Teilnahmeantrag benannten Referenzen die Betreuung eines durchschnittlichen jährlichen Beschaf-fungsvolumens (Einkaufsvolumen) im Leistungsbereich des Loses 1 in den letzten drei Jahren wie folgt nachweisen:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Bewerber muss für das Los 1 anhand der von ihm mit dem Teilnahmeantrag benannten Referenzen die Betreuung eines durchschnittlichen jährlichen Beschaf-fungsvolumens (Einkaufsvolumen) im Leistungsbereich des Loses 1 in den letzten drei Jahren wie folgt nachweisen:
Los 1: mindestens 65 Mio. EUR (netto)
- Ausschlusskriterium 2: Mindestanzahl an stationären Betten
Der Bewerber muss für das Los 1 anhand der von ihm mit dem Teilnahmeantrag benannten Referenzen die Erbringung entsprechender Leistungen der fachlichen Beschaffungsunterstützung für andere Auftraggeber im Leistungsbereich des Loses 1 mit einer Mindestanzahl von stationären Betten im Durchschnitt bezüglich der letzten drei Jahre wie folgt nachweisen, wobei Rehabilitationsbetten nicht inbegriffen sind:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Bewerber muss für das Los 1 anhand der von ihm mit dem Teilnahmeantrag benannten Referenzen die Erbringung entsprechender Leistungen der fachlichen Beschaffungsunterstützung für andere Auftraggeber im Leistungsbereich des Loses 1 mit einer Mindestanzahl von stationären Betten im Durchschnitt bezüglich der letzten drei Jahre wie folgt nachweisen, wobei Rehabilitationsbetten nicht inbegriffen sind:
Los 1: mindestens 12.500 stationäre Betten
- Ausschlusskriterium 3: Mindestanzahl betreuter Kliniken, die öffentlicher Auftraggeber sind
Der Bewerber muss für das Los 1 anhand der von ihm mit dem Teilnahmeantrag benannten Referenzen die Erbringung entsprechender Leistungen der fachlichen Beschaffungsunterstützung für andere Auftraggeber im Leistungsbereich des jeweiligen Loses eine Mindestanzahl von Krankenhäusern, die ihrerseits jeweils Öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind, in den letzten drei Jahren wie folgt nachweisen:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Bewerber muss für das Los 1 anhand der von ihm mit dem Teilnahmeantrag benannten Referenzen die Erbringung entsprechender Leistungen der fachlichen Beschaffungsunterstützung für andere Auftraggeber im Leistungsbereich des jeweiligen Loses eine Mindestanzahl von Krankenhäusern, die ihrerseits jeweils Öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind, in den letzten drei Jahren wie folgt nachweisen:
Los 1: mindestens 15 Krankenhäuser
- Qualität der Referenzen:
Der AG prüft die Qualität der eingereichten Referenzen anhand der unten genannten Unterkriterien. Der Bewerber hat auf der Grundlage der von ihm mit dem Teilnahmeantrag benannten Referenzen eine Referenzliste von maximal 20 Krankenhäusern, die ebenfalls öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB sind, zu erstellen. Diese Referenzliste wird auf der Grundlage der folgenden Unterkriterien vom AG geprüft. Das Vorhandensein der einzelnen Kriterien wird entsprechend bewertet (0 = nicht vorhanden, 1 = vorhanden), wobei jedoch für das Kriterium „eigene Krankenhausapotheke“ abweichend die Bewertung 0 = nicht vorhanden, 2 = vorhanden gilt. Pro Referenz können somit maximal 8 Punkte erreicht werden (insgesamt maximal 160 Punkte für 20 Krankenhäuser).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der AG prüft die Qualität der eingereichten Referenzen anhand der unten genannten Unterkriterien. Der Bewerber hat auf der Grundlage der von ihm mit dem Teilnahmeantrag benannten Referenzen eine Referenzliste von maximal 20 Krankenhäusern, die ebenfalls öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB sind, zu erstellen. Diese Referenzliste wird auf der Grundlage der folgenden Unterkriterien vom AG geprüft. Das Vorhandensein der einzelnen Kriterien wird entsprechend bewertet (0 = nicht vorhanden, 1 = vorhanden), wobei jedoch für das Kriterium „eigene Krankenhausapotheke“ abweichend die Bewertung 0 = nicht vorhanden, 2 = vorhanden gilt. Pro Referenz können somit maximal 8 Punkte erreicht werden (insgesamt maximal 160 Punkte für 20 Krankenhäuser).
