Flughafen München_Erweiterung Terminal 1_ Funktechnische Anlagen

Flughafen München GmbH

Den augenblicklichen Kalkulationsrisiken der Bieter wird durch einen auftraggeberseitigen Vorschlag zur Preisgleitung und Entschärfung von terminlichen Lieferrisiken Rechnung getragen. Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Der Flughafen München betreibt auf seinen Liegenschaften ein eigenes campusweites, redundantes Funksystem. Hierüber werden die Funkdienste TETRA-BOS, TETRA FMG und 2m BOS in den Gebäuden flächendecken bereitgestellt. Die be-stehende Funkanlage wird über diese Maßnahme um ein passives Antennenverteilnetz für die das Objekt "T1E" erweitert. Über eine parallele Maßnahme wird die aktive Funktechnik beigestellt. Für den T1E sind derzeit hierfür 3 Remote-Units in drei verschiedenen Räumen und jeweils redundanter Anbindung an zwei verschieden Optische-Master-Units vorgesehen.
Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungen:
1. Betriebsfertige Errichtung eines passiven Antennenverteilsystems zur flächendeckenden Funkversorgung im T1E, welches sowohl die Anforderungen an die flughafentypischen betrieblichen Funksysteme (TETRA FMG) als auch die Anforderungen an den TETRA BOS und 2m BOS erfüllt.
Bestandteile der Leistungen:
- Passive Verteilkomponenten
- Leitungsnetz (Feeder-, Strahlerkabel)
- Antennensysteme
- Tragsysteme (mit Ausnahme der Haupttrassen, die seitens ELT errichtet werden)
- Inbetriebnahme, Konfiguration, Probebetrieb
- Werkstatt- und Montageplanung
- Flächendeckende Versorgungsmessung
- Mitwirkung bei Sachverständigenprüfung
- Bedienen und Betreiben des passiven Antennennetzwerkes
- Dokumentation, teilweise in den IT-Systemen des AG
- Unterstützung beim Anzeigelauf der BDBOS / AS BY
- Instandhaltungsverträge
Aufgrund der Gebäudegröße und -struktur ist eine teilweise vollredundante Anlage zu errichten, die sich für Betrieb und Konfiguration als ein System darstellt. Bei Ausfall einer Aktiv- oder Passivkomponente muss die Funkversorgung im vollen Umfang weiterhin gewährleistet sein.
Diese Leistungen sind auf Basis einer vorliegenden Ausführungsplanung zu erbringen.
Aufgrund der Schnittstelle zur aktiven Funktechnik (Remote Units) sind im Rahmen der Werks- und Montageplanung sowie bei der Errichtung und Inbetriebnahme des Antennenverteilsystems die Zusammenarbeit mit der Funkfachabteilung des Flughafens München (ITPI) zwingend erforderlich und zu berücksichtigen.
Alle Leistungen sind teilweise im betrieblich sicherheitsempfindlichen Bereich sowie im Critical Part (Sicherheitsbereiche des Flughafens) und unter laufendem Flugbetrieb zu erbringen und erfordern deshalb besondere Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen an die Sicherheitsbestimmungen eines Flughafens.
Im Projekt besteht ein 3D-Modell, dass auf Wunsch im Auftragsfall ergänzend zur 2D Planung als unverbindliche Arbeitshilfe übergeben werden kann. Im Zuge des Verhandlungsverfahrens kann beim AG ein Einblick in dieses Modell gegeben werden. Die Anforderungen aus den CAD Richtlinien des AG bleiben davon unberührt.
