Erbringung von Cateringleistungen

Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH

Ausgeschrieben wird die Erbringung von Cateringdienstleistungen auf ausgewählten Strecken der Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH zwischen Leipzig – Eisenach und Saalfeld – Halle. Das Streckenvolumen beträgt jährlich ca. 1 Mio. Fahrplankilometer (bis zu 1,47 Mio. Fahrplankilometer mit allen Optionen).
Der Auftragnehmer stellt das Personal, die Speisen und Getränke (im Folgenden auch „Waren“), sowie Betriebsmittel die für die Cateringleistung benötigt werden auf den entsprechend vorgesehenen Strecken.
Die Speisen und Getränke werden auf eigene Rechnung verkauft.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-11-10 Auftragsbekanntmachung
2023-03-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-11-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Verpflegungsdienste für Transportunternehmen
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die Erbringung von Cateringdienstleistungen auf ausgewählten Strecken der Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH zwischen Leipzig – Eisenach und Saalfeld – Halle. Das Streckenvolumen beträgt jährlich ca. 1 Mio. Fahrplankilometer (bis zu 1,47 Mio. Fahrplankilometer mit allen Optionen). Der Auftragnehmer stellt das Personal, die Speisen und Getränke (im Folgenden auch „Waren“), sowie Betriebsmittel die für die Cateringleistung benötigt werden auf den entsprechend vorgesehenen Strecken. Die Speisen und Getränke werden auf eigene Rechnung verkauft.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verpflegungsdienste für Transportunternehmen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gastronomiebedarf 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen-Anhalt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH
Postanschrift: Magdeburger Str. 51
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle
Kontakt
Internetadresse: http://www.abellio.de/mitteldeutschland 🌏
E-Mail: rafael.metzler@westfalenbahn.de 📧
Telefon: +49 151/58009239 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E62336613 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E62336613 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-11-10 📅
Einreichungsfrist: 2022-12-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-15 📅
Datum des Beginns: 2023-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 220-633326
ABl. S-Ausgabe: 220
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag bereits auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 15 Abs. 4 SektVO). (1) Mehrere Bewerber/Bieter können sich unter Beachtung der Ausführungen unter III.1.8 zu einer Bewerber-/Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerber-/Bietergemeinschaft mit der Einreichung des Teilnahmeantrags (i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerber-/Bietergemeinschaften beteiligten Wirtschaftsteilnehmer namentlich mit Anschrift, Telefon sowie E-Mail-Adresse zu benennen, (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung der Verträge zu bezeichnen sowie (iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer selbst erstellten Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag von dem bevollmächtigten Mitglied (Vertreter) der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden. Der Begriff der Bewerber-/Bietergemeinschaft erfasst den Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Wirtschaftsteilnehmer, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag gemeinsam zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen. Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Soweit eine Bewerber-/Bietergemeinschaft gegründet werden soll, ist die im Teilnahmeantrag vorgegebene Eigenerklärung abzugeben. (2) Ein Bewerber/Bieter kann (auch als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Mittel anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO), ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Sofern der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Unterauftragnehmer) in Anspruch nehmen will, muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Entsprechende Erklärungen und Nachweise sind für das andere Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Ein Bewerber/Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Es wird verlangt, dass der Bewerber/Bieter und das Drittunternehmen im Falle der wirtschaftlichen und finanziellen Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 SektVO. (3) Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprache vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. (4) Alle geforderten Nachweise können im Übrigen in Form einer nicht beglaubigten Kopie erbracht werden. Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die geforderten Erklärungen/Nachweise von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Soweit Nachunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch diese die geforderten Erklärungen/Nachweise gesondert vorlegen. (5) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform subreport ELVIS (e-Vergabe-Plattform) durchgeführt. Der Teilnahmeantrag, das Angebot sowie Bewerber- und Bieterfragen sind elektronisch über die e-Vergabe-Plattform zu übermitteln. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Teilnahmeantrags ist die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform und anschließende Aktivierung der Teilnahme am Verfahren. Die Registrierung und Teilnahme ist für Unternehmen kostenfrei. Nur ordnungsgemäß registrierte am Verfahren teilnehmende Unternehmen werden automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert. Informationen über die e-Vergabe-Plattform und die technischen Voraussetzungen für die Registrierung erhalten Sie unter https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline, die unter der Rufnummer +49(0)221 985 78-0 zu erreichen ist. (6) Fragen der Bewerber sind über die e-Vergabe-Plattform rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahmefrist, spätestens 10 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist zustellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform an alle Bewerber/Bieter versendet. (7) Für die Erstellung des Teilnahmeantrages sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen in der aktuellen Fassung zu verwenden. Teilnahmeanträge, die auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt wurden, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewerber/Bieter sind über das gesamte Verfahren hinweg verpflichtet, sich zu erkundigen, ob auf der e-Vergabe-Plattform aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wurden. (8) Eine Erstattung von Kosten / Aufwendungen durch die Vergabestelle für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt. (9) Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags zustande. Die Angabe zur Laufzeit der Rahmenvereinbarung unter Abschnitt II.2.7) betrifft die Dauer des Lieferzeitraums. (10) Die Angabe unter Abschnitt IV.2.2) betrifft den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote wird mit Übersendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber bekanntgegeben. (11) Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen nach § 41 Abs. 4 SektVO werden die weiteren Vergabeunterlagen für den Angebotswettbewerb erst nach Abgabe einer Vertraulichkeitsvereinbarung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs für die zugelassenen Bieter/Mitglieder einer Bietergemeinschaft veröffentlicht. Hierzu ist die im Teilnahmeantrag vorgegebene Vertraulichkeitsvereinbarung zwingend zu verwenden. Die Maßnahme dient dem Schutz von Betriebsgeheimnissen und Marktstrategien des Auftraggebers. (12) Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, sowie die Verordnung (EU) Nr. 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird die Erbringung von Cateringdienstleistungen auf ausgewählten Strecken der Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH zwischen Leipzig – Eisenach und Saalfeld – Halle. Das Streckenvolumen beträgt jährlich ca. 1 Mio. Fahrplankilometer (bis zu 1,47 Mio. Fahrplankilometer mit allen Optionen).
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Der Auftragnehmer stellt das Personal, die Speisen und Getränke (im Folgenden auch „Waren“), sowie Betriebsmittel die für die Cateringleistung benötigt werden auf den entsprechend vorgesehenen Strecken.
Die Speisen und Getränke werden auf eigene Rechnung verkauft.
Vgl. Abschnitt II.1.4).
Der Auftragnehmer stellt Waren auf eigene Kosten und Gefahr in den Zügen von Abellio zum Verkauf an die Fahrgäste nach Maßgabe dieser Ausschreibung.
Das Catering ist durch das Personal des Auftragnehmers in den Zügen von Abellio zu erbringen. Den Fahrgästen sind die Waren direkt am Platz anzubieten.
Der Auftragnehmer hält eine Angebotsauswahl an Waren für das Angebot im Zug bereit. Das Angebot muss mindestens Kalt- und Heißgetränke sowie kleine Snacks umfassen.
Der Caterer stellt zu Beginn der Vertragslaufzeit die Verfügbarkeit eines kleinen Warensortiments sicher, das während der Vertragslaufzeit weiterentwickelt und vergrößert werden kann. Eine Ausdehnung des Warensortiments über Getränke und Speisen hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Abellio.
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Es sind 1.000.000 Fahrplankilometer pro Jahr auf den definierten Linien des STS-Netzes mit Cateringleistungen zu besetzen. Optional kann eine Ausweitung um bis zu 470.000 Fahrplankilometer pro Jahr erfolgen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag bietet jeweils Optionen zur Verlängerung, sofern nicht 6 Monate vor Ablauf gekündigt. Es gibt maximal drei Verlängerungen. Der Vertrag verlängert sich mit der ersten und zweiten Verlängerung um jeweils zwei Jahre bis zum 15.12.2027 respektive 15.12.2029. Der Vertrag endet mit der letztmaligen Verlängerung, sofern nicht bis zum 15.06.2029 gekündigt, am 08.12.2030.