Für jede Referenz gilt:
Punktwertung Kriterium
1 Referenz vorhanden
1 Größe > 800 stationäre Betten
2 eigene Krankenhausapotheke
1 Viszeral- und Gefäßchirurgie
1 Orthopädie
1 Unfallchirurgie
1 Augenheilkunde
Bewertung der Teilnahmeanträge:
Auf der Grundlage der Gesamtpunktzahl wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 160 Punkte. Die Rangfolge der Teilnahmeanträge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl, wobei die drei Teilnahmeanträge mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl vom AG zur Abgabe eines ersten Angebotes aufgefordert werden. Bei Punktgleichheit entscheidet die höhere Punktzahl im Bereich „eigene Krankenhausapotheke“. Sollte danach weiterhin eine gleich hohe Bewertung einzelner Teilnahmeanträge vorliegen, ist bezüglich dieser Teilnahmeanträge die Summe des Beschaffungsvolumens im Leistungsbereich des Loses pro Jahr bezüglich sämtlicher in die Auswahl einzubeziehender Referenzen maßgeblich. Die Rangfolge zwischen diesen Teilnahmeanträgen wird anhand der Summe des Beschaffungsvolumens gebildet, wobei das jeweils höhere Beschaffungsvolumen maßgeblich ist. Sollte danach noch immer eine gleich hohe Bewertung einzelner Teilnahmeanträge vorliegen, entscheidet bezüglich dieser Teilnahmeanträge das Los
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Auf der Grundlage der Gesamtpunktzahl wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 160 Punkte. Die Rangfolge der Teilnahmeanträge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl, wobei die drei Teilnahmeanträge mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl vom AG zur Abgabe eines ersten Angebotes aufgefordert werden. Bei Punktgleichheit entscheidet die höhere Punktzahl im Bereich „eigene Krankenhausapotheke“. Sollte danach weiterhin eine gleich hohe Bewertung einzelner Teilnahmeanträge vorliegen, ist bezüglich dieser Teilnahmeanträge die Summe des Beschaffungsvolumens im Leistungsbereich des Loses pro Jahr bezüglich sämtlicher in die Auswahl einzubeziehender Referenzen maßgeblich. Die Rangfolge zwischen diesen Teilnahmeanträgen wird anhand der Summe des Beschaffungsvolumens gebildet, wobei das jeweils höhere Beschaffungsvolumen maßgeblich ist. Sollte danach noch immer eine gleich hohe Bewertung einzelner Teilnahmeanträge vorliegen, entscheidet bezüglich dieser Teilnahmeanträge das Los
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Ausschlusskriterien:
Soweit ein Bewerber ein Ausschlusskriterium nicht erfüllt, wird sein Teilnahmeantrag von der Bewertung und somit vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Es kommen folgende Ausschlusskriterien zur Anwendung:
Der Bewerber muss für das Los 2 anhand der von ihm mit dem Teilnahmeantrag benannten Referenzen die Betreuung eines durchschnittlichen jährlichen Beschaf-fungsvolumens (Einkaufsvolumen) im Leistungsbereich des Loses 2 in den letzten drei Jahren wie folgt nachweisen:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Bewerber muss für das Los 2 anhand der von ihm mit dem Teilnahmeantrag benannten Referenzen die Betreuung eines durchschnittlichen jährlichen Beschaf-fungsvolumens (Einkaufsvolumen) im Leistungsbereich des Loses 2 in den letzten drei Jahren wie folgt nachweisen:
Los 2: mindestens 35 Mio. EUR (netto)
