Gegenstand dieser Ausschreibung ist die zur Verfügung Stellung öffentlichen Raums für die Errichtung und den Betrieb von Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum in der Stadt Braunschweig.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Errichtung und Betrieb von Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum der Stadt Braunschweig
60 11 66_256 2021”
Produkte/Dienstleistungen: Betankung von Fahrzeugen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die zur Verfügung Stellung öffentlichen Raums für die Errichtung und den Betrieb von Ladeeinrichtungen im öffentlichen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die zur Verfügung Stellung öffentlichen Raums für die Errichtung und den Betrieb von Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum in der Stadt Braunschweig.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betankung von Fahrzeugen📦
Ort der Leistung: Braunschweig, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Braunschweig strebt den Ausbau von Ladeinfrastruktur für öffentliches Laden in der Stadt an. Bisher wurden bereits 23 Ladepunkte im öffentlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Braunschweig strebt den Ausbau von Ladeinfrastruktur für öffentliches Laden in der Stadt an. Bisher wurden bereits 23 Ladepunkte im öffentlichen Raum errichtet, weitere ca. 46 Ladepunkte werden voraussichtlich in naher Zukunft von privaten Betreibern auf dem Wege der Sondernutzung, also noch außerhalb dieser Konzessionsausschreibung errichtet. Um das Angebot zu erweitern beabsichtigt die Stadt Braunschweig, im Wege eines Verhandlungsverfahrens einem Betreiber ein grundsätzlich exklusives allgemeines Recht zur Neuerrichtung und Betrieb dieser Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum zu vergeben. Der Ausschreibung ging die Erstellung eines Konzepts voraus, in dem insbesondere die mindestens erforderliche Anzahl von Ladepunkten und auf Basis von statistischen Bezirken Suchräume für deren Standorte ermittelt wurden.
Gegenstände der ausgeschriebenen Leistungen sind insbesondere:
- Die Errichtung und der Betrieb von bis zu 500 Ladepunkten sowie die Gewährung des diskriminierungsfreien Zugangs zu diesen durch den Bieter in seiner Marktrolle als Betreiber in bis zu drei Errichtungsphasen (200 Ladepunkte bis zum 31.12.2024, 200 weitere Ladepunkte bis zum 31.12.2026 sowie optional nach gesonderter Bedarfsprüfung weitere 100 Ladepunkte bis zum 31.12.2028).
- Die allgemeine Berechtigung und Pflicht des Bieters zur Errichtung und zum Betrieb von Ladeeinrichtungen auf eigene Rechnung voraussichtlich ab dem 01.07.2022 und bis zum 31.12.2030.
- Die Stadt Braunschwieg geht davon aus, dass durch das zur Verfügung stellen des öffentlichen Raumes ein eigenwirtschaftlicher Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur durch den Bieter möglich ist und strebt daher an, keine Vergütung an den Bieter zu zahlen. Eine Vergütung würde nur gezahlt, sofern sich kein Bieter zu einem eigenwirtschaftlichen Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur in der Lage sieht.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzepte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 70
Dauer
Datum des Beginns: 2022-07-01 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag beginnt voraussichtlich zum 01.07.2022 und endet am 31.12.2030. Er bedarf keiner Kündigung. Der Vertrag verlängert sich um zwei weitere Jahre,...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag beginnt voraussichtlich zum 01.07.2022 und endet am 31.12.2030. Er bedarf keiner Kündigung. Der Vertrag verlängert sich um zwei weitere Jahre, wenn die Stadt dies dem Betreiber spätestens 12 Monate vor Ablauf anzeigt oder wenn die Stadt von dem Optionsrecht nach § 8 Abs. (1) Nr. 3 des Vertrages Gebrauch gemacht hat.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Stadt Braunschweig wird auf Basis der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge voraussichtlich drei bis fünf Bewerber für das weitere...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Stadt Braunschweig wird auf Basis der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge voraussichtlich drei bis fünf Bewerber für das weitere Verfahren auswählen.
Sofern nur drei Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen, findet keine Begrenzung statt, sondern es werden alle geeigneten Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt. Weniger als drei Bewerber werden nur dann in das weitere Verfahren aufgenommen, wenn weniger als drei Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen.
Für den Fall, dass mehr als drei vollständige Teilnahmeanträge grundsätzlich geeigneter Bewerber vorliegen, findet eine Auswahl einer begrenzten Zahl von Bewerbern statt. Dabei finden folgende Kriterien Anwendung:
Umsatz des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß Ziffer III.1.2) der Bekanntmachung :
- Jahresumsatz im Bereich der Ausschreibung (Errichtung und Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge) der letzten drei Geschäftsjahre. Hierbei erhält der Bewerber mit dem höchsten Umsatz 5 Wertungspunkte. Die Bewertung der Umsätze der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Wertungspunkte des Bewerbers = (Umsatz Bewerber / höchster Umsatz) x 15).
