Zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung wird die allgemeinmedizinische Weiterbildung in den Praxen niedergelassener Vertragsärzte und Vertragsärztinnen und zugelassener Medizinischer Versorgungszentren (MVZ), in zugelassenen Krankenhäusern und in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gemäß § 111 SGB V, gefördert (§ 75a SGB V). Die KBV hat daher mit dem GKV-Spitzenverband und der DKG im Benehmen mit der Bundesärztekammer und Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung vereinbart, dass regionale Einrichtungen zur Stärkung der Qualität und Effizienz der allgemeinmedizinischen Weiterbildung, die Kompetenzzentren Weiterbildung (KW), geschaffen werden. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Dienstleistungen in Bezug auf das KW-Förderverfahren sowie dessen Evaluation und ggf. Weiterentwicklung sowie optional ein anschließendes Antragsverfahren für einen weiteren Förderzeitraum, die vom Auftragnehmer, „Gemeinsame Einrichtung“ (GE), erbracht werden sollen. Der Auftragnehmer hat dabei insbesondere die Aufgabe, die Tätigkeit der KW zu evaluieren und diese organisatorisch sowie in ihrer Entwicklung zu begleiten, sowie im Falle eines neuerlichen Antragsverfahrens die Förderfähigkeit der KW zu prüfen. Der Dienstleistungsvertrag soll zum 01.05.2023 beginnen. Der Vertrag endet zum 30.06.2028. Nähere Angaben zum Auftragsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-10-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-09-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-09-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mit Ausbildungsprogrammen verbundene Dienstleistungen
Kurze Beschreibung:
Zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung wird die allgemeinmedizinische Weiterbildung in den Praxen niedergelassener Vertragsärzte und Vertragsärztinnen und zugelassener Medizinischer Versorgungszentren (MVZ), in zugelassenen Krankenhäusern und in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gemäß § 111 SGB V, gefördert (§ 75a SGB V).
Die KBV hat daher mit dem GKV-Spitzenverband und der DKG im Benehmen mit der Bundesärztekammer und Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung vereinbart, dass regionale Einrichtungen zur Stärkung der Qualität und Effizienz der allgemeinmedizinischen Weiterbildung, die Kompetenzzentren Weiterbildung (KW), geschaffen werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Dienstleistungen in Bezug auf das KW-Förderverfahren sowie dessen Evaluation und ggf. Weiterentwicklung sowie optional ein anschließendes Antragsverfahren für einen weiteren Förderzeitraum, die vom Auftragnehmer, „Gemeinsame Einrichtung“ (GE), erbracht werden sollen. Der Auftragnehmer hat dabei insbesondere die Aufgabe, die Tätigkeit der KW zu evaluieren und diese organisatorisch sowie in ihrer Entwicklung zu begleiten, sowie im Falle eines neuerlichen Antragsverfahrens die Förderfähigkeit der KW zu prüfen. Der Dienstleistungsvertrag soll zum 01.05.2023 beginnen. Der Vertrag endet zum 30.06.2028.
Nähere Angaben zum Auftragsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung wird die allgemeinmedizinische Weiterbildung in den Praxen niedergelassener Vertragsärzte und Vertragsärztinnen und zugelassener Medizinischer Versorgungszentren (MVZ), in zugelassenen Krankenhäusern und in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gemäß § 111 SGB V, gefördert (§ 75a SGB V).
Die KBV hat daher mit dem GKV-Spitzenverband und der DKG im Benehmen mit der Bundesärztekammer und Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung vereinbart, dass regionale Einrichtungen zur Stärkung der Qualität und Effizienz der allgemeinmedizinischen Weiterbildung, die Kompetenzzentren Weiterbildung (KW), geschaffen werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Dienstleistungen in Bezug auf das KW-Förderverfahren sowie dessen Evaluation und ggf. Weiterentwicklung sowie optional ein anschließendes Antragsverfahren für einen weiteren Förderzeitraum, die vom Auftragnehmer, „Gemeinsame Einrichtung“ (GE), erbracht werden sollen. Der Auftragnehmer hat dabei insbesondere die Aufgabe, die Tätigkeit der KW zu evaluieren und diese organisatorisch sowie in ihrer Entwicklung zu begleiten, sowie im Falle eines neuerlichen Antragsverfahrens die Förderfähigkeit der KW zu prüfen. Der Dienstleistungsvertrag soll zum 01.05.2023 beginnen. Der Vertrag endet zum 30.06.2028.
