Evaluation von externen und internen Kommunikationsmaßnahmen der Bundesregierung, der jeweiligen Bundesministerien und Bundesbehörden samt nach- oder zugeordneten Behörden
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Evaluation von externen und internen Kommunikationsmaßnahmen von Bundesregierung, Bundesministerien und nach- oder zugehörigen Behörden („Verbund Bundesregierung“). Insbesondere umfasst der zu schließende Rahmenvertrag die Beratung, Entwicklung, Konzeption, Umsetzung und Auswertung von Evaluationen. Der zukünftige Auftragnehmer soll hierzu gemäß den von den Bedarfsträgern vorgegebenen Themen, Fragestellungen, Zielen und Zielgruppen geeignete Evaluationen vorschlagen und umsetzen. Grundsätzlich sind alle Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wie z.B. Ideen, Motiventwürfe, Slogans, Kampagnen bzw. Ideen hierfür, Motiventwürfe, Websites, Apps, Newsletter, der soziale Medienauftritt, das Corporate Design, Broschüren und andere Publikationen, Distributionswege oder Veranstaltungen (externe Kommunikation) sowie die interne Kommunikation der Bedarfsträger (z.B. Intranet, Newscenter, Mitarbeiterpublikationen, etc.) evaluierbar. Es besteht zudem die Möglichkeit, Informationen (z.B. Einstellungen oder den Wissensstand zu bestimmten Themen) im Vorfeld zu erheben, um auf Grundlage der Daten entscheiden zu können, ob und welche weiteren Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sinnvoll sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-10-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung in Sachen Evaluierung
Referenznummer: 14022#00003#0009
Kurze Beschreibung:
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Evaluation von externen und internen Kommunikationsmaßnahmen von Bundesregierung, Bundesministerien und nach- oder zugehörigen Behörden („Verbund Bundesregierung“). Insbesondere umfasst der zu schließende Rahmenvertrag die Beratung, Entwicklung, Konzeption, Umsetzung und Auswertung von Evaluationen.
Der zukünftige Auftragnehmer soll hierzu gemäß den von den Bedarfsträgern vorgegebenen Themen, Fragestellungen, Zielen und Zielgruppen geeignete Evaluationen vorschlagen und umsetzen. Grundsätzlich sind alle Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wie z.B. Ideen, Motiventwürfe, Slogans, Kampagnen bzw. Ideen hierfür, Motiventwürfe, Websites, Apps, Newsletter, der soziale Medienauftritt, das Corporate Design, Broschüren und andere Publikationen, Distributionswege oder Veranstaltungen (externe Kommunikation) sowie die interne Kommunikation der Bedarfsträger (z.B. Intranet, Newscenter, Mitarbeiterpublikationen, etc.) evaluierbar.
Es besteht zudem die Möglichkeit, Informationen (z.B. Einstellungen oder den Wissensstand zu bestimmten Themen) im Vorfeld zu erheben, um auf Grundlage der Daten entscheiden zu können, ob und welche weiteren Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sinnvoll sind.
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Evaluation von externen und internen Kommunikationsmaßnahmen von Bundesregierung, Bundesministerien und nach- oder zugehörigen Behörden („Verbund Bundesregierung“). Insbesondere umfasst der zu schließende Rahmenvertrag die Beratung, Entwicklung, Konzeption, Umsetzung und Auswertung von Evaluationen.
Der zukünftige Auftragnehmer soll hierzu gemäß den von den Bedarfsträgern vorgegebenen Themen, Fragestellungen, Zielen und Zielgruppen geeignete Evaluationen vorschlagen und umsetzen. Grundsätzlich sind alle Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wie z.B. Ideen, Motiventwürfe, Slogans, Kampagnen bzw. Ideen hierfür, Motiventwürfe, Websites, Apps, Newsletter, der soziale Medienauftritt, das Corporate Design, Broschüren und andere Publikationen, Distributionswege oder Veranstaltungen (externe Kommunikation) sowie die interne Kommunikation der Bedarfsträger (z.B. Intranet, Newscenter, Mitarbeiterpublikationen, etc.) evaluierbar.
Es besteht zudem die Möglichkeit, Informationen (z.B. Einstellungen oder den Wissensstand zu bestimmten Themen) im Vorfeld zu erheben, um auf Grundlage der Daten entscheiden zu können, ob und welche weiteren Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sinnvoll sind.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung in Sachen Evaluierung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-10-10 📅
Einreichungsfrist: 2022-11-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-14 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 199-564768
ABl. S-Ausgabe: 199
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Evaluation von externen und internen Kommunikationsmaßnahmen von Bundesregierung, Bundesministerien und nach- oder zugehörigen Behörden („Verbund Bundesregierung“). Insbesondere umfasst der zu schließende Rahmenvertrag die Beratung, Entwicklung, Konzeption, Umsetzung und Auswertung von Evaluationen.
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Evaluation von externen und internen Kommunikationsmaßnahmen von Bundesregierung, Bundesministerien und nach- oder zugehörigen Behörden („Verbund Bundesregierung“). Insbesondere umfasst der zu schließende Rahmenvertrag die Beratung, Entwicklung, Konzeption, Umsetzung und Auswertung von Evaluationen.
Der zukünftige Auftragnehmer soll hierzu gemäß den von den Bedarfsträgern vorgegebenen Themen, Fragestellungen, Zielen und Zielgruppen geeignete Evaluationen vorschlagen und umsetzen. Grundsätzlich sind alle Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wie z.B. Ideen, Motiventwürfe, Slogans, Kampagnen bzw. Ideen hierfür, Motiventwürfe, Websites, Apps, Newsletter, der soziale Medienauftritt, das Corporate Design, Broschüren und andere Publikationen, Distributionswege oder Veranstaltungen (externe Kommunikation) sowie die interne Kommunikation der Bedarfsträger (z.B. Intranet, Newscenter, Mitarbeiterpublikationen, etc.) evaluierbar.
Der zukünftige Auftragnehmer soll hierzu gemäß den von den Bedarfsträgern vorgegebenen Themen, Fragestellungen, Zielen und Zielgruppen geeignete Evaluationen vorschlagen und umsetzen. Grundsätzlich sind alle Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit wie z.B. Ideen, Motiventwürfe, Slogans, Kampagnen bzw. Ideen hierfür, Motiventwürfe, Websites, Apps, Newsletter, der soziale Medienauftritt, das Corporate Design, Broschüren und andere Publikationen, Distributionswege oder Veranstaltungen (externe Kommunikation) sowie die interne Kommunikation der Bedarfsträger (z.B. Intranet, Newscenter, Mitarbeiterpublikationen, etc.) evaluierbar.
Es besteht zudem die Möglichkeit, Informationen (z.B. Einstellungen oder den Wissensstand zu bestimmten Themen) im Vorfeld zu erheben, um auf Grundlage der Daten entscheiden zu können, ob und welche weiteren Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sinnvoll sind.
Es besteht zudem die Möglichkeit, Informationen (z.B. Einstellungen oder den Wissensstand zu bestimmten Themen) im Vorfeld zu erheben, um auf Grundlage der Daten entscheiden zu können, ob und welche weiteren Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sinnvoll sind.
Für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen zur Evaluation von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit des „Verbunds Bundesregierung“ (externe Kommunikation) sowie zur Evaluation interner Kommunikation entwickelt der Auftragnehmer im Rahmen von Einzelaufträgen für die Bedarfsträger nach deren Vorgaben Evaluationskonzepte, setzt geeignete Evaluationsmaßnahmen um und wertet die Ergebnisse aus.
Für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen zur Evaluation von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit des „Verbunds Bundesregierung“ (externe Kommunikation) sowie zur Evaluation interner Kommunikation entwickelt der Auftragnehmer im Rahmen von Einzelaufträgen für die Bedarfsträger nach deren Vorgaben Evaluationskonzepte, setzt geeignete Evaluationsmaßnahmen um und wertet die Ergebnisse aus.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag nach Ablauf der Vertragsdauer zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern (Option). Eine Verpflichtung, diese Option auszuüben, besteht jedoch nicht. Im Fall der Inanspruchnahme der Option wird der Auftraggeber eine diesbezügliche Erklärung spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer abgeben.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag nach Ablauf der Vertragsdauer zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern (Option). Eine Verpflichtung, diese Option auszuüben, besteht jedoch nicht. Im Fall der Inanspruchnahme der Option wird der Auftraggeber eine diesbezügliche Erklärung spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer abgeben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-23 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-11-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung der Arbeitsproben
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:
- Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Be-kanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
- Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Be-kanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
- Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
-- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB ge-regelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unbe-rührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
-- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB ge-regelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unbe-rührt,
-- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 199-564768 (2022-10-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 15 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-27 📅
Name: INFO GmbH Markt- und Meinungsforschung
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 8 300 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2023/S 015-041146 (2023-01-16)