Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrgestell GW-L1
FgGW-L1 SG
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung: Lieferung eines Fahrgestelles zum Aufbau eines Feuerwehrgerätewagens-Logistik 1
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 82 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Leipzig🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Groitzsch, DE
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung des Fahrgestelles an den Aufbauhersteller
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 82 000 💰
Dauer
Datum des Endes: 2022-12-20 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: siehe Vorbemerkungen im LV
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe Vorbemerkungen im LV
Bedingungen für die Teilnahme
siehe Vorbemerkungen im LV
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: siehe Vorbemerkungen im LV
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): siehe Vorbemerkungen im LV
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vorbemerkungen im LV
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 206-535542
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-01-28
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-02-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-01-28
10:05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Andreas Dietze, Kommunal- und Unternehmensberatung
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Abgabefrist wird auf 15 Tage verkürzt, da das Fahrgestell schon einmal als Los 1 der o. g. Bekanntmachung ausgeschrieben war und aufgehoben werden...”
Die Abgabefrist wird auf 15 Tage verkürzt, da das Fahrgestell schon einmal als Los 1 der o. g. Bekanntmachung ausgeschrieben war und aufgehoben werden musste. Es ist notwendig, das Fahrgestell zur Verfollständigung des Aufbaues des fahrzeuges zeitnah zu vergeben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Diensstelle Leipzig
Postanschrift: PF 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB: Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen die Vergabevorschriften, ist dieser Verstoß innerhalb von10...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen des § 160 (3) GWB: Erkennt ein Bewerber/Bieter einen Verstoß gegen die Vergabevorschriften, ist dieser Verstoß innerhalb von10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus derBekanntmachung hervorgehen, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Fristfür die Bewerbung bzw. Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Auch Verstöße, die erst inden Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gegenüber dem Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist zurBewerbung bzw. Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber gegenüber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oderbleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einenAntrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DienststelleLeipzig, zu stellen. Bei der Rüge wegen einer Information zur Nichtberücksichtigung einer Bewerbung bzw.eines Angebotes (§134 GWB) ist wegen der Versendung der Information auf elektronischem Weg eine Frist von10 Kalendertagen, beginnend am Tag nach der Absendung der Information, einzuhalten.
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Quelle: OJS 2022/S 011-023227 (2022-01-12)