Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Gemeinde Waldenburg wird der Landkreis Schwäbisch-Hall unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca. 36 km Verlegestrecke), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca. 378 Hausanschlüssen, u.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-03-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Referenznummer: 832.5/3-20 09BW200538
Kurze Beschreibung:
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Gemeinde Waldenburg wird der Landkreis Schwäbisch-Hall unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten.
Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca. 36 km Verlegestrecke), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca. 378 Hausanschlüssen, u.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten.
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Gemeinde Waldenburg wird der Landkreis Schwäbisch-Hall unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten.
Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca. 36 km Verlegestrecke), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca. 378 Hausanschlüssen, u.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten.
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Gemeinde Waldenburg wird der Landkreis Schwäbisch-Hall unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten.
Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca. 36 km Verlegestrecke), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca. 378 Hausanschlüssen,…
… u.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten.
… v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2019 („Bundesförderrichtlinie“) und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Breitbandmitfinanzierung vom 30. Januar 2019 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration – Zuwendungsbescheid vom 23.08.2021). Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien und
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2019 („Bundesförderrichtlinie“) und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Breitbandmitfinanzierung vom 30. Januar 2019 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration – Zuwendungsbescheid vom 23.08.2021). Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien und
Verwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni
2015 sind einzuhalten. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes vom 09.11.2020 ist als Anlage A und der Zuwendungsbescheid des Landes vom 23.08.2021 als Anlage B beigefügt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder der Handwerksrolle des jeweiligen Sitzes oder Wohnsitzes, nicht älter als 3 Monate nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
• Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung (laufendes Kalenderjahr) mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personen- und mindestens 1,5 Mio. EUR für Sach- sowie Vermögensschäden.
• Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
• Erklärung über den Umsatz (netto) des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Mindeststandards:
Durchschnittlicher Jahresumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in Höhe von: 9 Mio. €
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die folgenden genannten Mindestanforderungen müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es wäre daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Mindeststandards erbringt.
Die folgenden genannten Mindestanforderungen müssen im Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es wäre daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Mindeststandards erbringt.
• Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
• Angabe von technischen Fachkräften oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt:
• Angabe von technischen Fachkräften oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt:
Es sind Nachweise über die Fachkenntnis der Mitarbeiter zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten in den Tätigkeitsfeldern: Errichtung von Telekommunikationsanlagen (Leerrohrverlegung, Tiefbau, Schacht- und Technikgebäudeinstallationen), Kabelmontage und OTDR-Messungen zu erbringen.
Es sind Nachweise über die Fachkenntnis der Mitarbeiter zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten in den Tätigkeitsfeldern: Errichtung von Telekommunikationsanlagen (Leerrohrverlegung, Tiefbau, Schacht- und Technikgebäudeinstallationen), Kabelmontage und OTDR-Messungen zu erbringen.
• Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung
• Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmens und/oder der Führungskräfte des Unternehmens
• Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
• Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
• Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Mindeststandards:
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit ist folgende Mindestanforderung zu erfüllen:
◦ Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist zudem die Angabe mindestens drei mit diesem Auftrag vergleichbarer Referenzen Mindestvoraussetzung.
Unter den nachfolgend aufgeführten Umständen können weniger als drei vergleichbare Referenzen eingereicht werden.
Als mit diesem Auftrag vergleichbar wird eine Referenz anerkannt, die folgende Merkmale aufweist:
Jedenfalls im Tiefbau abgeschlossener Ausbau einer FttB-Infrastruktur (Tiefbau und Kabelmontage) mit mindestens 378 (gleiche Anzahl wie Projekt) zu versorgenden Hausanschlüssen und einer Verlegestrecke von mindestens 36 km (gleiche Anzahl wie Projekt).
Jedenfalls im Tiefbau abgeschlossener Ausbau einer FttB-Infrastruktur (Tiefbau und Kabelmontage) mit mindestens 378 (gleiche Anzahl wie Projekt) zu versorgenden Hausanschlüssen und einer Verlegestrecke von mindestens 36 km (gleiche Anzahl wie Projekt).
