1.) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der SektVO 2016. 2.) Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb. Die zu erbringende Leistung ist unter Pkt.II.1.4) und II.2.4) grob beschrieben. 3.) Unter
www.vergabe.rib.de ist ein Bewerberbogen und dazugehörige Anlagen abzurufen. Dieser Bewerberbogen beschreibt die für den Teilnahmeantrag zwingend einzuhaltende Form. Der ausgefüllte Bewerberbogen ist mit den Teilnahmeunterlagen einzureichen. Andere schriftliche Unterlagen werden in dieser Phase nicht zur Verfügung gestellt. 4.) Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen und allen einzureichenden Unterlagen/Anlagen und Nachweisen muss ausschließlich auf elektronischen Weg (digital) erfolgen. Hierzu ist bei den Vergaben der Hamburg Port Authority AöR und ihren Tochterunternehmen zwingend die Vergabeplattform
www.vergabe.rib.de zu nutzen. Teilnahmeanträge in Papierform sind nicht mehr zulässig und müssen zwingend ausgeschlossen werden. Eine (kostenfreie) Registrierung auf der Plattform ist hierbei erforderlich. Teilnahmeanträge müssen über die Vergabeplattform elektronisch in Textform, elektronisch mit fortgeschrittener Signatur oder elektronisch mit qualifizierter Signatur zum vorgegebenen Termin eingereicht werden. Ein nicht form- oder fristgerecht übermittelter Teilnahmeantrag wird ausgeschlossen. Es sind nur Teilnahmeanträge zur Öffnung zugelassen, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist elektronisch über die Vergabeplattform eingegangen sind. 5.) Bewerbergemeinschaften (Bege) sind zugelassen, jedoch ist die Bildung einer Bege zu begründen. Der Bewerberbogen ist für jedes Mitglied einer Bege einzureichen, nicht jedoch für Nachunternehmer. Weitere Angaben, s. Kap.5 in den Informationen zum Bewerberbogen. 6.) Nachunternehmer: s. Kap.6 in den Informationen zum Bewerberbogen. 7.) Ausländische Bewerber/Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes gem.Pkt.III.1) einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen gem.Pkt.III.1) kann vom Auftraggeber eine Übersetzung in deutscher Sprache nachgefordert werden. 8.) Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese über die Vergabe-Plattform oder mit Angabe der Vergabenummer per E-Mail an folgende Adresse zu richten: E-Mail:
ZentralerEinkauf@hpa.hamburg.de. Rechtzeitig beim Auftraggeber beantragte Auskünfte zu den Bewerbungsunterlagen werden in der nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 SektVO vorgesehenen Frist vor Eingang der Teilnahmeanträge erteilt. Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sind unter
www.vergabe.rib.de veröffentlicht. Der Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen. 9.) Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, welche die unter Pkt. III.1) angegebenen Teilnahmebedingungen erfüllen. Hinweis: Bewertungskriterien gem. Pkt. III.1.4)/ gem. II.2.9) und Kapitel 10 der Informationen zum Bewerberbogen. 10.) Die gem. Rangreihenfolge am besten geeigneten Bewerber mit den höchsten Punktzahlen (max. Anzahl) erhalten nach Auswertung der Teilnahmeanträge detaillierte Ausschreibungsunterlagen und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Ist die max. vorgesehene Anzahl der Bewerber für die Überführung in das Verhandlungsverfahren (VV) erreicht und befinden sich zudem weitere Bewerber auf ranggleicher Position, wird die Anzahl der Teilnehmer für das VV dementsprechend erhöht. Die anderen Bewerber erhalten eine entsprechende Information über die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren. Das weitere Verfahren wird im Kap.11 der Informationen zum Bewerberbogen beschrieben. Das sich dem Teilnahmewettbewerb anschließende Verhandlungsverfahren wird bei Bedarf in mehreren Schritten durchgeführt. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. 11.) Der Auftraggeber behält für das nachfolgende Verhandlungsverfahren vor, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen, ohne mit den Bietern zu verhandeln.