Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Allgemeines:
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen.
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Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
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Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
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Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
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Registereintragungen:
Erklärung zu Handelsregistereintrag, Eintrag in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen, Eintrag bei der Industrie- und Handelskammer bzw. Nichtverpflichtung einer Eintragung in die genannten Register.
Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, Vorlage der entsprechenden Bestätigung der Erklärung: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
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Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder
beantragt, noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Gegebenenfalls Erklärung zur rechtskräftigen Bestätigung eines Insolvenzplanes und Vorlage desselben auf Verlangen.
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Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit
als Bewerber oder Bieter in Frage stellt:
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, eine Belegung mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro erfolgt ist.
Erklärung, ob/dass ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorliegt.
Erklärung, dass zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentral- bzw. Wettbewerbsregister gem. §§ 150a GewO, 6 WRegG beim Bundesamt für Justiz bzw. Bundeskartellamt anfordern.
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Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung:
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit das Unternehmen/der Betrieb beitragspflichtig ist, Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
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Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft:
Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, Vorlage einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.