Beschreibung der Beschaffung
Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen eines Vertrages mit agilen Elementen (vgl. Vertragsentwurf in VG-Nr. 5). Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass es sich hierbei um ein hochrisikobehaftetes Forschungsvorhaben handelt. Demnach wird die Leistungserbringung in grundsätzlich zwei zu differenzierende Phasen aufgeteilt. Die zweiphasige Logik gilt jeweils sowohl für die Erforschung der Hard- als auch
Softwarelösung . Dabei müssen die Phasen nicht komplett parallel laufen, sondern können auch versetzt oder überlappend vereinbart werden. Übergreifend ist durch den Auftragnehmer das grundlegende Projektmanagement zu stellen.
Phase 1: Forschungsphase
Für die Forschungsphase für Hard- und Software sind maximal zwei Jahre vorgesehen. Ihr Ergebnis ist jeweils
ein „Proof-of-Concept“, der dem TRL 3 entspricht. Auf Basis des bezuschlagten Angebots wird vor Beginn
der Phase 1 jeweils für Hard- und Software zwischen Auftragnehmer und Cyberagentur ein Workshop zur
Zieldefinition durchgeführt. Hier werden gemeinsam die Ziele für die Proof-of-Concepts festgelegt, welche die
Grundlage für die Abnahme der Leistung am Ende der Phase sowie den verbindlichen Abruf der nächsten
Konzeptphase bilden. Ebenso wird hier eine Roadmap und spezifische Zeitplanung für die Phase festgelegt.
Da es sich um nicht planbare Grundlagenforschung handelt, dienen Roadmap und Zeitplanung als Anhalt und
können im Verlauf der Phase einvernehmlich flexibel angepasst werden.
Phase 2: Entwicklungsphase
Für die Entwicklungsphase für Hard- und Software sind maximal zwei Jahre vorgesehen. Ihr Ergebnis ist
ein Prototyp, der dem TRL 4 entspricht. Auf Basis der erfolgreichen Abnahme nach Phase 1 wird vor Beginn
der Phase 2 jeweils für Hard- und Software zwischen Auftragnehmer und Cyberagentur ein Workshop zur
Zieldefinition durchgeführt. Hier werden gemeinsam die Ziele für die Proof-of-Concepts festgelegt, welche die
Grundlage für die Abnahme der Leistung am Ende der Phase sowie den verbindlichen Abruf der nächsten Konzeptphase bilden. Ebenso wird hier eine Roadmap und spezifische Zeitplanung für die Phase festgelegt. Da es sich um nicht planbare Grundlagenforschung handelt, dienen Roadmap und Zeitplanung als Anhalt und können flexibel im Verlauf der Phase einvernehmlich angepasst werden.