Sonstige Nachweise und Erklärungen, die mit dem Angebot vorzulegen sind:
- Erklärung, ob gegenüber dem Bieter oder gegenüber einer Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, ein zwingender Ausschlussgrund im Sinne des § 123 GWB vorliegt (Anlage)
- Erklärung, ob gegenüber dem Bieter oder gegenüber einer Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, ein fakultativer Ausschlussgrund im Sinne des § 124 GWB vorliegt (Anlage)
- Ggf. Erklärung zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
- Erklärung, ob der Bieter nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstößt/verstoßen hat (Anlage)
- Erklärung, ob die Voraussetzungen für einen Wettbewerbsausschluss nach § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz vorliegen (Anlage)
- Erklärung, ob der Bieter in den letzten 2 Jahren gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist (Anlage)
- Erklärung, dass dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und der Bieter mit anderen Bietern keine Vereinbarungen über die Preisbindung oder die Gewährung von Vorteilen an Mitbewerber getroffen hat und auch nicht nach Abgabe des Angebots treffen wird (Anlage)
- Erklärung, dass der Bieter seine Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern gem. § 4 VOL/B einhalten wird, sowie sich bei Verstößen zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3,0 v.H. der Angebotssumme an den Auftraggeber verpflichtet. Ihm ist bekannt, dass er von weiteren Ausschreibungen ausgeschlossen werden kann, der Auftraggeber in diesen Fällen berechtigt ist, den Vertrag jederzeit zu kündigen und sonstige Verpflichtungen zum Schadenersatz daneben unberührt bleiben (Anlage)
- Erklärung, dass der Bieter im Verfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat (Anlage)
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Anlage)
- Erklärung, dass der Bieter die in der Leistungsbeschreibung genannten Forderungen und Verpflichtungen einhalten wird (Nr. 4 des Angebotes)
- Angabe als bevorzugter Bieter
- Angabe als ausländisches Unternehmen
- Erklärung, dass der Bieter die vom Auftraggeber beschriebenen und zu erbringenden Leistungen als allgemeinverbindlich anerkennt. Dies gilt auch bei Abgabe einer selbstgefertigten Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses (Nr. 8 des Angebotes)
- Erklärung, dass der Bieter die der Aufforderung zur Angebotsabgabe beigefügte "Information wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27.04.2016 - Datenschutzgrundverordnung" (DSGVO) zur Kenntnis genommen und mit der Erhebung von personenbezogenen Daten im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einverstanden. Personen, deren Daten der Bieter im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur Verfügung stellt, wird der Bieter entsprechend informieren und deren schriftlich Einwilligungserklärung einholen (Nr. 10 des Angebotes)
- Detaillierte Fahrzeugbeschreibung, insb.
Pos. 1 Fahrerhaus
Pos. 2 Fahrwerk
Pos. 14 Ausbauart
Pos. 17 Schumzylindermischsystem
Pos. 18 Frontwerfer
Pos. 19 Dachwerfer
Pos. 22 Steuerungssytem
Pos. 23 Hydraulische Seilwinde
- Technische Unerlagen, sowie Prospektmaterial zu den angebotenen Produkten
- Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert: Angaben zu Einzelpositionen (s. Leistungsbeschreibung, u.a. Garantiezeitraum, Lieferzeitpunkt, Entfernung zum nächsten Kundendienststandort/Adresse)
- Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert: Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter (einschl. Farbmuster), wobei die Echtheit auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers nachzuweisen ist oder Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Instituten oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen
- Nachweis besonderer Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile durch amtliche Prüfzeugnisse (lt. Leistungsbeschreibung)
- ggfs. Nachweis zu Garantieleistungen, die über die gesetzlichen Garantieleistungen hinausgehen
-Ggfs. Nachweis der Gleichwertigkeit von Produkten (sofern gleichwertige Produkte zugelassen wurden)
Sonstige Nachweise und Erklärungen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzbehörde bzw. der Sozialversicherungsträger
- Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert: Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter (einschl. Farbmuster), wobei die Echtheit auf Verlangen des öffentlichen Auftraggebers nachzuweisen ist oder Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Instituten oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen
- Nachweis besonderer Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile durch amtliche Prüfzeugnisse (lt. Leistungsbeschreibung)
- Nachweise zu den oben angegebenen Erklärungen
Endtermin für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21.09.2022.
Die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz geführt. Anfragen der Bieter sind über
www.vergabe-westfalen.de einzureichen und werden auch nur hier beantwortet. Dem Bieter steht dazu im Projektraum der Menüpunkt "Kommunikation" zur Verfügung.
Ein Anspruch auf Beantwortung von Bieterfragen besteht im Regelfall nur, sofern diese innerhalb der o.g. "Frist für zusätzliche Informationen" gestellt worden sind.
Hinweise zu Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit sind den Nutzungsbedingungen des Vergabemarktplatzes Westfalen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDM9W7R