Nähere Angaben zum Auftragsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mit Ausbildungsprogrammen verbundene Dienstleistungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-09-02 📅
Einreichungsfrist: 2022-10-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-07 📅
Datum des Beginns: 2023-05-01 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 172-487817
ABl. S-Ausgabe: 172
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeber weisen bereits jetzt darauf hin, dass der zukünftige Vertragspartner weder Antragsteller noch Kooperationspartner eines Antragstellers im Programm zur Förderung von Kompetenzzentren für die allgemeinärztliche Weiterbildung sein darf. Er darf auch nicht mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten sein, die sich möglicherweise als Antragsteller oder als Kooperationspartner eines Antragstellers an künftigen Förderverfahren im Programm zur Förderung von Kompetenzzentren für die allgemeinärztliche Weiterbildung beteiligen wollen.
Weiterhin darf der zukünftige Vertragspartner sowie weitere für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zu den in der Lenkungsgruppe vertretenen Organisationen sowie deren Mitgliedsorganisationen stehen.
Eine vorformulierte Erklärung mit den genauen Inhalten und Anforderungen an die Unabhängigkeit des Vertragspartners findet sich in Formblatt 7 und ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Kann der Bewerber eine Erklärung zur Unabhängigkeit nicht oder nur eingeschränkt abgeben, hat er darzulegen, worin eine Abhängigkeit, Einflussnahme, bzw. ein Interessenskonflikt besteht und zu erläutern, welche Gegenmaßnahmen bzw. Vorkehrungen er treffen wird, um die Unabhängigkeit im Sinne der Anforderungen aus Formblatt 7 zu erfüllen.
Die Auftraggeber weisen bereits jetzt darauf hin, dass der zukünftige Vertragspartner weder Antragsteller noch Kooperationspartner eines Antragstellers im Programm zur Förderung von Kompetenzzentren für die allgemeinärztliche Weiterbildung sein darf. Er darf auch nicht mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten sein, die sich möglicherweise als Antragsteller oder als Kooperationspartner eines Antragstellers an künftigen Förderverfahren im Programm zur Förderung von Kompetenzzentren für die allgemeinärztliche Weiterbildung beteiligen wollen.
Weiterhin darf der zukünftige Vertragspartner sowie weitere für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zu den in der Lenkungsgruppe vertretenen Organisationen sowie deren Mitgliedsorganisationen stehen.
Eine vorformulierte Erklärung mit den genauen Inhalten und Anforderungen an die Unabhängigkeit des Vertragspartners findet sich in Formblatt 7 und ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Kann der Bewerber eine Erklärung zur Unabhängigkeit nicht oder nur eingeschränkt abgeben, hat er darzulegen, worin eine Abhängigkeit, Einflussnahme, bzw. ein Interessenskonflikt besteht und zu erläutern, welche Gegenmaßnahmen bzw. Vorkehrungen er treffen wird, um die Unabhängigkeit im Sinne der Anforderungen aus Formblatt 7 zu erfüllen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung wird die allgemeinmedizinische Weiterbildung in den Praxen niedergelassener Vertragsärzte und Vertragsärztinnen und zugelassener Medizinischer Versorgungszentren (MVZ), in zugelassenen Krankenhäusern und in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gemäß § 111 SGB V, gefördert (§ 75a SGB V).
Zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung wird die allgemeinmedizinische Weiterbildung in den Praxen niedergelassener Vertragsärzte und Vertragsärztinnen und zugelassener Medizinischer Versorgungszentren (MVZ), in zugelassenen Krankenhäusern und in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gemäß § 111 SGB V, gefördert (§ 75a SGB V).
Die KBV hat daher mit dem GKV-Spitzenverband und der DKG im Benehmen mit der Bundesärztekammer und Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung vereinbart, dass regionale Einrichtungen zur Stärkung der Qualität und Effizienz der allgemeinmedizinischen Weiterbildung, die Kompetenzzentren Weiterbildung (KW), geschaffen werden.
