ELW OF NOH

Stadt Nordhorn - Der Bürgermeister -

Lieferung von zwei baugleichen Einsatzleitwagen (ELW) nach DIN SPEC 14 507 Teil 2, DIN 14 507 Teil 1 u. 2 i.V.m. EN 1846 sowie Entwurf DIN 14 502

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-12-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-12-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Referenznummer: 37 52 03-0008 ELW OF Nordhorn
Kurze Beschreibung:
Lieferung von zwei baugleichen Einsatzleitwagen (ELW) nach DIN SPEC 14 507 Teil 2, DIN 14 507 Teil 1 u. 2 i.V.m. EN 1846 sowie Entwurf DIN 14 502
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Grafschaft Bentheim 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Nordhorn - Der Bürgermeister -
Postanschrift: Bahnhofstraße 24
Postleitzahl: 48429
Postort: Nordhorn
Kontakt
Internetadresse: http://www.nordhorn.de 🌏
E-Mail: ordnungsamt@nordhorn.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMB64VN/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMB64VN 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-23 📅
Einreichungsfrist: 2023-01-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 250-731766
ABl. S-Ausgabe: 250
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMB64VN

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zwei Einsatzleitwagen (ELW) nach DIN SPEC 14 507 Teil 2, DIN 14 507 Teil 1 u. 2 i.V.m. EN 1846 sowie Entwurf DIN 14 502
Dauer: 24 Monate

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-01-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Die Öffnung der Angebot erfolgt in Zimmer 2.20 (2. OG), Rathaus Stadt Nordhorn, Bahnhofstraße 24, 48529 Nordhorn.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Ordnungsamt - Herr Wever
Internetadresse: www.nordhorn.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMB64VN/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131/15-3306 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131/15-2943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor genannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
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Der Antrag ist vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, wenn Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 250-731766 (2022-12-23)