Ganzjahresstützpunkt Maulbronn der Straßenmeisterei Enzkreis, Gewerk: Ring-Fundamenterder und Blitzschutz

Landratsamt Enzkreis - Gebäudemanagement

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Leistungen für Blitzschutz und Fundamenterdung im Rahmen der Sanierung des Ganzjahresstützpunkts der Straßenmeisterei Enzkreis.
Für einige Stoffe gilt eine Stoffpreisgleitklausel.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-18.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-07-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-07-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Blitzschutzarbeiten
Referenznummer: 12/771.331.1.100.9.6
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Leistungen für Blitzschutz und Fundamenterdung im Rahmen der Sanierung des Ganzjahresstützpunkts der...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Blitzschutzarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Enzkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Enzkreis - Gebäudemanagement
Postanschrift: Zähringerallee 3
Postleitzahl: 75177
Postort: Pforzheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.enzkreis.de 🌏
E-Mail: amt.fuer.technische.dienste@enzkreis.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E45271258 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E45271258 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-07-18 📅
Einreichungsfrist: 2022-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-22 📅
Datum des Beginns: 2022-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 140-396176
ABl. S-Ausgabe: 140
Zusätzliche Informationen

“(1) Für einige Stoffe werden bei Änderung der Preise die Mehr- oder Minderaufwendungen gemäß einer Stoffpreisgleitklausel erstattet.”
Quelle: OJS 2022/S 140-396176 (2022-07-18)