Die KBV hat daher mit dem GKV-Spitzenverband und der DKG im Benehmen mit der Bundesärztekammer und Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung vereinbart, dass regionale Einrichtungen zur Stärkung der Qualität und Effizienz der allgemeinmedizinischen Weiterbildung, die Kompetenzzentren Weiterbildung (KW), geschaffen werden.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Dienstleistungen in Bezug auf das KW-Förderverfahren sowie dessen Evaluation und ggf. Weiterentwicklung sowie optional ein anschließendes Antragsverfahren für einen weiteren Förderzeitraum, die vom Auftragnehmer, „Gemeinsame Einrichtung“ (GE), erbracht werden sollen. Der Auftragnehmer hat dabei insbesondere die Aufgabe, die Tätigkeit der KW zu evaluieren und diese organisatorisch sowie in ihrer Entwicklung zu begleiten, sowie im Falle eines neuerlichen Antragsverfahrens die Förderfähigkeit der KW zu prüfen. Der Dienstleistungsvertrag soll zum 01.05.2023 beginnen. Der Vertrag endet zum 30.06.2028.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Dienstleistungen in Bezug auf das KW-Förderverfahren sowie dessen Evaluation und ggf. Weiterentwicklung sowie optional ein anschließendes Antragsverfahren für einen weiteren Förderzeitraum, die vom Auftragnehmer, „Gemeinsame Einrichtung“ (GE), erbracht werden sollen. Der Auftragnehmer hat dabei insbesondere die Aufgabe, die Tätigkeit der KW zu evaluieren und diese organisatorisch sowie in ihrer Entwicklung zu begleiten, sowie im Falle eines neuerlichen Antragsverfahrens die Förderfähigkeit der KW zu prüfen. Der Dienstleistungsvertrag soll zum 01.05.2023 beginnen. Der Vertrag endet zum 30.06.2028.
Nähere Angaben zum Auftragsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf, oder alternativer Nachweis.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamt- und den spezifischen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Kurze Eigendarstellung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft hinsichtlich des Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts sowie der Organisation (z. B. in Form eines Organigramms). Die Darstellung ist dem Teilnahmeantrag als formlose Anlage beizufügen.
Kurze Eigendarstellung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft hinsichtlich des Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts sowie der Organisation (z. B. in Form eines Organigramms). Die Darstellung ist dem Teilnahmeantrag als formlose Anlage beizufügen.
Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitenden, die in den vergangenen drei Jahren beim Bewerber bzw. beim jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Geschäftsbereich, der sich auf die hier zu vergebende Leistung bewirbt, tätig waren.
Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitenden, die in den vergangenen drei Jahren beim Bewerber bzw. beim jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Geschäftsbereich, der sich auf die hier zu vergebende Leistung bewirbt, tätig waren.
Der Bewerber reicht mindestens drei überwiegend oder vollständig abgeschlossene Referenzen aus den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist ein, die belegen, dass der Bewerber mit der hier ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge erbracht hat.
Der Bewerber reicht mindestens drei überwiegend oder vollständig abgeschlossene Referenzen aus den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist ein, die belegen, dass der Bewerber mit der hier ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbare Aufträge erbracht hat.
Kurzkonzept mit Angaben zu einem aus Sicht des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft möglichen Vorgehen beim Aufbau und Betrieb der Gemeinsamen Einrichtung auf der Grundlage der Kurzbeschreibung unter Ziffer 4 der Bewerbungsbedingungen mit einem Umfang von höchstens fünf DIN A4 Seiten. Dabei können auch voraussichtliche Herausforderungen und Problembereiche benannt werden.
Kurzkonzept mit Angaben zu einem aus Sicht des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft möglichen Vorgehen beim Aufbau und Betrieb der Gemeinsamen Einrichtung auf der Grundlage der Kurzbeschreibung unter Ziffer 4 der Bewerbungsbedingungen mit einem Umfang von höchstens fünf DIN A4 Seiten. Dabei können auch voraussichtliche Herausforderungen und Problembereiche benannt werden.
Mindeststandards:
Es müssen mindestens zwei Referenzen nachgewiesen werden. Die nachfolgend aufgeführten Bereiche, in denen die Vergleichbarkeit nachzuweisen ist, müssen nicht alle einer Referenz entstammen.
• Konzeption und Durchführung eines wissenschaftlichen Projekts mit evaluatorischer Ausrichtung im medizinischen Bildungsbereich. Der Bewerber muss dabei mindestens Daten zur Teilnahme / Inanspruchnahme, ggf. auch von Ergebnissen der Teilnahme erhoben und ausgewertet haben.
• Konzeption und Durchführung eines wissenschaftlichen Projekts mit evaluatorischer Ausrichtung im medizinischen Bildungsbereich. Der Bewerber muss dabei mindestens Daten zur Teilnahme / Inanspruchnahme, ggf. auch von Ergebnissen der Teilnahme erhoben und ausgewertet haben.
• Beurteilung der Mittelverwendung unter wirtschaftlichen Aspekten.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
60 % Erfahrung bei der Erbringung vergleichbarerer Leistungen anhand von Referenzen über ausgeführte Aufträge in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist mit der hier zu vergebenden Leistung 40 % Ausführungen im Kurzkonzept Aufgabenverständnis: Berücksichtigung der wesentlichen Aspekte sowie der voraussichtlichen Herausforderungen und Problembereiche, Fokussierung.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
60 % Erfahrung bei der Erbringung vergleichbarerer Leistungen anhand von Referenzen über ausgeführte Aufträge in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist mit der hier zu vergebenden Leistung 40 % Ausführungen im Kurzkonzept Aufgabenverständnis: Berücksichtigung der wesentlichen Aspekte sowie der voraussichtlichen Herausforderungen und Problembereiche, Fokussierung.