Der Bewerber muss für das Los 2 anhand der von ihm mit dem Teilnahmeantrag benannten Referenzen die Erbringung entsprechender Leistungen der fachlichen Beschaffungsunterstützung für andere Auftraggeber im Leistungsbereich des Loses 2 mit einer Mindestanzahl von stationären Betten im Durchschnitt bezüglich der letzten drei Jahre wie folgt nachweisen, wobei Rehabilitationsbetten nicht inbegriffen sind:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Bewerber muss für das Los 2 anhand der von ihm mit dem Teilnahmeantrag benannten Referenzen die Erbringung entsprechender Leistungen der fachlichen Beschaffungsunterstützung für andere Auftraggeber im Leistungsbereich des Loses 2 mit einer Mindestanzahl von stationären Betten im Durchschnitt bezüglich der letzten drei Jahre wie folgt nachweisen, wobei Rehabilitationsbetten nicht inbegriffen sind:
Los 2: mindestens 12.500 stationäre Betten
Der Bewerber muss für das Los 2 anhand der von ihm mit dem Teilnahmeantrag benannten Referenzen die Erbringung entsprechender Leistungen der fachlichen Beschaffungsunterstützung für andere Auftraggeber im Leistungsbereich des jeweiligen Loses eine Mindestanzahl von Krankenhäusern, die ihrerseits jeweils Öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind, in den letzten drei Jahren wie folgt nachweisen:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Bewerber muss für das Los 2 anhand der von ihm mit dem Teilnahmeantrag benannten Referenzen die Erbringung entsprechender Leistungen der fachlichen Beschaffungsunterstützung für andere Auftraggeber im Leistungsbereich des jeweiligen Loses eine Mindestanzahl von Krankenhäusern, die ihrerseits jeweils Öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind, in den letzten drei Jahren wie folgt nachweisen:
Los 2: mindestens 15 Krankenhäuser
Auf der Grundlage der Gesamtpunktzahl wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 160 Punkte. Die Rangfolge der Teilnahmeanträge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl, wobei die drei Teilnahmeanträge mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl vom AG zur Abgabe eines ersten Angebotes aufgefordert werden. Bei Punktgleichheit entscheidet die höhere Punktzahl im Bereich „eigene Krankenhausapotheke“. Sollte danach weiterhin eine gleich hohe Bewertung einzelner Teilnahmeanträge vorliegen, ist bezüglich dieser Teilnahmeanträge die Summe des Beschaffungsvolumens im Leistungsbereich des Loses pro Jahr bezüglich sämtlicher in die Auswahl einzubeziehender Referenzen maßgeblich. Die Rangfolge zwischen diesen Teilnahmeanträgen wird anhand der Summe des Beschaffungsvolumens gebildet, wobei das jeweils höhere Beschaffungsvolumen maßgeblich ist. Sollte danach noch immer eine gleich hohe Bewertung einzelner Teilnahmeanträge vorliegen, entscheidet bezüglich dieser Teilnahmeanträge das Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Auf der Grundlage der Gesamtpunktzahl wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 160 Punkte. Die Rangfolge der Teilnahmeanträge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl, wobei die drei Teilnahmeanträge mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl vom AG zur Abgabe eines ersten Angebotes aufgefordert werden. Bei Punktgleichheit entscheidet die höhere Punktzahl im Bereich „eigene Krankenhausapotheke“. Sollte danach weiterhin eine gleich hohe Bewertung einzelner Teilnahmeanträge vorliegen, ist bezüglich dieser Teilnahmeanträge die Summe des Beschaffungsvolumens im Leistungsbereich des Loses pro Jahr bezüglich sämtlicher in die Auswahl einzubeziehender Referenzen maßgeblich. Die Rangfolge zwischen diesen Teilnahmeanträgen wird anhand der Summe des Beschaffungsvolumens gebildet, wobei das jeweils höhere Beschaffungsvolumen maßgeblich ist. Sollte danach noch immer eine gleich hohe Bewertung einzelner Teilnahmeanträge vorliegen, entscheidet bezüglich dieser Teilnahmeanträge das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-05-04 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-09-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (1) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (1) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 058-152354 (2022-03-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Einkaufsdienstleistungen für das Klinikum Glauchau in Form fachlicher Beschaffungsunterstützung im klinischen Bereich. Dazu gehören u.a. die Vorbereitung, Verhandlung und der Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie Rahmenvereinbarungen in Abstimmung mit dem Klinikum Glauchau bezogen auf