Einzelheiten werden den Vergabeunterlagen zu entnehmen sein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-06-10 Auftragsbekanntmachung
2022-11-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-08-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-06-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen im Hochbau
Referenznummer: 2020-1002590
Kurze Beschreibung:
Den augenblicklichen Kalkulationsrisiken der Bieter wird durch einen auftraggeberseitigen Vorschlag zur Preisgleitung und Entschärfung von terminlichen Lieferrisiken Rechnung getragen. Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Der Flughafen München betreibt auf seinen Liegenschaften ein eigenes campusweites, redundantes Funksystem. Hierüber werden die Funkdienste TETRA-BOS, TETRA FMG und 2m BOS in den Gebäuden flächendecken bereitgestellt. Die be-stehende Funkanlage wird über diese Maßnahme um ein passives Antennenverteilnetz für die das Objekt "T1E" erweitert. Über eine parallele Maßnahme wird die aktive Funktechnik beigestellt. Für den T1E sind derzeit hierfür 3 Remote-Units in drei verschiedenen Räumen und jeweils redundanter Anbindung an zwei verschieden Optische-Master-Units vorgesehen. Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungen: 1. Betriebsfertige Errichtung eines passiven Antennenverteilsystems zur flächendeckenden Funkversorgung im T1E, welches sowohl die Anforderungen an die flughafentypischen betrieblichen Funksysteme (TETRA FMG) als auch die Anforderungen an den TETRA BOS und 2m BOS erfüllt. Bestandteile der Leistungen: - Passive Verteilkomponenten - Leitungsnetz (Feeder-, Strahlerkabel) - Antennensysteme - Tragsysteme (mit Ausnahme der Haupttrassen, die seitens ELT errichtet werden) - Inbetriebnahme, Konfiguration, Probebetrieb - Werkstatt- und Montageplanung - Flächendeckende Versorgungsmessung - Mitwirkung bei Sachverständigenprüfung - Bedienen und Betreiben des passiven Antennennetzwerkes - Dokumentation, teilweise in den IT-Systemen des AG - Unterstützung beim Anzeigelauf der BDBOS / AS BY - Instandhaltungsverträge Aufgrund der Gebäudegröße und -struktur ist eine teilweise vollredundante Anlage zu errichten, die sich für Betrieb und Konfiguration als ein System darstellt. Bei Ausfall einer Aktiv- oder Passivkomponente muss die Funkversorgung im vollen Umfang weiterhin gewährleistet sein. Diese Leistungen sind auf Basis einer vorliegenden Ausführungsplanung zu erbringen. Aufgrund der Schnittstelle zur aktiven Funktechnik (Remote Units) sind im Rahmen der Werks- und Montageplanung sowie bei der Errichtung und Inbetriebnahme des Antennenverteilsystems die Zusammenarbeit mit der Funkfachabteilung des Flughafens München (ITPI) zwingend erforderlich und zu berücksichtigen. Alle Leistungen sind teilweise im betrieblich sicherheitsempfindlichen Bereich sowie im Critical Part (Sicherheitsbereiche des Flughafens) und unter laufendem Flugbetrieb zu erbringen und erfordern deshalb besondere Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen an die Sicherheitsbestimmungen eines Flughafens. Im Projekt besteht ein 3D-Modell, dass auf Wunsch im Auftragsfall ergänzend zur 2D Planung als unverbindliche Arbeitshilfe übergeben werden kann. Im Zuge des Verhandlungsverfahrens kann beim AG ein Einblick in dieses Modell gegeben werden. Die Anforderungen aus den CAD Richtlinien des AG bleiben davon unberührt. Einzelheiten werden den Vergabeunterlagen zu entnehmen sein.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen im Hochbau 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Funkanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Freising 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen München GmbH
Postanschrift: Postfach 23 17 55
Postleitzahl: 85326
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.munich-airport.de 🌏
E-Mail: vergabe.erweiterung.t1@munich-airport.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9DRVMX/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9DRVMX 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-10 📅
Einreichungsfrist: 2022-07-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-15 📅
Datum des Beginns: 2023-07-01 📅
Datum des Endes: 2025-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 114-322624
ABl. S-Ausgabe: 114
Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Auftraggeber im vorliegenden Vergabeverfahren ist die Flughafen München GmbH. Der Auftraggeber wird im Vergabeverfahren von der Flughafen München Realisierungsgesellschaft (MUCreal) vertreten. Zur Vereinfachung werden die vorgenannten Auftraggeber in der Bekanntmachung nur als "Auftraggeber" bezeichnet. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die Erklärungen nach Ziff. III.1.1 a) abzugeben. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter https://www.dtvp.de/ herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen. bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. f) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 07.07.2022 über die Vergabeplattform des Auftraggebers eingereicht werden. h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. i) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9DRVMX
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Den augenblicklichen Kalkulationsrisiken der Bieter wird durch einen auftraggeberseitigen Vorschlag zur Preisgleitung und Entschärfung von terminlichen Lieferrisiken Rechnung getragen. Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
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Der Flughafen München betreibt auf seinen Liegenschaften ein eigenes campusweites, redundantes Funksystem. Hierüber werden die Funkdienste TETRA-BOS, TETRA FMG und 2m BOS in den Gebäuden flächendecken bereitgestellt. Die be-stehende Funkanlage wird über diese Maßnahme um ein passives Antennenverteilnetz für die das Objekt "T1E" erweitert. Über eine parallele Maßnahme wird die aktive Funktechnik beigestellt. Für den T1E sind derzeit hierfür 3 Remote-Units in drei verschiedenen Räumen und jeweils redundanter Anbindung an zwei verschieden Optische-Master-Units vorgesehen.
