Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden drei, maximal vier, Unternehmen aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Die Bewerberauswahl erfolgt im folgenden Verfahren:
1. Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag form- und fristgerecht eingereicht wurde und alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält.
2.Es wird geprüft, ob der Bewerber nach den von ihm eingereichten Angaben und Unterlagen geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit erfüllt.
Soweit ein Bewerber ein Ausschlusskriterium nicht erfüllt, wird sein Teilnahmeantrag von der Bewertung und somit vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Es kommen folgende Ausschlusskriterien zur Anwendung:
- Ausschlusskriterium1: Mindestanzahl beschäftigter Mitarbeiter
Der Bewerber muss eine jährliche Beschäftigtenzahl von mindestens 40 festangestellten Beschäftigten in den letzten drei Jahren (2019-2021) haben.
- Ausschlusskriterium 2: Mindestvolumen an Beschaffungen pro Jahr
Der Bewerber muss anhand der von ihm mit dem Teilnahmeantrag benannten Referenzen die Betreuung eines jährlichen Beschaffungsvolumens (Einkaufsvolumen) im Leistungsbereich in den letzten drei Jahren (2019-2021) in Höhe von mindestens 500 Mio. EUR p.a. nachweisen.
- Ausschlusskriterium 3: Mindestanzahl an stationären Betten
Der Bewerber muss anhand der von ihm mit dem Teilnahmeantrag benannten Referenzen die Erbringung entsprechender Leistungen der fachlichen Beschaffungsunterstützung für andere Auftraggeber im Leistungsbereich mit einer Mindestanzahl von stationären Betten in den letzten drei Jahren (2019-2021) von mindestens 25.000 stationäre Betten pro Jahr nachweisen, wobei Rehabilitationsbetten nicht inbegriffen sind.
- Ausschlusskriterium 4: Mindestanzahl aktuell betreuter Kliniken, die öffentlicher Auftraggeber sind
Der Bewerber muss anhand der von ihm mit dem Teilnahmeantrag benannten Referenzen die Erbringung entsprechender Leistungen der fachlichen Beschaffungsunterstützung für andere Auftraggeber im Leistungsbereich für mindestens 40 Krankenhäuser nachweisen, die ihrerseits jeweils Öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind und die mindestens noch im Jahr 2023 betreut werden.
- Qualität der Referenzen
Der Auftraggeber prüft die Qualität der eingereichten Referenzen anhand der unten genannten Unterkriterien. Der Bewerber hat auf der Grundlage der von ihm mit dem Teilnahmeantrag benannten Referenzen eine Referenzliste von mindestens 10 und maximal 20 Krankenhäusern zu erstellen. Die Referenzliste wird auf der Grundlage der folgenden Unterkriterien von der GeNo geprüft. Das Vorhandensein der einzelnen Kriterien wird entsprechend bewertet (0 = nicht vorhanden, 1 = vorhanden). Pro Referenz können somit maximal 10 Punkte erreicht werden (insgesamt maximal 200 Punkte für 20 Krankenhäuser).
Für jede Referenz gilt:
Öffentlicher Auftraggeber = 1 Punkt
Größe > 1.000 stationäre Betten = 1 Punkt
Fachbereich Onkologie = 1 Punkt
Fachbereich Orthopädie = 1 Punkt
Fachbereich Kardiologie = 1 Punkt
Fachbereich Unfallchirurgie = 1 Punkt
Fachbereich Pneumologie = 1 Punkt
Fachbereich Urologie = 1 Punkt
Fachbereich Neurologie = 1 Punkt
Labor = 1 Punkt
3. Auf der Grundlage der Gesamtpunktzahl wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 200 Punkte. Die Rangfolge der Teilnahmeanträge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl, wobei die drei Teilnahmeanträge mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl zur Abgabe eines ersten Angebotes aufgefordert werden.
Bei Punktgleichheit entscheidet die höhere Punktzahl im Bereich "Öffentlicher Auftraggeber".
Sollte immer noch Punktgleichheit herrschen, werden vier Firmen zur Abgabe eines ersten Angebotes aufgefordert. Haben mehr als 2 Firmen auf dem dritten Platz die gleiche Punktzahl erreicht, entscheidet das Los über den dritten Platz.