Beschreibung der Beschaffung
Siehe auch II.1.4) Komplettaustausch durch werksgefertigte wetterfeste Verkehrsfahrtreppen in U-Bahnstationen (Hauptwache, Leipziger Straße, Bockenheimer Warte, Konstablerwache) der VGF Demontage der Altanlagen, Lieferung und betriebsfertige Montage der Neuanlagen
Ausgeführte Vorarbeiten
Eine Zustandsfeststellung ist durch den AN vor Beginn und erneut nach Abschluss der Baumaßnahme
mit Beteiligung der Bauüberwachung der VGF durchzuführen und mit Fotos und erforderlichen
Beschreibungen zu dokumentieren. Die Dokumentation ist entsprechend vor Beginn und nach
Abschluss der Baumaßnahme an die VGF zu übergeben.
Lage der Baustelle
Frankfurt U-Bahnstation Hauptwache, Innenstadt. Die auszutauschende Fahrtreppe (17) befinden sich
zwischen der A-Ebene und der B-Ebene Zugang Schillerstraße. Die Fahrtreppen (34 und 35) befinden
sich zwischen der Ebene B- und C (Gleis U6/U7)
Frankfurt U-Bahnstation Leipziger Straße, Stadtteil Bockenheim. Die auszutauschenden Fahrtreppen
befinden sich zwischen der B-Ebene und der C-Ebene (FT04) sowie C- und D- Ebene (FT07).
Frankfurt U-Bahnstation Bockenheimer Warte, Stadtteil Bockenheim/Westend. Die auszutauschenden
Fahrtreppen (01 und 03) befinden sich zwischen der A-Ebene und der B-Ebene. Die Fahrtreppe (14)
zwischen der Ebene B- und C (Gleis U6/U7).
Frankfurt U-Bahnstation Konstablerwache, Innenstadt. Die auszutauschenden Fahrtreppen befinden
sich zwischen der C-Ebene und der D-Ebene.
Vorhandene öffentliche Verkehrswege
Alle benutzten Wege und Straßen innerhalb und außerhalb des Baustellenbereiches sind während der
gesamten Bauzeit ständig frei und in einwandfreiem, verkehrssicheren Zustand zu halten. Alle Straßen
und Fußwege sind stets sauber und in gereinigtem Zustand zu halten. Dabei sind für das Überfahren
von fertigen Flächen, wie Bahnsteigplatten, Bodenbelägen und dergleichen Schutzvorkehrungen zu
treffen. Die Einhausung der Fahrtreppen darf die anliegenden Flächen um maximal 0,5m einschränken.
Treppenaufgänge dürfen nicht komplett gesperrt werden. Die abwärtsführenden Fahrtreppen sollen vor
den aufwärtsführenden ersetzt werden. Die Erneuerungsmaßnahme muss unter Berücksichtigung der
Rettungswegführung ausgeführt werden.
Zugänge, Zufahrten
Materialtransporte können nur über die festen Treppen der Ausgangsbauwerke erfolgen. Wenn
erforderlich ist die Einbringung von Material über den Gleis Weg mittels Loren möglich. Die Koordination
und Beauftragung übernimmt der AN in Eigenregie mit der zuständigen Fachabteilung. Ein
Materialtransport über die Fahrtreppen, egal welcher Art, ist nicht erlaubt! Der vertikale Materialtransport
kann nur mit geeigneten und vorschrifts- mäßigen Hebezeugen und Geräten erfolgen. Zum
Materialtransport stehen die Aufzüge nicht zur Verfügung
Das lose Abwerfen von Materialien ist nicht erlaubt. Alle Materiallieferungen und deren Lagerung sind
mit der BL abzusprechen.
Für Erschwernisse aus weiterem Materialtransport, der sich aus der Besonderheit der Baustelle ergibt,
werden keine gesonderten Vergütungen oder Zulagen gewährt. Der Materialtransport aller
Baumaterialien bis zur Verwendungsstelle ist mit den Einheitspreisen abgegolten.
Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
Anschlüsse sind vorhanden, die Kosten für den Verbrauch trägt der AG.
Lager- und Arbeitsplätze
Dem AN werden seitens des AG keine Lagerflächen für die Zwischenlagerung von Materialien zur
Verfügung gestellt. Die Lagerung von Baustoffen kann, jedoch auf eigene Gefahr, nur direkt auf der
unmittelbaren Baufläche in Absprache mit dem AG erfolgen. Baumateriallieferungen sind für den
direkten Einbau zu disponieren.
Eine Toilettenanlage steht dem AN in den Nebenräumen zur Verfügung. Aufenthaltsräume werden
durch den AG nicht zur Verfügung gestellt.