Die Gemeinde Neuenkirchen beabsichtigt die Beschaffung eines (1) Löschgruppenfahrzeugs (LF) 20 und eines (1) Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF) 20 (gemeinsam: Löschfahrzeuge) für ihre Freiwillige Feuerwehr. Die Löschfahrzeuge werden in zwei (2) Fachlosen beschafft: Los 1: 1 Stk. LF 20 und 1 Stk. HLF 20 (= Fahrzeuge, jeweils bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau) Los 2: (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "AELP_Neuenkirchen_Los-##".
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-02-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerlöschfahrzeuge
Referenznummer: MaBu-2022-0010
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Neuenkirchen beabsichtigt die Beschaffung eines (1) Löschgruppenfahrzeugs (LF) 20 und eines (1) Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF) 20 (gemeinsam: Löschfahrzeuge) für ihre Freiwillige Feuerwehr.
Die Löschfahrzeuge werden in zwei (2) Fachlosen beschafft:
Los 1: 1 Stk. LF 20 und 1 Stk. HLF 20 (= Fahrzeuge, jeweils bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau)
Los 2: (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "AELP_Neuenkirchen_Los-##".
Die Gemeinde Neuenkirchen beabsichtigt die Beschaffung eines (1) Löschgruppenfahrzeugs (LF) 20 und eines (1) Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF) 20 (gemeinsam: Löschfahrzeuge) für ihre Freiwillige Feuerwehr.
Die Löschfahrzeuge werden in zwei (2) Fachlosen beschafft:
Los 1: 1 Stk. LF 20 und 1 Stk. HLF 20 (= Fahrzeuge, jeweils bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau)
Los 2: (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "AELP_Neuenkirchen_Los-##".
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.
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Die Haushaltmittel für das LF 20 stehen ab dem 2023, die Haushaltsmittel für das HLF 20 ab dem Jahr 2024 zur Verfügung. Dies ist auch entsprechend in den Regelungen zur Auslieferung der Fahrzeuge abgebildet.
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.
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Die Haushaltmittel für das LF 20 stehen ab dem 2023, die Haushaltsmittel für das HLF 20 ab dem Jahr 2024 zur Verfügung. Dies ist auch entsprechend in den Regelungen zur Auslieferung der Fahrzeuge abgebildet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Neuenkirchen beabsichtigt die Beschaffung eines (1) Löschgruppenfahrzeugs (LF) 20 und eines (1) Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF) 20 (gemeinsam: Löschfahrzeuge) für ihre Freiwillige Feuerwehr.
Die Löschfahrzeuge werden in zwei (2) Fachlosen beschafft:
Los 1: 1 Stk. LF 20 und 1 Stk. HLF 20 (= Fahrzeuge, jeweils bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau)
Los 2: (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in den Dokumenten "AELP_Neuenkirchen_Los-##".
Bezeichnung des Loses: 1 Stk. LF 20 und 1 Stk. HLF 20 (= Fahrzeuge, jeweils bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von einem (1) Stk. LF 20 und einem (1) Stk. HLF 20 (= Fahrzeuge, jeweils bestehend aus Fahrgestell mit Aufbau) i. S. e. geschuldeten Erfolgs.
Dauer: 1 Tage
Beschreibung der Optionen: Siehe Vergabeunterlagen.
Zusätzliche Informationen:
Die Angabe in II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgte so, da technisches Pflichtfeld.
Die Haushaltmittel für das LF 20 stehen ab dem 2023, die Haushaltsmittel für das HLF 20 ab dem Jahr 2024 zur Verfügung. Dies ist auch entsprechend in den Regelungen zur Auslieferung der Fahrzeuge abgebildet.
Bezeichnung des Loses: (allgemeine) feuerwehrtechnische Ausrüstung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Beschaffung der (allgemeinen) feuerwehrtechnischen Ausrüstung für ein (1) LF 20 und ein (1) HLF 20.
Zusätzliche Informationen:
Die Haushaltmittel für das LF 20 stehen ab dem 2023, die Haushaltsmittel für das HLF 20 ab dem Jahr 2024 zur Verfügung. Dies ist auch entsprechend in den Regelungen zur Auslieferung der Ausrüstung abgebildet.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A.1 HR-Auszug
Bitte reichen Sie eine aktuelle Handelsregisterauskunft ein, sofern für Ihr Unternehmen zutreffend.
Zudem bedarf es einer Erklärung, dass seit dem Ausstellungsdatum keine eintragungspflichtigen Sachverhalte angefallen sind.
(Ausschlusskriterium)
A.2 Eigenerklärungen
Bestätigen Sie, dass Sie alle Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt und in Textform mit dem Angebot eingereicht haben?
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A.3 Jahresumsatz (auftragsbezogen)
Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2018, 2019 und 2020 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens
Los 1: 2.250.000 Euro
Los 2: 50.000 Euro
betrug (Mindestanforderung)?
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
Mindeststandards:
Jahresumsatz 2018, 2019, 2020 bezogen auf den Auftragsgegenstand jeweils mindestens:
Los 1: 2.250.000 Euro
Los 2: 50.000 Euro
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A. 4 Referenzprojekte;
Benennen Sie 3 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 2 Jahren (ggf. auf einer Anlage zum Angebot).
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
- Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen;
- Angabe des jeweiligen Referenzauftraggebers.
(Ausschlusskriterium)
Mindeststandards:
Für jedes Los:
Mind. 3 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 2 Jahren.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Siehe Vergabeunterlagen, insbes.:
Die Haushaltmittel für das LF 20 stehen ab dem 2023, die Haushaltsmittel für das HLF 20 ab dem Jahr 2024 zur Verfügung. Dies ist auch entsprechend in den Regelungen zur Auslieferung der Fahrzeuge sowie der Ausrüstung abgebildet.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-04-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:05
Zusätzliche Informationen: entfällt
Zu II.1.6): Klarstellung: Es ist die Abgabe von Angeboten für ein (1) und/oder mehrere Lose möglich. Die evtl. Angabe "Angebote sind möglich für nur die Gesamtheit aller Lose" wird vom TED-System selbständig erzeugt und ist NICHT zutreffend.
Ggf. erlauben es die Vergabeunterlagen, verschiedene "Alternativen" anzubieten. Dies ist zulässig, es handelt sich nicht um Nebenangebote i.S.d. Vergaberechts.
Die Haushaltmittel für das LF 20 stehen ab dem 2023, die Haushaltsmittel für das HLF 20 ab dem Jahr 2024 zur Verfügung. Dies ist auch entsprechend in den Regelungen zur Auslieferung der Fahrzeuge sowie der Ausrüstung abgebildet.
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2022/S 041-105940 (2022-02-23)
Ergänzende Angaben (2022-04-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge