Die Gesamtleistung wird in drei Losen vergeben:
– Los 1: Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall;
– Los 2: Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall;
– Los 3: Übernahme, Transport und Entsorgung von Sperrmüll.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“EU-weite Ausschreibung der Entsorgung von Restabfall und Sperrmüll für den Schwarzwald-Baar-Kreis”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Gesamtleistung wird in drei Losen vergeben:
– Los 1: Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall;
– Los 2: Übernahme, Transport und Entsorgung...”
Kurze Beschreibung
Die Gesamtleistung wird in drei Losen vergeben:
– Los 1: Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall;
– Los 2: Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall;
– Los 3: Übernahme, Transport und Entsorgung von Sperrmüll.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Entsorgung Restmüll (Siedlungsabfall/gewerblicher Abfall mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01) in einer Mengenspannbreite von 20.500 – 26.000 Mg/a (Auswertungsmenge 22.000 Mg/a):
– Leistungserbringung ab Übernahme der Restabfälle an der Umschlaganlage in Tuningen;
– (Vor-)Behandlung in einer mechanischen oder mechanisch-biologischen Anlage (und nachfolgende Verwertung/Entsorgung des Outputs) oder Entsorgung in einer thermischen Anlage. Die Vorbehandlung oder thermische Entsorgung muss in einer Anlage in Baden-Württemberg oder ggf. (soweit zulässig) in einer Anlage außerhalb von Baden-Württemberg, dann jedoch in regionaler Nähe (max. 80 km Luftlinie ab Am Hoptbühl 2, 78048 Villingen-Schwenningen) erfolgen.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2035-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Vgl. Ziffer II.2.11).
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich um weitere fünf Jahre (31.12.2040), wenn der Vertrag nicht spätestens bis zum 31.12.2032 vom Auftraggeber...”
Beschreibung der Optionen
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich um weitere fünf Jahre (31.12.2040), wenn der Vertrag nicht spätestens bis zum 31.12.2032 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
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Zusätzliche Informationen:
“Zu Ziffer II.2.7): Sonderkündigungsrecht zur Teilleistung des Transportes:
Der Auftraggeber ist berechtigt, die beauftragte Transportleistung spätestens bis...”
Zusätzliche Informationen
Zu Ziffer II.2.7): Sonderkündigungsrecht zur Teilleistung des Transportes:
Der Auftraggeber ist berechtigt, die beauftragte Transportleistung spätestens bis zum 31.12.2029 mit Wirkung zum 31.12.2030 zu kündigen, wenn sich die Möglichkeit ergibt, den Transport der Abfälle (zumindest in Teilstrecken) auch über die Bahn zu gewährleisten. Die Anlieferung der Abfälle erfolgt in diesem Fall durch den Auftraggeber an die angebotene Erstbehandlungsanlage.
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Entsorgung Restmüll (Siedlungsabfall/gewerblicher Abfall mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01) in einer Mengenspannbreite von 4.500 – 7.000 Mg/a...”
Beschreibung der Beschaffung
Entsorgung Restmüll (Siedlungsabfall/gewerblicher Abfall mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01) in einer Mengenspannbreite von 4.500 – 7.000 Mg/a (Auswertungsmenge 5.000 Mg/a):
– Leistungserbringung ab Übernahme der Restabfälle an einer Umschlaganlage im nordwestlichen Kreisgebiet;
– (Vor-)Behandlung in einer mechanischen oder mechanisch-biologischen Anlage (und nachfolgende Verwertung/Entsorgung des Outputs) oder Entsorgung in einer thermischen Anlage. Die Vorbehandlung oder thermische Entsorgung muss in einer Anlage in Baden-Württemberg oder ggf. (soweit zulässig) in einer Anlage außerhalb von Baden-Württemberg, dann jedoch in regionaler Nähe (max. 80 km Luftlinie ab Am Hoptbühl 2, 78048 Villingen-Schwenningen) erfolgen.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag verlängert sich um weitere zwei Jahre (31.12.2032), wenn der Vertrag nicht spätestens bis zum 31.12.2028 von einem der Vertragspartner gekündigt...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag verlängert sich um weitere zwei Jahre (31.12.2032), wenn der Vertrag nicht spätestens bis zum 31.12.2028 von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme, Transport und Entsorgung von Sperrmüll
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Entsorgung Sperrmüll (ASN 20 03 07) in einer Menge von 2.500 – 3.500 Mg/a (Auswertungsmenge 3.000 Mg):
– Übernahme des Sperrmülls an der Umschlaganlage in...”
Beschreibung der Beschaffung
Entsorgung Sperrmüll (ASN 20 03 07) in einer Menge von 2.500 – 3.500 Mg/a (Auswertungsmenge 3.000 Mg):
– Übernahme des Sperrmülls an der Umschlaganlage in Tuningen;
– Transport zur vom Bieter verbindlich zu benennenden (Vor-)Behandlungsanlage (ohne Standortvorgabe);
– Behandlung/Entsorgung des Sperrmülls.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Lose 1 bis 3:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Eigenerklärung über das...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Lose 1 bis 3:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
“Lose 1 bis 3:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
– (Eigen-)Erklärung...”
Lose 1 bis 3:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Lose 1 und 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von Restabfall (ASN 20 03 01).
– Nutzungsnachweis für die angebotene Entsorgungsanlage...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Lose 1 und 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von Restabfall (ASN 20 03 01).
– Nutzungsnachweis für die angebotene Entsorgungsanlage (bei thermischer Entsorgung) bzw. der Behandlungsanlage und der ggf. nachfolgenden MVA.
– Bei der Nutzung einer Behandlungs-/Entsorgungsanlage (Erstbehandlungsanlage) außerhalb von Baden-Württemberg oder der Bundesrepublik Deutschland steht ein Zuschlag unter dem Vorbehalt einer Ausnahmegenehmigung durch das Umweltministerium Baden-Württemberg. Zusätzlich ist bei Nutzung einer Anlage im Ausland geeignet nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die zuständige Behörde besteht.
Los 3:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von Sperrmüll (ASN 20 03 07).
– Nutzungsnachweis für die angebotene Behandlungsanlage.
– Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich geeignet nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die zuständige Behörde besteht.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Lose 1 und 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von insgesamt mindestens 20.000 Mg pro Jahr Restabfall (ASN 20 03 01). Die...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Lose 1 und 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von insgesamt mindestens 20.000 Mg pro Jahr Restabfall (ASN 20 03 01). Die Referenz/-en ist/sind für jedes der Kalenderjahre 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s, mit Angabe der Leistung, der Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Bei einem Angebot zu den Losen 1 und 2 ist die Referenzanforderung nur einmalig zu erfüllen.
– Nutzungsnachweis für die angebotene Entsorgungsanlage (bei thermischer Entsorgung) bzw. der Behandlungsanlage und der ggf. nachfolgenden MVA. Der/Die Nachweis/-e muss/müssen die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber der angebotenen Anlage/-n ist, kann der jeweilige Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die Behandlungs- oder Entsorgungsanlage (Erstbehandlungsanlage) muss/müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die Entsorgung/Behandlung von Restabfall (ASN 20 03 01) genehmigt sein.
– Bei der Nutzung einer Behandlungs-/Entsorgungsanlage (Erstbehandlungsanlage) außerhalb von Baden-Württemberg oder der Bundesrepublik Deutschland steht ein Zuschlag unter dem Vorbehalt einer Ausnahmegenehmigung gemäß „Verordnung des Umweltministeriums über den Abfallwirtschaftsplan für Baden-Württemberg, Teilplan Siedlungsabfälle vom 22. August 2015“ durch das Umweltministerium Baden-Württemberg. Zusätzlich ist bei Nutzung einer Anlage im Ausland geeignet nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht (z. B. durch Zustimmung zum Abschluss eines Notifizierungsvertrages gemäß DE 1350/177 535).
Los 3:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von insgesamt mindestens 2.000 Mg pro Jahr Sperrmüll (ASN 20 03 07). Die Referenz/-en ist/sind für jedes der Kalenderjahre 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s, mit Angabe der Leistung, der Abfallmengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
– Nutzungsnachweis für die angebotene Behandlungsanlage. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der Leistungsbeschreibung beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Eigentümer/Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Die Anlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe für die Behandlung von Sperrmüll (ASN 20 03 07) genehmigt sein.
– Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich geeignet nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht (z. B. durch Zustimmung zum Abschluss eines Notifizierungsvertrages gemäß DE 1350/177 535).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“– Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
– Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-03-08
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-07-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-03-08
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
“Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform...”