- Die Punktzahl des Bewerbers wird mit 30 % gewichtet.
Wertbare Referenzen des Bewerbers gemäß Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung, wobei folgende Punkte für die Referenzen vergeben werden:
- Anzahl der Ladepunkte: Die Anzahl der durch den Bewerber errichteten und betriebenen Ladepunkte der Referenzen der Kategorie 1 öffentlichen Raum werden addiert. Hierbei erhält der Bewerber mit der höchsten Anzahl an Ladepunkten 10 Punkte. Die Bewertung der Ladepunkte der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Wertungspunkte Bewerber = (Anzahl der Ladepunkte des Bewerbers / höchste Anzahl Ladepunkte) x 10).
- Anzahl der mit Ökostrom betriebenen Ladepunkte: Die Anzahl der durch den Bewerber errichteten und betriebenen Ladepunkte der Referenzen der Kategorie 1 öffentlichen Raum, die mit Ökostrom werden addiert. Der eingesetzte Strom muss vollständig aus erneuerbaren Energien im Sinne von §§ 3 Abs. 1 Nr. 21, 79 EEG 2021 stammen. Hierbei erhält der Bewerber mit der höchsten Anzahl an Ladepunkten 5 Punkte. Die Bewertung der Ladepunkte der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Wertungspunkte Bewerber = (Anzahl der mit Ökostrom betriebenen Ladepunkte des Bewerbers / höchste Anzahl Ladepunkte der mit Ökostrom betriebenen Ladepunkte) x 5).
- Die Ergebnisse werden addiert. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers wird mit 70 % gewichtet.
Die Ergebnisse werden entsprechend ihrer Gewichtung multipliziert und anschließend addiert, um die Gesamtpunktzahl des Bewerbers zu ermitteln. Maximal können 15 Punkte erreicht werden.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Zur Ermittlung der nach diesem Vertrag zu errichtenden Anzahlen an Ladepunkten hat die Stadt eine Prognose über die Anzahl an Elektrofahrzeugen und...”
Beschreibung der Optionen
Zur Ermittlung der nach diesem Vertrag zu errichtenden Anzahlen an Ladepunkten hat die Stadt eine Prognose über die Anzahl an Elektrofahrzeugen und Ladebedarfe der Anzahl an Elektrofahrzeugen in der Stadt Braunschweig bis zum Jahr 2030 erstellt und den Errichtungsmengen zugrunde gelegt (Vertragsanlage 4: Prognosen für Elektrofahrzeuge und Ladebedarf). Sofern der tatsächliche Bestand an Elektrofahrzeugen in der Stadt Braunschweig während der Laufzeit dieses Vertrages
- am 31.12. eines Jahres mehr als 30 % über der für dieses Jahr prognostizierten Zahl des Plus-Szenarios liegt oder
- in zwei aufeinanderfolgenden Jahren am 31.12 der Jahre mehr als 20 % über den für diese Jahre prognostizierten Zahl des Plus-Szenarios liegt
ist die Stadt berechtigt, den Aufbau zusätzlicher Ladeeinrichtungen nach Maßgabe der Vertragsanlage 4: Prognosen für Elektrofahrzeuge und Ladebedarf vom Betreiber zu den Bedingungen dieses Vertrages zu verlangen. Wenn der Betreiber gegenüber der Stadt nach schriftlicher Aufforderung mitteilt, dass er diese Ladeeinrichtungen nicht errichten und betreiben möchte, entfällt das Exklusivrecht und die Stadt ist zur Neuvergabe der Errichtung und des Betriebs dieser Ladeeinrichtungen berechtigt. Die Stadt ist in diesem Fall nicht an die Vorgaben dieses Vertrages gebunden, insbesondere hinsichtlich der Laufzeit.
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Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate am Ende der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate am Ende der Teilnahmefrist)
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (nicht älter als 6 Monate am Ende der Teilnahmefrist)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensdarstellung des Bewerbers, die insbesondere die bisherige Geschäftstätigkeit im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung, die Gesellschaftsstruktur,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unternehmensdarstellung des Bewerbers, die insbesondere die bisherige Geschäftstätigkeit im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung, die Gesellschaftsstruktur, ggf. die Konzernzugehörigkeit, etwaige Niederlassungen und Beteiligungen an anderen im Bereich der Ausschreibung tätigen Unternehmen umfasst
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Körperschaft des Herkunfts- oder Sitzstaates über die Mitgliedschaft (nicht älter als 6 Monate am Ende der Teilnahmefrist)
Erklärung über den Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Errichtung und Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge) der letzten drei Geschäftsjahre; besteht ein Unternehmen noch nicht 3 Jahre, sind entsprechende Angaben für die Jahre des Bestehens des Unternehmens anzugeben
Vorlage einer Versicherungsbestätigung über das Vorliegen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr); alternativ eine Deckungszusage des Versicherers, in der dieser die Bereitschaft erklärt, im Auftragsfall den Bewerber entsprechend zu versichern
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre, die Aufschluss über die technische und berufliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre, die Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben. Als vergleichbar gelten Referenzen, welche sich einer der im Folgenden näher beschriebenen Kategorien 1 oder 2 zuordnen lassen. Mindestens eine Referenz muss Kategorie 1 zugeordnet werden können.