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Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungen:
1. Betriebsfertige Errichtung eines passiven Antennenverteilsystems zur flächendeckenden Funkversorgung im T1E, welches sowohl die Anforderungen an die flughafentypischen betrieblichen Funksysteme (TETRA FMG) als auch die Anforderungen an den TETRA BOS und 2m BOS erfüllt.
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Bestandteile der Leistungen:
- Passive Verteilkomponenten
- Leitungsnetz (Feeder-, Strahlerkabel)
- Antennensysteme
- Tragsysteme (mit Ausnahme der Haupttrassen, die seitens ELT errichtet werden)
- Inbetriebnahme, Konfiguration, Probebetrieb
- Werkstatt- und Montageplanung
- Flächendeckende Versorgungsmessung
- Mitwirkung bei Sachverständigenprüfung
- Bedienen und Betreiben des passiven Antennennetzwerkes
- Dokumentation, teilweise in den IT-Systemen des AG
- Unterstützung beim Anzeigelauf der BDBOS / AS BY
- Instandhaltungsverträge
Aufgrund der Gebäudegröße und -struktur ist eine teilweise vollredundante Anlage zu errichten, die sich für Betrieb und Konfiguration als ein System darstellt. Bei Ausfall einer Aktiv- oder Passivkomponente muss die Funkversorgung im vollen Umfang weiterhin gewährleistet sein.
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Diese Leistungen sind auf Basis einer vorliegenden Ausführungsplanung zu erbringen.
Aufgrund der Schnittstelle zur aktiven Funktechnik (Remote Units) sind im Rahmen der Werks- und Montageplanung sowie bei der Errichtung und Inbetriebnahme des Antennenverteilsystems die Zusammenarbeit mit der Funkfachabteilung des Flughafens München (ITPI) zwingend erforderlich und zu berücksichtigen.
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Alle Leistungen sind teilweise im betrieblich sicherheitsempfindlichen Bereich sowie im Critical Part (Sicherheitsbereiche des Flughafens) und unter laufendem Flugbetrieb zu erbringen und erfordern deshalb besondere Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen an die Sicherheitsbestimmungen eines Flughafens.
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Im Projekt besteht ein 3D-Modell, dass auf Wunsch im Auftragsfall ergänzend zur 2D Planung als unverbindliche Arbeitshilfe übergeben werden kann. Im Zuge des Verhandlungsverfahrens kann beim AG ein Einblick in dieses Modell gegeben werden. Die Anforderungen aus den CAD Richtlinien des AG bleiben davon unberührt.
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Einzelheiten werden den Vergabeunterlagen zu entnehmen sein.
Ca. 9800m HF-Verkabelung
Ca. 80 St. Jumper Kabel
Ca.100St. sonstige HF-Komponenten (z.B. Koppler/Combiner/Splitter)
Ca. 11 Stk. Kompaktschränke zur Unterbringung von HF-Komponenten
Ca. 9 Stk. Antennen
Installation und Anschaltung an die beigestellte aktiven Optischen Remote-Units (ORU)
Baubegleitende Arbeiten
Inbetriebnahmeleistungen
MUW-Planung
Flächendeckende Versorgungsmessung
Mitwirkung bei Sachverständigenprüfung
Bedienen und Betreiben des passiven Antennennetzwerkes
Dokumentation, teilweise in den IT-Systemen des AG
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen München GmbH Postfach 23 17 55 85326 München

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung,
aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
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bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
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cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
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Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend.
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dd) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
ee) dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wurden;
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ff) dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, vorliegt.
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b) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zutrifft und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen.
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c) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
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Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.1.1 a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
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Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bewerber beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl;
b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bewerbers, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens;
c) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekten des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 60 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden Referenzen vorzugsweise an Flughäfen, mit folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
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- Name und Adresse des Auftraggebers; eine Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;
- Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Auftragswert (Euro, netto) - Mindestauftragswert min. 200.000 EUR - netto
- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, insbesondere mit folgenden Angaben:
i. Objektbeschreibung (z.B. Umfeld, Komplexität, Größe/Fläche, etc)
ii. Besondere Umstände der Leistungserbringung
iii. Art und Umfang von Planungsleistungen (z.B. M+W-Planung, etc)
iv. Eingesetzte Funkdienste (TETRA, BOS 2m, etc.)