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 023-057966 (2022-01-28)
Ergänzende Angaben (2022-02-02)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2022/S 023-057966
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: Laufzeit des Vertrages, Ende:
Alter Wert
Datum: 2030-12-31 📅
Zeit: 00:00
Neuer Wert
Datum: 2030-05-31 📅
Zeit: 00:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: Laufzeit des Vertrages, Beschreibung der Verlängerungen:
Alter Wert
Text:
“Der Vertrag verlängert sich um weitere zwei Jahre (31.12.2032), wenn der Vertrag nicht spätestens bis zum 31.12.2028 von einem der Vertragspartner gekündigt...”
Text
Der Vertrag verlängert sich um weitere zwei Jahre (31.12.2032), wenn der Vertrag nicht spätestens bis zum 31.12.2028 von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Der Vertrag verlängert sich um weitere zwei Jahre und sieben Monate (31.12.2032), wenn der Vertrag nicht spätestens bis zum 31.12.2028 von einem der...”
Text
Der Vertrag verlängert sich um weitere zwei Jahre und sieben Monate (31.12.2032), wenn der Vertrag nicht spätestens bis zum 31.12.2028 von einem der Vertragspartner gekündigt wird (Verlängerungsmöglichkeit).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 026-067203 (2022-02-02)
Ergänzende Angaben (2022-02-15)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Alter Wert
Text:
“Entsorgung Restmüll (Siedlungsabfall/gewerblicher Abfall mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01) in einer Mengenspannbreite von 20.500 – 26.000 Mg/a...”
Text
Entsorgung Restmüll (Siedlungsabfall/gewerblicher Abfall mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01) in einer Mengenspannbreite von 20.500 – 26.000 Mg/a (Auswertungsmenge 22.000 Mg/a):
– Leistungserbringung ab Übernahme der Restabfälle an der Umschlaganlage in Tuningen;
– (Vor-)Behandlung in einer mechanischen oder mechanisch-biologischen Anlage (und nachfolgende Verwertung/Entsorgung des Outputs) oder Entsorgung in einer thermischen Anlage. Die Vorbehandlung oder thermische Entsorgung muss in einer Anlage in Baden-Württemberg oder ggf. (soweit zulässig) in einer Anlage außerhalb von Baden-Württemberg, dann jedoch in regionaler Nähe (max. 80 km Luftlinie ab Am Hoptbühl 2, 78048 Villingen-Schwenningen) erfolgen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Entsorgung Restmüll (Siedlungsabfall/gewerblicher Abfall mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01) in einer Mengenspannbreite von 20.500 – 26.000 Mg/a...”
Text
Entsorgung Restmüll (Siedlungsabfall/gewerblicher Abfall mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01) in einer Mengenspannbreite von 20.500 – 26.000 Mg/a (Auswertungsmenge 22.000 Mg/a):
– Leistungserbringung ab Übernahme der Restabfälle an der Umschlaganlage in Tuningen;
– (Vor-)Behandlung in einer mechanischen oder mechanisch-biologischen Anlage (und nachfolgende Verwertung/Entsorgung des Outputs) oder Entsorgung in einer thermischen Anlage. Die Vorbehandlung oder thermische Entsorgung muss in einer Anlage in Baden-Württemberg oder ggf. (soweit zulässig) in einer Anlage außerhalb von Baden-Württemberg, dann jedoch in regionaler Nähe (max. 100 km Luftlinie ab Am Hoptbühl 2, 78048 Villingen-Schwenningen) erfolgen.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Alter Wert
Text:
“Entsorgung Restmüll (Siedlungsabfall/gewerblicher Abfall mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01) in einer Mengenspannbreite von 4.500 – 7.000 Mg/a...”