Fachlos 1:
Arzneimittel (§ 2 Arzneimittelgesetz), apothekenpflichtige Medizinprodukte (§ 2 Verordnung zur Regelung der Abgabe von Medizinprodukten), Infusionslösungen, Desinfektionsmittel, Röntgenkontrastmittel, Dialyselösungen, enterale Ernährungslösungen
(die Aufzählung ist abschließend)
Fachlos 2:
nicht apothekenpflichtige Medizinprodukte (Verbandsmaterial, ärztliches- und pflegerisches Verbrauchsmaterial, Narkose- und sonstiger OP-Bedarf, medizinische Gase, Implantate, Laborbedarf)
(die Aufzählung ist abschließend)
Der AN hat insbesondere Unterstützungsleistungen zur Durchführung, Optimierung und Fortentwicklung von Beschaffungsprozessen in den vorgenannten Bereichen zu erbringen. Dies umfasst vor allem Lieferantenbewertungen, die Erstellung von Marktübersichten, die Betreuung von Netzwerken und das Durchführen von Schulungen.
Einkaufsdienstleistungen für das Klinikum Glauchau in Form fachlicher Beschaffungsunterstützung im klinischen Bereich. Dazu gehören u.a. die Vorbereitung, Verhandlung und der Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie Rahmenvereinbarungen in Abstimmung mit dem Klinikum Glauchau bezogen auf
Fachlos 1:
Arzneimittel (§ 2 Arzneimittelgesetz), apothekenpflichtige Medizinprodukte (§ 2 Verordnung zur Regelung der Abgabe von Medizinprodukten), Infusionslösungen, Desinfektionsmittel, Röntgenkontrastmittel, Dialyselösungen, enterale Ernährungslösungen
(die Aufzählung ist abschließend)
Fachlos 2:
nicht apothekenpflichtige Medizinprodukte (Verbandsmaterial, ärztliches- und pflegerisches Verbrauchsmaterial, Narkose- und sonstiger OP-Bedarf, medizinische Gase, Implantate, Laborbedarf)
(die Aufzählung ist abschließend)
Der AN hat insbesondere Unterstützungsleistungen zur Durchführung, Optimierung und Fortentwicklung von Beschaffungsprozessen in den vorgenannten Bereichen zu erbringen. Dies umfasst vor allem Lieferantenbewertungen, die Erstellung von Marktübersichten, die Betreuung von Netzwerken und das Durchführen von Schulungen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Einkaufsdienstleistungen für das Klinikum Glauchau in Form fachlicher Beschaffungsunterstützung im klinischen Bereich. Dazu gehören u.a. die Vorbereitung, Verhandlung und der Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie Rahmenvereinbarungen in Abstimmung mit dem Klinikum Glauchau bezogen auf
Einkaufsdienstleistungen für das Klinikum Glauchau in Form fachlicher Beschaffungsunterstützung im klinischen Bereich. Dazu gehören u.a. die Vorbereitung, Verhandlung und der Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie Rahmenvereinbarungen in Abstimmung mit dem Klinikum Glauchau bezogen auf
Arzneimittel (§ 2 Arzneimittelgesetz), apothekenpflichtige Medizinprodukte (§ 2 Verordnung zur Regelung der Abgabe von Medizinprodukten), Infusionslösungen, Desinfektionsmittel, Röntgenkontrastmittel, Dialyselösungen, enterale Ernährungslösungen
Der AN hat insbesondere Unterstützungsleistungen zur Durchführung, Optimierung und Fortentwicklung von Beschaffungsprozessen in den vorgenannten Bereichen zu erbringen. Dies umfasst vor allem Lieferantenbewertungen, die Erstellung von Marktübersichten, die Betreuung von Netzwerken und das Durchführen von Schulungen.
