Die DIAKOVERE gGmbH beabsichtigt die Anschaffung einer spezifischen Enterprise Next Generation Firewall-Lösung (NGFW) einschließlich Lizenzen, Systemservice und Dienstleistung. Insbesondere soll eine Verbesserung des Schutzes der IT-Infrastruktur der DIAKOVERE-Krankenhäuser erreicht werden, und zwar mittels Analyse des Webanwendungsverkehrs - u.a. durch Datenanalysen auf Anwendungsebene - sodass eine Blockierung von Malware erfolgt, bevor diese in das Netzwerk gelangt. Ferner soll durch das System eine Netzwerkseparierung entsprechend den Empfehlungen des B3S Medizinische Versorgung realisiert werden. Es wird ausschließlich gewünschte Netzwerkkommunikation erlaubt, unerwünschte dadurch ausgegrenzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-12-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Referenznummer: FTB 2-1 - NGFW
Kurze Beschreibung:
Die DIAKOVERE gGmbH beabsichtigt die Anschaffung einer spezifischen Enterprise Next Generation Firewall-Lösung (NGFW) einschließlich Lizenzen, Systemservice und Dienstleistung. Insbesondere soll eine Verbesserung des Schutzes der IT-Infrastruktur der DIAKOVERE-Krankenhäuser erreicht werden, und zwar mittels Analyse des Webanwendungsverkehrs - u.a. durch Datenanalysen auf Anwendungsebene - sodass eine Blockierung von Malware erfolgt, bevor diese in das Netzwerk gelangt. Ferner soll durch das System eine Netzwerkseparierung entsprechend den Empfehlungen des B3S Medizinische Versorgung realisiert werden. Es wird ausschließlich gewünschte Netzwerkkommunikation erlaubt, unerwünschte dadurch ausgegrenzt.
Die DIAKOVERE gGmbH beabsichtigt die Anschaffung einer spezifischen Enterprise Next Generation Firewall-Lösung (NGFW) einschließlich Lizenzen, Systemservice und Dienstleistung. Insbesondere soll eine Verbesserung des Schutzes der IT-Infrastruktur der DIAKOVERE-Krankenhäuser erreicht werden, und zwar mittels Analyse des Webanwendungsverkehrs - u.a. durch Datenanalysen auf Anwendungsebene - sodass eine Blockierung von Malware erfolgt, bevor diese in das Netzwerk gelangt. Ferner soll durch das System eine Netzwerkseparierung entsprechend den Empfehlungen des B3S Medizinische Versorgung realisiert werden. Es wird ausschließlich gewünschte Netzwerkkommunikation erlaubt, unerwünschte dadurch ausgegrenzt.
Siehe Bewerbungsbedingungen
Als privat getragenes Haus ist der Auftraggeber kein Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Der Auftraggeber orientiert sich bei Überschreitung des Schwellenwertes freiwillig an den Vorschriften §§ 97 ff GWB und der VgV. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch nicht begründet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVC6C60
Als privat getragenes Haus ist der Auftraggeber kein Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Der Auftraggeber orientiert sich bei Überschreitung des Schwellenwertes freiwillig an den Vorschriften §§ 97 ff GWB und der VgV. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch nicht begründet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVC6C60
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 665 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die DIAKOVERE gGmbH beabsichtigt die Anschaffung einer spezifischen Enterprise Next Generation Firewall-Lösung (NGFW) einschließlich Lizenzen, Systemservice und Dienstleistung. Insbesondere soll eine Verbesserung des Schutzes der IT-Infrastruktur der DIAKOVERE-Krankenhäuser erreicht werden, und zwar mittels Analyse des Webanwendungsverkehrs - u.a. durch Datenanalysen auf Anwendungsebene -, sodass eine Blockierung von Malware erfolgt, bevor diese in das Netzwerk gelangt. Ferner soll durch das System eine Netzwerkseparierung entsprechend den Empfehlungen des B3S Medizinische Versorgung realisiert werden. Es wird ausschließlich gewünschte Netzwerkkommunikation erlaubt, unerwünschte dadurch ausgegrenzt.