Text
Entsorgung Restmüll (Siedlungsabfall/gewerblicher Abfall mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01) in einer Mengenspannbreite von 4.500 – 7.000 Mg/a (Auswertungsmenge 5.000 Mg/a):
– Leistungserbringung ab Übernahme der Restabfälle an einer Umschlaganlage im nordwestlichen Kreisgebiet;
– (Vor-)Behandlung in einer mechanischen oder mechanisch-biologischen Anlage (und nachfolgende Verwertung/Entsorgung des Outputs) oder Entsorgung in einer thermischen Anlage. Die Vorbehandlung oder thermische Entsorgung muss in einer Anlage in Baden-Württemberg oder ggf. (soweit zulässig) in einer Anlage außerhalb von Baden-Württemberg, dann jedoch in regionaler Nähe (max. 80 km Luftlinie ab Am Hoptbühl 2, 78048 Villingen-Schwenningen) erfolgen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Entsorgung Restmüll (Siedlungsabfall/gewerblicher Abfall mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01) in einer Mengenspannbreite von 4.500 – 7.000 Mg/a...”
Text
Entsorgung Restmüll (Siedlungsabfall/gewerblicher Abfall mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01) in einer Mengenspannbreite von 4.500 – 7.000 Mg/a (Auswertungsmenge 5.000 Mg/a):
– Leistungserbringung ab Übernahme der Restabfälle an einer Umschlaganlage im nordwestlichen Kreisgebiet;
– (Vor-)Behandlung in einer mechanischen oder mechanisch-biologischen Anlage (und nachfolgende Verwertung/Entsorgung des Outputs) oder Entsorgung in einer thermischen Anlage. Die Vorbehandlung oder thermische Entsorgung muss in einer Anlage in Baden-Württemberg oder ggf. (soweit zulässig) in einer Anlage außerhalb von Baden-Württemberg, dann jedoch in regionaler Nähe (max. 100 km Luftlinie ab Am Hoptbühl 2, 78048 Villingen-Schwenningen) erfolgen.
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Quelle: OJS 2022/S 035-090744 (2022-02-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Gesamtleistung wurde in drei Losen ausgeschrieben:
– Los 1: Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall;
– Los 2: Übernahme, Transport und...”
Kurze Beschreibung
Die Gesamtleistung wurde in drei Losen ausgeschrieben:
– Los 1: Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall;
– Los 2: Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall;
– Los 3: Übernahme, Transport und Entsorgung von Sperrmüll.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Entsorgung Restmüll (Siedlungsabfall/gewerblicher Abfall mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01) in einer Mengenspannbreite von 20.500 – 26.000 Mg/a” Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name):
“1. Preis (Kriterium 1) / 2. Wertungszuschlag für die Transportentfernung (Kriterium 2)”
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag verlängert sich um weitere fünf Jahre (31.12.2040), wenn der Vertrag nicht spätestens bis zum 31.12.2032 vom Auftraggeber gekündigt wird...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag verlängert sich um weitere fünf Jahre (31.12.2040), wenn der Vertrag nicht spätestens bis zum 31.12.2032 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Sonderkündigungsrecht zur Teilleistung des Transportes:
Der Auftraggeber ist berechtigt, die beauftragte Transportleistung spätestens bis zum 31.12.2029 mit...”
Zusätzliche Informationen
Sonderkündigungsrecht zur Teilleistung des Transportes:
Der Auftraggeber ist berechtigt, die beauftragte Transportleistung spätestens bis zum 31.12.2029 mit Wirkung zum 31.12.2030 zu kündigen, wenn sich die Möglichkeit ergibt, den Transport der Abfälle (zumindest in Teilstrecken) auch über die Bahn zu gewährleisten. Die Anlieferung der Abfälle erfolgt in diesem Fall durch den Auftraggeber an die angebotene Erstbehandlungsanlage.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Entsorgung Restmüll (Siedlungsabfall/gewerblicher Abfall mit der Abfallschlüsselnummer 20 03 01) in einer Mengenspannbreite von 4.500 – 7.000 Mg/a”
Beschreibung der Beschaffung: Entsorgung Sperrmüll (ASN 20 03 07) in einer Menge von 2.500 – 3.500 Mg/a
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 023-057966
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Übernahme, Transport und Entsorgung von Restabfall
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 999
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: REMONDIS Süd GmbH
Postanschrift: Pasteurstraße 22
Postort: München
Postleitzahl: 80999
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Übernahme, Transport und Entsorgung von Sperrmüll
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Korn Recycling GmbH
Postanschrift: Unter dem Malesfelsen 35 – 45
Postort: Albstadt
Postleitzahl: 72458
Region: Zollernalbkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) (Lose 2 und 3) jeweils gemachten Angaben handelt es...”
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) (Lose 2 und 3) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 015-038640 (2023-01-17)