Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es sollen 3 geeignete Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/Bewerbergemeinschaften die Anzahl der Bewerber/
Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Dazu wertet die Vergabestelle die
Teilnahmeanträge zunächst in Hinblick auf form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, ob der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (K.O.-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. K.O.-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die folgenden Auswahlkriterien aus.
Die 3 geeigneten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in der Eignungsprüfung werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Auswahlkriterium 1: Durchschnittlichen Umsatz für die Jahre 2018, 2019 und 2020 mit vergleichbaren Leistungen in den Themenbereichen der Interoperabilität und/oder komplexer IT-Integrationsprozessen im Krankenhaus
Durchschnittlicher Umsatz von mehr als 5 Mio. Euro = 250 Punkte
Durchschnittlicher Umsatz zwischen 4 Mio. Euro und 5 Mio. Euro = 200 Punkte
Durchschnittlicher Umsatz zwischen 3 Mio. Euro und 4 Mio. Euro = 150 Punkte
Durchschnittlicher Umsatz zwischen 2 Mio. Euro und 3 Mio. Euro = 100 Punkte
Durchschnittlicher Umsatz von zwischen 500.000 Euro und 2 Mio. Euro. = 50 Punkte
Auswahlkriterium 2: Auswahlkriterium ist, inwieweit die eingereichten Referenzen über vergleichbare Leistungen die geforderten Themenbereiche
(1) Einführung von Klinik-Systemen; Design von Lösungsarchitekturen inkl. Schnittstellen (wie HL7, FHIR, IHE)
(2) tiefenintegrierte intersektorale Kommunikationsmodelle (IHE Plattformen in Kombination mit FHIR für Kliniken)
(3) Prozessoptimierung für Patient oder Mitarbeiter-Journeys im klinischen Umfeld.
umfassend abdecken. Die Vergabestelle legt hierbei bis zu fünf Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als fünf Referenzen einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten fünf Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.
Dies wird wie folgt bepunktet:
Klare Abdeckung von drei Themenbereiche = 750 Punkte
Klare Abdeckung von zwei Themenbereichen = 500 Punkte
Klare Abdeckung von einem Themenbereich = 250 Punkte
Keine Abdeckung eines Themenbereiches = 0 Punkte
Auswahlkriterium 3: Auswahlkriterium ist, inwieweit die eingereichten Referenzen über vergleichbare Leistungen den Bereich Plattform-/Portallösung im Sinne des KHZG treffen:
Bereits abgeschlossene Plattform-/Portallösungen vergleichbar mit MUSS-Anforderungen des Fördertatbestand 2 KHZG = 200 Punkte
Bereits begonnene Plattform-/Portallösungen im Sinne des KHZG = 100 Punkte
Insgesamt können maximal 1200 Punkte erzielt werden. Es werden die 3 geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungsprüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis maximal drei Bewerber zugelassen sind. Wären bei Zulassung der Bewerber auf dem letzten Rang mehr als die geplanten max. 3 Bewerber zuzulassen, entscheidet zwischen diesen punktgleichen Bewerbern jeweils der absolute Vorsprung beim Auswahlkriterium 2.