Die DIAKOVERE gGmbH beabsichtigt die Anschaffung einer spezifischen Enterprise Next Generation Firewall-Lösung (NGFW) einschließlich Lizenzen, Systemservice und Dienstleistung. Insbesondere soll eine Verbesserung des Schutzes der IT-Infrastruktur der DIAKOVERE-Krankenhäuser erreicht werden, und zwar mittels Analyse des Webanwendungsverkehrs - u.a. durch Datenanalysen auf Anwendungsebene -, sodass eine Blockierung von Malware erfolgt, bevor diese in das Netzwerk gelangt. Ferner soll durch das System eine Netzwerkseparierung entsprechend den Empfehlungen des B3S Medizinische Versorgung realisiert werden. Es wird ausschließlich gewünschte Netzwerkkommunikation erlaubt, unerwünschte dadurch ausgegrenzt.
Die Installation der Softwaremodule sowie deren technische und systemtechnische Administration erfolgt im Rechenzentrum der DIAKOVERE. Hardwaremodule sind sowohl im Rechenzentrum der DIAKOVERE als auch an den verschiedenen Standorten zu installieren und zu betreuen. Die Nutzer sind IT-Administratoren (bis zu 16 Personen).
Die Installation der Softwaremodule sowie deren technische und systemtechnische Administration erfolgt im Rechenzentrum der DIAKOVERE. Hardwaremodule sind sowohl im Rechenzentrum der DIAKOVERE als auch an den verschiedenen Standorten zu installieren und zu betreuen. Die Nutzer sind IT-Administratoren (bis zu 16 Personen).
Zusätzlich werden Systemserviceleistungen über 36 Monate erbracht. Diese Leistungen können optional um weitere 24 Monate verlängert werden.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Option 1
Die Leistung für den Systemservice und die Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems können einmalig um 24 Monate verlängert werden.
Beschreibung der Optionen:
Option 1
Die Leistung für den Systemservice und die Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems können einmalig um 24 Monate verlängert werden.
Option 2:
Der Auftragnehmer hat eine Rufbereitschaft für Systemservice mit einer Verfügbarkeit von 24/7/365 vorzuhalten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:
Hannover
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Unternehmensprofil des Bewerbers: Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer unter Angabe der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten für Service, Projektmanagement / Consulting (Anwendungsbezogen/fachlich/Consultants), Vertrieb, freie MA;
- Unternehmensprofil des Bewerbers: Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer unter Angabe der in den letzten 3 Jahren Beschäftigten für Service, Projektmanagement / Consulting (Anwendungsbezogen/fachlich/Consultants), Vertrieb, freie MA;
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Berufs- oder Handelsregister, nach Maßgabe der Rechtsvorschrift seines Landes, eingetragen ist.
- Eigenerklärung des Bewerbers, ob zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen;
- Eigenerklärung des Bewerbers, ob fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen;
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten drei Jahren nicht wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) oder des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) rechtskräftig verurteilt worden ist;
- Eigenerklärung des Bewerbers darüber, dass die…
… Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen;
… Firma die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes einhält und im Auftragsfall einhalten wird, sowie
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den Personen oder Unternehmen in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gehört.
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den Personen oder Unternehmen in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gehört.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 5 Mio. EUR für Personenschäden und über 5 Mio. EUR für Sachschäden und für Vermögensschäden in Höhe von 1 Mio. EUR bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr.3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 5 Mio. EUR für Personenschäden und über 5 Mio. EUR für Sachschäden und für Vermögensschäden in Höhe von 1 Mio. EUR bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) müssen beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sein.
- Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung des Bewerbers nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (brutto) des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
- ggf. Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- ggf. Vorlage von testierten Bilanzen oder Bilanzauszügen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3 VgV bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
- Auf Nachfrage Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft bzw. Bonitätsbeurteilung (z.B. durch die Creditreform AG);
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Vorlage einer Zertifizierung nach ISO 27001 nach BSI-Grundschutz oder vergleichbar.
- Vorlage einer Zertifizierung "Managed Security Service Provider" oder vergleichbar.