Der AN hat insbesondere Unterstützungsleistungen zur Durchführung, Optimierung und Fortentwicklung von Beschaffungsprozessen in den vorgenannten Bereichen zu erbringen. Dies umfasst vor allem Lieferantenbewertungen, die Erstellung von Marktübersichten, die Betreuung von Netzwerken und das Durchführen von Schulungen.
Einkaufsdienstleistungen für die im Fachlos 1 benannten Bedarfe wurden vergeben. Gegenstand des Vertrags ist insbesondere die fachliche Beschaffungsunterstützung im klinischen Bereich. Dazu gehören u.a. die Vorbereitung, Verhandlung und der Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie Rahmenvereinbarungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber bezogen auf die im Fachlos 1 benannten Bedarfe. Ziel ist es, dass die Versorgung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer mit den in Fachlos 1 benannten Bedarfen jederzeit und umfassend sichergestellt ist, was insbesondere auch durch die vom Auftragnehmer zu erarbeitenden Konzepte abgesichert werden soll.
Einkaufsdienstleistungen für die im Fachlos 1 benannten Bedarfe wurden vergeben. Gegenstand des Vertrags ist insbesondere die fachliche Beschaffungsunterstützung im klinischen Bereich. Dazu gehören u.a. die Vorbereitung, Verhandlung und der Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie Rahmenvereinbarungen in Abstimmung mit dem Auftraggeber bezogen auf die im Fachlos 1 benannten Bedarfe. Ziel ist es, dass die Versorgung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer mit den in Fachlos 1 benannten Bedarfen jederzeit und umfassend sichergestellt ist, was insbesondere auch durch die vom Auftragnehmer zu erarbeitenden Konzepte abgesichert werden soll.
Bezeichnung des Loses: Einkaufsdienstleistung f. nicht apothekenpfl. Medizinprod. (Verbandsmat., ärztliches- und pfleg. Verbrauchsmat, Narkose- und sonstiger OP-Bedarf, med Gase, Implantate, Laborbedarf)
Kurze Beschreibung:
Einkaufsdienstleistungen für die im Fachlos 2 benannten Bedarfe wurden vergeben. Gegenstand des Vertrags ist insbesondere die fachliche Beschaffungsunterstützung im klinischen Bereich. Dazu gehören u.a. die Vorbereitung, Verhandlung und der Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie Rahmenvereinbarungen in Abstimmung in Abstimmung mit dem Auftraggeber bezogen auf die im Fachlos 2 benannten Bedarfe. Ziel ist es, dass die Versorgung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer mit den in Los 2 benannten Bedarfen jederzeit und umfassend sichergestellt ist, was insbesondere auch durch die vom Auftragnehmer zu erarbeitenden Konzepte abgesichert werden soll.
Einkaufsdienstleistungen für die im Fachlos 2 benannten Bedarfe wurden vergeben. Gegenstand des Vertrags ist insbesondere die fachliche Beschaffungsunterstützung im klinischen Bereich. Dazu gehören u.a. die Vorbereitung, Verhandlung und der Abschluss von Dienstleistungs- und Lieferaufträgen sowie Rahmenvereinbarungen in Abstimmung in Abstimmung mit dem Auftraggeber bezogen auf die im Fachlos 2 benannten Bedarfe. Ziel ist es, dass die Versorgung des Auftraggebers durch den Auftragnehmer mit den in Los 2 benannten Bedarfen jederzeit und umfassend sichergestellt ist, was insbesondere auch durch die vom Auftragnehmer zu erarbeitenden Konzepte abgesichert werden soll.