v. Verbaute aktive Technik mit Angaben von Produkt und Hersteller (z.B. Verstärker, optisches Verteilsysteme, etc.)
vi. Art und Umfang von Inbetriebnahmeleistungen (z.B. Einpegeln, Einmessen von Anlagen und Versorgungsmessungen, etc.)
vii. Verbaute Elemente der passiven HF-Infrastruktur (z.B. Verteiler, Kabel, Antennen)
viii. Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen, insbesondere mit folgenden Angaben:
1. Anzahl der verbauten Komponenten
2. Mengenangabe installierter Funkkabel (laufender Meter/Typ)
3. Anteiliger Auftragswert sofern dieser von vorangehend gemachten Angaben abweichend
4. Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurde. Nennung der Nachunternehmer und deren Leistung.
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Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
Mindeststandards:
Mindestanforderung pro Referenz/Referenzprojekt ist ein Eigenleistungsanteil mit einer Auftragssumme von min. 200.000,-EUR
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
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Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.
Der Auftraggeber verweist ausdrücklich auf die Geltung der in Art. 5k) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Verbote einer Auftragserteilung und die hierzu geforderten Eigenerklärungen.
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Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
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Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss - zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft - eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in Textform abgegeben werden. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die nachfolgend beschriebene Bewertung vornehmen. Der Auftraggeber wird eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen
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- maximal 200 Punkte auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.2),
wobei hiervon maximal 150 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2 a) entfallen, und 50 Punkte auf die Unterlagen nach Ziffer III.1.2 b)
- maximal 800 Punkte entfallen auf die Unterlagen gemäß Ziffer III.1.3),
wobei hiervon jeweils maximal 50 Punkte auf die Unterlagen nach III.1.3 a) und b) und 700 Punkte auf die Unterlagen zu den Referenzangaben nach Ziffer III.1.3 c) entfallen,
Bei der Bewertung der Referenzangaben werden bewertet:
- Vergleichbarkeit der Art der Leistungen, einschließlich etwaiger besonderer Umstände der Leistungserbringung,
- Vergleichbarkeit des Umfangs erbrachten Leistungen,
- Umfang der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen.
Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die vorgenannten Unterlagen bewertet. Die Bewertung der benannten Unterlagen wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen:
5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt;
4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen;
3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen;
2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen;
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1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen;
0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben.
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Der Auftraggeber wird Teilnahmeanträge unberücksichtigt lassen, die bei einer Bewertung weniger als 600 Punkte erreichen. Die Entscheidungen erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze.
Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jede Unterlage erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann.
Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der der Bewertung unterzogenen Nachweise und Eigenerklärungen jeweils gesondert und unterschiedlich zu gewichten.
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Sollte sich aufgrund der Bewertung ergeben, dass durch eine mehrfache Belegung einer Rangstelle die vorgenannte Höchstzahl der zur Angebotsabgabe zuzulassenden Bewerber überschritten wird, wird der Auftraggeber alle Bewerber mit einer erfolgreichen Rangstelle berücksichtigen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Flughafen München GmbH - Einkauf
Internetadresse: www.munich-airport.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9DRVMX/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Auftraggeber im vorliegenden Vergabeverfahren ist die Flughafen München GmbH. Der Auftraggeber wird im Vergabeverfahren von der Flughafen München Realisierungsgesellschaft (MUCreal) vertreten.
Zur Vereinfachung werden die vorgenannten Auftraggeber in der Bekanntmachung nur als "Auftraggeber" bezeichnet.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die Erklärungen nach Ziff. III.1.1 a) abzugeben.
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Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
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Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
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c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter https://www.dtvp.de/ herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
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Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
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bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
f) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 07.07.2022 über die Vergabeplattform des Auftraggebers eingereicht werden.