- Vorlage einer Zertifizierung, dass der Bewerber ein autorisiertes Support Center des Herstellers des Systems ist.
- Vorlage eines Nachweises, dass der Bewerber einen Partnerstatus des Herstellers des Systems innehat.
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er für Sicherheitsvorfälle auf ein eigenes Security Operations Center zurückgreifen kann.
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass er die Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV), einhält und ggf. die entsprechenden Schulungsnachweise, z.B. als berechtigter IT-Dienstleister, auf Nachfrage vorlegt.
- Vorlage von mind. 3 Referenzen über Projekte aus den letzten 5 Jahren über vergleichbare Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten). Die Leistungen sind vergleichbar, wenn die Plattform bei einem Krankenhaus/Krankenhausverbund mit mind. 1.300 Betten und bidirektionaler Anbindung an das KIS dedalus erfolgreich umgesetzt wurde.
- Vorlage von mind. 3 Referenzen über Projekte aus den letzten 5 Jahren über vergleichbare Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten). Die Leistungen sind vergleichbar, wenn die Plattform bei einem Krankenhaus/Krankenhausverbund mit mind. 1.300 Betten und bidirektionaler Anbindung an das KIS dedalus erfolgreich umgesetzt wurde.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wird im Rahmen der Eignungsprüfung auf Basis der gemäß Abschnitt III. 1) einzureichenden Eignungsnachweise im ersten Schritt zunächst prüfen, ob der Bewerber geeignet (fachkundig und leistungsfähig) ist und keine Ausschlussgründe vorliegen. Übersteigt nach dem Ergebnis der vorgenannten Prüfung die Anzahl der geeigneten, nicht auszuschließenden Bewerber die geplante Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber (hier: 5), entscheidet im zweiten Schritt das Kriterium der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit über die Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Ausschlaggebend sind in diesem Fall insbesondere die Qualität der eingereichten Referenzen über vergleichbare Leistungen. Die Qualität der eingereichten Referenzen ist umso höher, je mehr die jeweilige Referenz mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird im Rahmen der Eignungsprüfung auf Basis der gemäß Abschnitt III. 1) einzureichenden Eignungsnachweise im ersten Schritt zunächst prüfen, ob der Bewerber geeignet (fachkundig und leistungsfähig) ist und keine Ausschlussgründe vorliegen. Übersteigt nach dem Ergebnis der vorgenannten Prüfung die Anzahl der geeigneten, nicht auszuschließenden Bewerber die geplante Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber (hier: 5), entscheidet im zweiten Schritt das Kriterium der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit über die Auswahl der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Ausschlaggebend sind in diesem Fall insbesondere die Qualität der eingereichten Referenzen über vergleichbare Leistungen. Die Qualität der eingereichten Referenzen ist umso höher, je mehr die jeweilige Referenz mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Als privat getragenes Haus ist der Auftraggeber kein Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Der Auftraggeber orientiert sich bei Überschreitung des Schwellenwertes freiwillig an den Vorschriften §§ 97 ff GWB und der VgV. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch nicht begründet.
Als privat getragenes Haus ist der Auftraggeber kein Auftraggeber i.S.d. § 98 GWB, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Der Auftraggeber orientiert sich bei Überschreitung des Schwellenwertes freiwillig an den Vorschriften §§ 97 ff GWB und der VgV. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorgaben wird hierdurch nicht begründet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVC6C60
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig, wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat;
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind; oder
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 251-732568 (2022-12-24)
Ergänzende Angaben (2023-02-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 807 690 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Systems
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zum Zeitplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-17 📅
Name: SVA System Vertrieb Alexander GmbH
Postanschrift: Alemannenhof 1
Postort: Langenhagen
Postleitzahl: 30855
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibung@sva.de📧
Land: Region Hannover
🏙️
Internetadresse: http://www.sva.de/🌏
Gesamtwert des Auftrags: 807 690 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 5111200📞
Internetadresse: www.mw.niedersachsen.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2023/S 142-453310 (2023-07-21)