Ausschreibung für das Verlegen von ca. 230 m² Bodenfliesen und ca. 380 m² Wandfliesen sowie verschiedene Sockelfliesen, inkl. Abdichtungsarbeiten. Die Abrechnung erfolgt nach Massen gemäß der Einheitspreise.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-07.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ersatzneubau und Sanierung der Ludgerischule
Produkte/Dienstleistungen: Baufertigstellung📦
Kurze Beschreibung:
“Ausschreibung für das Verlegen von ca. 230 m² Bodenfliesen und ca. 380 m² Wandfliesen sowie verschiedene Sockelfliesen, inkl. Abdichtungsarbeiten. Die...”
Kurze Beschreibung
Ausschreibung für das Verlegen von ca. 230 m² Bodenfliesen und ca. 380 m² Wandfliesen sowie verschiedene Sockelfliesen, inkl. Abdichtungsarbeiten. Die Abrechnung erfolgt nach Massen gemäß der Einheitspreise.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Erklärung zu Registereintragungen
- Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Erklärung zum Umsatz des Unternehmens;
- Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Erklärung zum Umsatz des Unternehmens;
- Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
“- Erklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- Erklärung...”
- Erklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Erklärung zu Angaben zu Arbeitskräften.
- Erklärung zu Angaben zur Leistung, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.” Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“- Erklärung zu Angaben zu Arbeitskräften.
- Erklärung zu Angaben zur Leistung, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Kommt das Angebot in...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
- Erklärung zu Angaben zu Arbeitskräften.
- Erklärung zu Angaben zur Leistung, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Kommt das Angebot in die engere Wahl, sollen die Referenznachweise zu den angegebenen Leistungen mit mindestens folgenden Angaben vorgelegt werden:
- Ansprechpartner;
- Art der ausgeführten Leistung;
- Auftragssumme;
- Ausführungszeitraum;
- stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen;
- Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer;
- stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung;
- Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal);
- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer);
- ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden;
- Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: - Erklärung zu dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-03-10
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-05-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-03-10
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter und/oder deren Bevollmächtigte dürfen an der Eröffnung der Angebote nicht teilnehmen.”
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postort: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragsnach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 030-073311 (2022-02-07)