Es können weniger als drei vergleichbare Referenzen eingereicht werden, sofern die vorstehend aufgeführten Mindestgrenzen für die erstellten Hausanschlüsse bzw. ausgeführte Verlegestrecke jeweils für die geforderten drei Referenzen, in Summe (Vorstehend aufgeführte Mindestgrenzen Hausanschlüsse/Verlegestrecke x 3) mit einer oder zwei der eingereichten vergleichbaren Referenzen erreicht werden.
Es können weniger als drei vergleichbare Referenzen eingereicht werden, sofern die vorstehend aufgeführten Mindestgrenzen für die erstellten Hausanschlüsse bzw. ausgeführte Verlegestrecke jeweils für die geforderten drei Referenzen, in Summe (Vorstehend aufgeführte Mindestgrenzen Hausanschlüsse/Verlegestrecke x 3) mit einer oder zwei der eingereichten vergleichbaren Referenzen erreicht werden.
Jedenfalls sind für die eingereichten Referenzen folgende weitere Angaben vorzunehmen:
• Bezeichnung des Projekts;
• Auftragssumme (netto);
• stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal und mit Fremdpersonal – ggf. anzugeben ist der Anteil von eigenem und Fremdpersonal – ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der im Auftrag erstellten Hausanschlüsse und Verlegestrecke (km) sowie der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
• stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal und mit Fremdpersonal – ggf. anzugeben ist der Anteil von eigenem und Fremdpersonal – ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der im Auftrag erstellten Hausanschlüsse und Verlegestrecke (km) sowie der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
• stichwortartige Beschreibung der technischen und gerätespezifischen Anforderungen (insbesondere zu Spülbohrverfahren, Bodendurchschlagrakete, Kabelpflug, Einzug/Installation von Mikrorohrsystemen, Einblasen von Glasfaserkabeln, Technikstandort);
• Benennung der Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber.
(vorgefertigtes Formular Anlage KEV 179 – Eigenerklärung zur Eignung S. 3 und 4 – sollten Sie mehr als 4 vergleichbare Referenzen angeben wollen, duplizieren Sie die vorgenannten Seiten 3 und 4 der Anlage KEV 179 – Eigenerklärung zur Eignung)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlage
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-04-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:05
Zusätzliche Informationen: Elektronische Angebotsöffnung
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB – Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Quelle: OJS 2022/S 052-134374 (2022-03-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5979765.29 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Gemeinde Waldenburg wird der Landkreis Schwäbisch-Hall unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca. 36 km Verlegestrecke), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca. 378 Hausanschlüssen, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2019 („Bundesförderrichtlinie“) und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Breitbandmitfinanzierung vom 30. Januar 2019 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration – Zuwendungsbescheid vom 23.08.2021). Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien undVerwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni2015 sind einzuhalten. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes vom 09.11.2020 ist als Anlage A und der Zuwendungsbescheid des Landes vom 23.08.2021 als Anlage B beigefügt.
Zur Versorgung unterversorgter Teilnehmer in der Gemeinde Waldenburg wird der Landkreis Schwäbisch-Hall unter Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land ein FTTB/H-Glasfasernetz errichten. Hierzu sind die hierfür erforderlichen Bauleistungen zu beauftragen, insbesondere Tiefbau-Leistungen in offener und geschlossener Bauweise (ca. 36 km Verlegestrecke), Zieh- und Einblasleistungen, Infrastrukturleistungen, Realisierung von ca. 378 Hausanschlüssen, v.a. die Errichtung von Netztechnik, energietechnische Leistungen und Glasfasermontagearbeiten. Die Leistungen sind entsprechend den geltenden Förderbestimmungen zu dokumentieren. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2019 („Bundesförderrichtlinie“) und der Landesförderung des Landes Baden-Württemberg nach der VwV Breitbandmitfinanzierung vom 30. Januar 2019 (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration – Zuwendungsbescheid vom 23.08.2021). Die Bestimmungen dieser Förderrichtlinien undVerwaltungsvorschriften sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni2015 sind einzuhalten. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes vom 09.11.2020 ist als Anlage A und der Zuwendungsbescheid des Landes vom 23.08.2021 als Anlage B beigefügt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-05-17 📅
Name: Infratech Bau GmbH
Postort: Meppen
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland 🇩🇪 Emsland
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 5979765.29 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Quelle: OJS 2022/S 118-332197 (2022-06-16)