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Beschreibung der Optionen:
Es sind 1.000.000 Fahrplankilometer pro Jahr auf den definierten Linien des STS-Netzes mit Cateringleistungen zu besetzen. Optional kann eine Ausweitung um bis zu 470.000 Fahrplankilometer pro Jahr erfolgen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auf den Strecken des Saale-Thüringen-Südharz Schienennetzes auf den Linien zwischen Leipzig – Eisenach und Saalfeld – Halle im südlichen Teil des STS-Netzes

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die geforderten Eignungsunterlagen unter Abschnitt III.1.1) sind im Einzelnen:
(1) Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis (jeweils in nicht beglaubigter Kopie genügt): Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). - Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. Mindestanforderung: Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als drei Monate ist.
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(2) Abgabe einer Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern der Bewerber/-Bietergemeinschaft), dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. Einem Verstoß gegen die in § 123 GWB genannten Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleich.
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(3) Abgabe einer Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern der Bewerber/-Bietergemeinschaft), dass keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 und GWB vorliegen (4) Abgabe einer Eigenerklärung pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern der Bewerber/-Bietergemeinschaft), dass die Voraussetzungen eines Ausschlusses vom Vergabeverfahren nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) nicht vorliegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Jeder Wirtschaftsteilnehmer (auch Unterauftragnehmer oder einzelne Mitglieder einer Bewerber/-Bietergemeinschaft) hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner Bonität eine Wirtschaftsauskunft (z. B. Creditreform) mit mindestens mittlerer Bonität einzureichen. Die Wirtschaftsauskunft darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als drei Monate sein.
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(2) Es ist eine Eigenerklärung zu erbringen, die beinhaltet, dass:
• die Beschäftigung des Personals im Rahmen der Bestimmungen des deutschen Sozialversicherungsrechts erfolgt und die deutschen Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden • dass eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 2 Mio. EUR für Personen und Sachschäden und 0,25 Mio. EUR für Vermögensschäden abgeschlossen ist oder spätestens zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt das in dem Eisenbahnnahverkehr, mit nachweislichen Erfahrungen im Taktverkehr, ausgeführt wurde zu nennen. Dabei ist der Wert, der Erbringungszeitraum und der Name des Leistungsempfängers zu nennen. Das Referenzprojekt muss sich mindestens über einen Zeitraum von einem Jahr erstreckt haben und darf nicht länger als fünf Jahre (ab Abgabe Teilnahmeantrag) zurückliegen.
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Für die Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen unter (1) in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass die Vorgaben des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beachten sind. Die Vergabestelle behält sich vor, mit der späteren Angebotsabgabe – nicht jedoch mit dem Teilnahmeantrag – Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit gem. § 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt von Bietern abzufordern.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:45
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-12-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-14 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Rafael Metzler do Nascimento
Internetadresse: www.abellio.de/mitteldeutschland 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E62336613 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag bereits auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 15 Abs. 4 SektVO).
(1) Mehrere Bewerber/Bieter können sich unter Beachtung der Ausführungen unter III.1.8 zu einer Bewerber-/Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerber-/Bietergemeinschaft mit der Einreichung des Teilnahmeantrags (i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerber-/Bietergemeinschaften beteiligten Wirtschaftsteilnehmer namentlich mit Anschrift, Telefon sowie E-Mail-Adresse zu benennen, (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung der Verträge zu bezeichnen sowie (iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer selbst erstellten Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen.
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Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag von dem bevollmächtigten Mitglied (Vertreter) der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden. Der Begriff der Bewerber-/Bietergemeinschaft erfasst den Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Wirtschaftsteilnehmer, die gemeinsam das Ziel verfolgen, den Auftrag gemeinsam zu erhalten und nach erfolgreichem Vertragsabschluss als Arbeitsgemeinschaft durchzuführen. Bewerber-/Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Soweit eine Bewerber-/Bietergemeinschaft gegründet werden soll, ist die im Teilnahmeantrag vorgegebene Eigenerklärung abzugeben.