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
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i) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
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Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9DRVMX

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2022/S 114-322624 (2022-06-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 219-628722
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 114-322624
ABl. S-Ausgabe: 219
Zusätzliche Informationen
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Auftraggeber im vorliegenden Vergabeverfahren ist die Flughafen München GmbH. Der Auftraggeber wird im Vergabeverfahren von der Flughafen München Realisierungsgesellschaft (MUCreal) vertreten. Zur Vereinfachung werden die vorgenannten Auftraggeber in der Bekanntmachung nur als "Auftraggeber" bezeichnet. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die Erklärungen nach Ziff. III.1.1 a) abzugeben. Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter https://www.dtvp.de/ herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen. bb) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. f) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 07.07.2022 über die Vergabeplattform des Auftraggebers eingereicht werden. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9D6MP4
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Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9D6MP4
Quelle: OJS 2022/S 219-628722 (2022-11-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2022-1003499
Kurze Beschreibung:
Den augenblicklichen Kalkulationsrisiken der Bieter wird durch einen auftraggeberseitigen Vorschlag zur Preisgleitung und Entschärfung von terminlichen Lieferrisiken Rechnung getragen. Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Der Flughafen München betreibt auf seinen Liegenschaften ein eigenes campusweites, redundantes Funksystem. Hierüber werden die Funkdienste TETRA-BOS, TETRA FMG und 2m BOS in den Gebäuden flächendecken bereitgestellt. Die be-stehende Funkanlage wird über diese Maßnahme um ein passives Antennenverteilnetz für die das Objekt "T1E" erweitert. Über eine parallele Maßnahme wird die aktive Funktechnik beigestellt. Für den T1E sind derzeit hierfür 3 Remote-Units in drei verschiedenen Räumen und jeweils redundanter Anbindung an zwei verschieden Optische-Master-Units vorgesehen. Gegenstand des Auftrags sind folgende Leistungen: 1. Betriebsfertige Errichtung eines passiven Antennenverteilsystems zur flächendeckenden Funkversorgung im T1E, welches sowohl die Anforderungen an die flughafentypischen betrieblichen Funksysteme (TETRA FMG) als auch die Anforderungen an den TETRA BOS und 2m BOS erfüllt. Bestandteile der Leistungen: - Passive Verteilkomponenten - Leitungsnetz (Feeder-, Strahlerkabel) - Antennensysteme - Tragsysteme (mit Ausnahme der Haupttrassen, die seitens ELT errichtet werden) - Inbetriebnahme, Konfiguration, Probebetrieb - Werkstatt- und Montageplanung - Flächendeckende Versorgungsmessung - Mitwirkung bei Sachverständigenprüfung - Bedienen und Betreiben des passiven Antennennetzwerkes - Dokumentation, teilweise in den IT-Systemen des AG - Unterstützung beim Anzeigelauf der BDBOS / AS BY - Instandhaltungsverträge Aufgrund der Gebäudegröße und -struktur ist eine teilweise vollredundante Anlage zu errichten, die sich für Betrieb und Konfiguration als ein System darstellt. Bei Ausfall einer Aktiv- oder Passivkomponente muss die Funkversorgung im vollen Umfang weiterhin gewährleistet sein. Diese Leistungen sind auf Basis einer vorliegenden Ausführungsplanung zu erbringen. Aufgrund der Schnittstelle zur aktiven Funktechnik (Remote Units) sind im Rahmen der Werks- und Montageplanung sowie bei der Errichtung und Inbetriebnahme des Antennenverteilsystems die Zusammenarbeit mit der Funkfachabteilung des Flughafens München (ITPI) zwingend erforderlich und zu berücksichtigen. Alle Leistungen sind teilweise im betrieblich sicherheitsempfindlichen Bereich sowie im Critical Part (Sicherheitsbereiche des Flughafens) und unter laufendem Flugbetrieb zu erbringen und erfordern deshalb besondere Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen an die Sicherheitsbestimmungen eines Flughafens. Im Projekt besteht ein 3D-Modell, dass auf Wunsch im Auftragsfall ergänzend zur 2D Planung als unverbindliche Arbeitshilfe übergeben werden kann. Im Zuge des Verhandlungsverfahrens kann beim AG ein Einblick in dieses Modell gegeben werden. Die Anforderungen aus den CAD Richtlinien des AG bleiben davon unberührt. Einzelheiten werden den Vergabeunterlagen zu entnehmen sein.
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Metadaten der Bekanntmachung
Verordnung: Europäische Union

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabe@munich-airport.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 160-507912
ABl. S-Ausgabe: 160
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9D6XLB

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufgrund der Schnittstelle zur aktiven Funktechnik (Remote Units) sind im Rahmen der Werks- und Montageplanung sowie bei der Errichtung und Inbetriebnahme des Antennenverteilsystems die Zusammenarbeit mit der Funkfachabteilung des Flughafens München (ITPI) zwingend erforderlich und zu berücksichtigen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-02 📅
Name: Langreiter GmbH & Co. KG
Postort: Oberneukirchen
Land: Deutschland 🇩🇪
Mühldorf a. Inn 🏙️
Quelle: OJS 2023/S 160-507912 (2023-08-17)