Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Pflege des Geländes / der Anlagen überwiegend im Bereich des Kurparks Bad Essen.
Das Gelände liegt zum Großteil südlich des Ortskerns der Gemeinde Bad Essen, oberhalb der Straße "Am Freibad" zwischen Ludwigsweg im Westen und dem Bornweg im Osten. Es umfasst den Solepark, den Serpentinengarten, den Familienpark und einen Teil der nach der Gartenschau und dem Abriss des Hallenbades neu angelegten Freianlagen. Die Parkanlage kann über den Ludwigsweg oder die Platanenallee angefahren werden.
Des Weiteren umfassen die Flächen den Landschaftspark an der Bergstraße (bzw. "An der Breede") ohne Rasen mähen sowie einzelne Flächen des Straßenbegleitgrüns von Lindenstraße, Platanenallee und Am Freibad.
Die Teilflächen sind den Planausschnitten, die den Vergabeunterlagen beiliegen, zu entnehmen.
Gefälle
Ein Großteil der Flächen befinden sich am Nordhang des Wiehengebirges. Ein Teil der Flächen weist also eine erhebliche Neigung auf. Es wird daher geraten, sich die Flächen vor Angebotsabgabe anzusehen.
Pflanzflächen
Die Anlage ist ein vielschichtiger Park mit einer großen Bandbreite an zu pflegenden Pflanzen und Flächen. Es gibt alte Bestandsbäume und Strauchpflanzungen sowie Pflanzungen, die stetig überarbeitet werden. Dabei stehen im Park sowohl Landschaftsgehölze als auch Ziergehölze, freiwachsende Hecken und Hecken, die in Form geschnitten werden müssen. Es gibt bodendeckende Gehölze, dauerhafte Staudenpflanzungen und Zwiebeln.
Die Flächen sind auch in den Vorjahren durch Fachfirmen gepflegt worden. Der alte Baumbestand soll erhalten, die Neupflanzungen im Sinne der Kurparkanlage zu Solitären mit artgerechtem Habitus entwickelt werden. Die Staudenflächen sollen zu einem dauerhaften Rückrad der Pflanzungen gebildet werden.
Durch individuelle, artgerechte Pflege sollen Blühaspekte über die gesamte Vegetationsperiode gezogen werden. Die Zwiebelpflanzen sollen sich dauerhaft etablieren.
Die Mengen im Leistungsverzeichnis beziehen sich auf ein Jahr. Die Maßnahme wird für zwei Jahre vergeben, Laufzeit: 15.03.2022 - 14.03.2024.
Der Auftraggeber behält sich vor, den laufenden Pflegevertrag bei beidseitigem Einverständnis um weitere zwei Jahre zu verlängern (15.03.2024 - 14.03.2026).
Der Auftraggeber behält sich vor, nach ordentlicher Fristsetzung bei wiederholender Nichterfüllung der Leistungen, den Pflegevertrag vorzeitig zu kündigen.
Das Ziel der Pflege ist es, die Grünanlagen ständig in einem gut gepflegten Zustand, und besonders an Wochenenden und Feiertagen einen sehr guten Pflegezustand zu präsentieren. Da es sich in großen Teilen um eine repräsentative Anlage handelt, werden von Seiten des Auftraggebers an die Pflege und Reinigung aller Flächen, Gehölze und Ausstattungen besonders hohe Qualitätsansprüche gestellt.
Es wird von allen Bietern erwartet, dass sie ihre Erfahrungen bei Pflege von gärtnerischen Anlagen und Objekten dieser Größenordnung und Qualität einbringen, sowie zur Erlangung des Pflegeziels optimal entsprechende funktionale Lösungen finden. Das eingesetzte Personal sollte in gepflegter Erscheinung sowie ordentlicher und möglichst einheitlicher Kleidung auftreten.
Pflege- und Reinigungsarbeiten, die zu Belästigungen der Besucher jeglicher Art führen, sind zu vermeiden.
Termine/Ausführung
Die Einhaltung der Termine ist unerlässlich. Zu folgenden Terminen sind die zu pflegenden Bereiche in einem besonders guten Pflegezustand zu präsentieren:
- Culinaria Kirchplatz Mitte Juni
- Ostern
- Frühlingsfest Ippenburg
- Pfingsten
- Hafenfest
- Sommerfest Ippenburg Juni
- Historischer Markt Ende August
- Lichterfest Solepark Anfang September
- Ende September Herbstfest Ippenburg
- Landmarkt Ende September
- Himmel und Erde Oktober
- Weihnachtsmarkt
(ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
Entsprechende Leistungsfähigkeit der ausführenden Firma und entsprechender Maschinen- und Personaleinsatz wird vorausgesetzt.
Die erforderlichen Einzelleistungen innerhalb der Pflege sind ohne besondere Anordnung rechtzeitig und kontinuierlich auszuführen. Die Notwendigkeit der Maßnahmen ist eigenständig zu kontrollieren.
Pflegearbeiten sind zwingend vor Beginn bei der Bauleitung des AG anzumelden und nach Beendigung schriftlich bestätigen zu lassen.
Alle planmäßigen Pflege - und Reinigungsmaßnahmen sind durch den AN vorher dem AG (mindestens 2 Tage im Voraus) anzumelden.
Kommt der AN seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, kann die Bauleitung einen Arbeitsgang anweisen. Bei der Anordnung von Pflegegängen durch den AG oder der Objektüberwachung muss die Ausführung durch den AN innerhalb von zwei Tagen Reaktionszeit erfolgen. Es wird eine einmalige Inverzugsetzung mit Nachfrist von 2 Tagen eingeräumt. Bei Nichteinhaltung erfolgt ohne weitere Nachfrist eine Ersatzvornahme auf Kosten des AN. Damit soll gewährleistet werden, dass die Anlagen insbesondere zu Wochenenden und Feiertage in einem guten Zustand sind.
Das Schneiden der Pflanzen, Pflanzenschutzmaßnahmen, die Durchführung von Baum- und Gerätekontrollen darf nur von gelernten Fachkräften ausgeführt werden. Die Pflege der Beetflächen darf nur unter Anleitung einer anwesenden, gelernten Fachkraft ausgeführt werden. Hacken und tiefes Graben im Wurzelbereich von Stauden und Gehölzen ist zu unterlassen.
Bei der Pflege dürfen Rasenmäher, Heckenscheren, Laubbläser etc. an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht betrieben werden (Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Gemeinde Bad Essen).
Generell sind alle handgeführten Gartengeräte (Kettensäge, Hochentaster, Heckenschere, Freischneider, Laubbläser) in Form von Akku-betriebenen Geräte zu verwenden. Der Zweck dieser Anweisung ist die Reduzierung von Lärm und Abgas und ein geringeres Gewicht der Geräte und damit eine Entlastung der Pflegekräfte.