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(2) Ein Bewerber/Bieter kann (auch als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Mittel anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO), ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Sofern der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Dritter/Unterauftragnehmer) in Anspruch nehmen will, muss er den Namen dieses anderen Unternehmens benennen und angeben, wofür er die Kapazitäten des anderen Unternehmens in Anspruch nehmen will. Entsprechende Erklärungen und Nachweise sind für das andere Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, wie sie für den Bewerber vorzulegen wären. Außerdem muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Ein Bewerber/Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Es wird verlangt, dass der Bewerber/Bieter und das Drittunternehmen im Falle der wirtschaftlichen und finanziellen Eignungsleihe gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 SektVO.
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(3) Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprache vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
(4) Alle geforderten Nachweise können im Übrigen in Form einer nicht beglaubigten Kopie erbracht werden. Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft sind die geforderten Erklärungen/Nachweise von allen Mitgliedern der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen. Soweit Nachunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch diese die geforderten Erklärungen/Nachweise gesondert vorlegen.
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(5) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform subreport ELVIS (e-Vergabe-Plattform) durchgeführt. Der Teilnahmeantrag, das Angebot sowie Bewerber- und Bieterfragen sind elektronisch über die e-Vergabe-Plattform zu übermitteln. Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Teilnahmeantrags ist die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform und anschließende Aktivierung der Teilnahme am Verfahren. Die Registrierung und Teilnahme ist für Unternehmen kostenfrei. Nur ordnungsgemäß registrierte am Verfahren teilnehmende Unternehmen werden automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert. Informationen über die e-Vergabe-Plattform und die technischen Voraussetzungen für die Registrierung erhalten Sie unter https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline, die unter der Rufnummer +49(0)221 985 78-0 zu erreichen ist.
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(6) Fragen der Bewerber sind über die e-Vergabe-Plattform rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahmefrist, spätestens 10 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist zustellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform an alle Bewerber/Bieter versendet.
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(7) Für die Erstellung des Teilnahmeantrages sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen in der aktuellen Fassung zu verwenden. Teilnahmeanträge, die auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt wurden, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewerber/Bieter sind über das gesamte Verfahren hinweg verpflichtet, sich zu erkundigen, ob auf der e-Vergabe-Plattform aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wurden.
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(8) Eine Erstattung von Kosten / Aufwendungen durch die Vergabestelle für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags sowie die Beteiligung an diesem Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
(9) Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags zustande. Die Angabe zur Laufzeit der Rahmenvereinbarung unter Abschnitt II.2.7) betrifft die Dauer des Lieferzeitraums.
(10) Die Angabe unter Abschnitt IV.2.2) betrifft den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote wird mit Übersendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber bekanntgegeben.
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(11) Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen nach § 41 Abs. 4 SektVO werden die weiteren Vergabeunterlagen für den Angebotswettbewerb erst nach Abgabe einer Vertraulichkeitsvereinbarung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs für die zugelassenen Bieter/Mitglieder einer Bietergemeinschaft veröffentlicht. Hierzu ist die im Teilnahmeantrag vorgegebene Vertraulichkeitsvereinbarung zwingend zu verwenden. Die Maßnahme dient dem Schutz von Betriebsgeheimnissen und Marktstrategien des Auftraggebers.
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(12) Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, sowie die Verordnung (EU) Nr. 2022/576 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – Vergabekammer
Postanschrift: Ernst - Kamieth - Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Internetadresse: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/wirtschaft/vergabekammern/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin:
Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). § 134 GWB kann hier eingesehen werden: (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) § 135 GWB kann hier eingesehen werden: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html § 160 GWB kann hier eingesehen werden: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html § 168 GWB kann 6 / 6 hier eingesehen werden: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__168.html Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2022/S 220-633326 (2022-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 048-142674
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 220-633326
ABl. S-Ausgabe: 48

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-03-03 📅
Name: O.phon GmbH
Postanschrift: Weißenfelser Straße 71
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04229
Land: Deutschland 🇩🇪
Leipzig 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 048-142674 (2023-03-03)