- Kategorie 1: Als Referenz der Kategorie 1 gelten Beschaffung, Errichtung und Betrieb von mindestens 20 Ladepunkten im öffentlichen Raum mit einem vergleichbaren Genehmigungsprozess.
- Kategorie 2: Als Referenz der Kategorie 2 gelten Beschaffung, Errichtung und Betrieb von mindestens 20 Ladepunkten im öffentlichen, öffentlich-zugänglichen oder privaten Raum oder Beschaffung, Errichtung und Betrieb von mindestens 20 Infrastrukturen mit Strombezug im öffentlichen Raum.
- Aus den Referenzen müssen sich folgende Angaben entnehmen lassen: Angabe des Zeitraums, in dem die Leistung erbracht wurde, Umfang des Projekts (Anzahl der Ladepunkte bzw. der sonstigen Infrastrukturen mit Strombezug, eingesetzter Strom Ökostrom im Sinne von §§ 3 Abs. 1 Nr. 21, 79 EEG 2021), Beschreibung der durchgeführten Aufgaben und Adresse, Telefonnummer und Ansprechpartner des damaligen Auftraggebers für etwaige Nachfragen durch die Stadt Braunschweig
Anzahl der Mitarbeiter, die im Bereich der Ausschreibung tätig sind
Angabe des Auftragsteils, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll. Der Auftraggeber behält sich insoweit vor, sämtliche geforderten Nachweise von dem Unterauftragnehmer des Bewerbers nachzufordern.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-02-11
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2022-02-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-07-15 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Nds. beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153306📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2022/S 010-019762 (2022-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Braunschweig strebt den Ausbau von Ladeinfrastruktur für öffentliches Laden in der Stadt an. Bisher wurden bereits 23 Ladepunkte im öffentlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Braunschweig strebt den Ausbau von Ladeinfrastruktur für öffentliches Laden in der Stadt an. Bisher wurden bereits 23 Ladepunkte im öffentlichen Raum errichtet, weitere ca. 46 Ladepunkte werden voraussichtlich in naher Zukunft von privaten Betreibern auf dem Wege der Sondernutzung, also noch außerhalb dieser Konzessionsausschreibung errichtet. Um das Angebot zu erweitern beabsichtigt die Stadt Braunschweig, im Wege eines Verhandlungsverfahrens einem Betreiber ein grundsätzlich exklusives allgemeines Recht zur Neuerrichtung und Betrieb dieser Ladeeinrichtungen im öffentlichen Raum zu vergeben. Der Ausschreibung ging die Erstellung eines Konzepts voraus, in dem insbesondere die mindestens erforderliche Anzahl von Ladepunkten und auf Basis von statistischen Bezirken Suchräume für deren Standorte ermittelt wurden.Gegenstände der ausgeschriebenen Leistungen sind insbesondere: - Die Errichtung und der Betrieb von bis zu 500 Ladepunkten sowie die Gewährung des diskriminierungsfreien Zugangs zu diesen durch den Bieter in seiner Marktrolle als Betreiber in bis zu drei Errichtungsphasen (200 Ladepunkte bis zum 31.12.2024, 200 weitere Ladepunkte bis zum 31.12.2026 sowie optional nach gesonderter Bedarfsprüfung weitere 100 Ladepunkte bis zum 31.12.2028).- Die allgemeine Berechtigung und Pflicht des Bieters zur Errichtung und zum Betrieb von Ladeeinrichtungen auf eigene Rechnung voraussichtlich ab dem 01.07.2022 und bis zum 31.12.2030.- Die Stadt Braunschwieg geht davon aus, dass durch das zur Verfügung stellen des öffentlichen Raumes ein eigenwirtschaftlicher Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur durch den Bieter möglich ist und strebt daher an, keine Vergütung an den Bieter zu zahlen. Eine Vergütung würde nur gezahlt, sofern sich kein Bieter zu einem eigenwirtschaftlichen Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur in der Lage sieht.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 010-019762
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BS Energy Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG
Postort: Braunschweig
Postleitzahl: 38106
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Braunschweig, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