Praxistauglichkeit der dargestellten Vorschläge / Lösungen: Methodische und funktionale Qualität, Angemessenheit der Vorgehensweise gegenüber der Lenkungsgruppe. Berücksichtigung von bzw. Integration in die bereits entwickelten, in den Vergabeunterlagen dokumentierten Prozesse und Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen für Evaluation
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Praxistauglichkeit der dargestellten Vorschläge / Lösungen: Methodische und funktionale Qualität, Angemessenheit der Vorgehensweise gegenüber der Lenkungsgruppe. Berücksichtigung von bzw. Integration in die bereits entwickelten, in den Vergabeunterlagen dokumentierten Prozesse und Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen für Evaluation
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-10-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Realisierungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Preis (Gewichtung): 30
Die Auftraggeber weisen bereits jetzt darauf hin, dass der zukünftige Vertragspartner weder Antragsteller noch Kooperationspartner eines Antragstellers im Programm zur Förderung von Kompetenzzentren für die allgemeinärztliche Weiterbildung sein darf. Er darf auch nicht mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten sein, die sich möglicherweise als Antragsteller oder als Kooperationspartner eines Antragstellers an künftigen Förderverfahren im Programm zur Förderung von Kompetenzzentren für die allgemeinärztliche Weiterbildung beteiligen wollen.
Die Auftraggeber weisen bereits jetzt darauf hin, dass der zukünftige Vertragspartner weder Antragsteller noch Kooperationspartner eines Antragstellers im Programm zur Förderung von Kompetenzzentren für die allgemeinärztliche Weiterbildung sein darf. Er darf auch nicht mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten sein, die sich möglicherweise als Antragsteller oder als Kooperationspartner eines Antragstellers an künftigen Förderverfahren im Programm zur Förderung von Kompetenzzentren für die allgemeinärztliche Weiterbildung beteiligen wollen.
Weiterhin darf der zukünftige Vertragspartner sowie weitere für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zu den in der Lenkungsgruppe vertretenen Organisationen sowie deren Mitgliedsorganisationen stehen.
Weiterhin darf der zukünftige Vertragspartner sowie weitere für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zu den in der Lenkungsgruppe vertretenen Organisationen sowie deren Mitgliedsorganisationen stehen.
Eine vorformulierte Erklärung mit den genauen Inhalten und Anforderungen an die Unabhängigkeit des Vertragspartners findet sich in Formblatt 7 und ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Kann der Bewerber eine Erklärung zur Unabhängigkeit nicht oder nur eingeschränkt abgeben, hat er darzulegen, worin eine Abhängigkeit, Einflussnahme, bzw. ein Interessenskonflikt besteht und zu erläutern, welche Gegenmaßnahmen bzw. Vorkehrungen er treffen wird, um die Unabhängigkeit im Sinne der Anforderungen aus Formblatt 7 zu erfüllen.
Kann der Bewerber eine Erklärung zur Unabhängigkeit nicht oder nur eingeschränkt abgeben, hat er darzulegen, worin eine Abhängigkeit, Einflussnahme, bzw. ein Interessenskonflikt besteht und zu erläutern, welche Gegenmaßnahmen bzw. Vorkehrungen er treffen wird, um die Unabhängigkeit im Sinne der Anforderungen aus Formblatt 7 zu erfüllen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantragserkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2022/S 172-487817 (2022-09-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-04-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Auftraggeber weisen bereits jetzt darauf hin, dass der zukünftige Vertragspartner weder Antragsteller noch Kooperationspartner eines Antragstellers im Programm zur Förderung von Kompetenzzentren für die allgemeinärztliche Weiterbildung sein darf. Er darf auch nicht mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten sein, die sich möglicherweise als Antragsteller oder als Kooperationspartner eines Antragstellers an künftigen Förderverfahren im Programm zur Förderung von Kompetenzzentren für die allgemeinärztliche
Weiterbildung beteiligen wollen.
Weiterhin darf der zukünftige Vertragspartner sowie weitere für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zu den in der Lenkungsgruppe vertretenen Organisationen sowie deren Mitgliedsorganisationen stehen.
Eine vorformulierte Erklärung mit den genauen Inhalten und Anforderungen an die Unabhängigkeit des Vertragspartners findet sich in Formblatt 7 und ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Kann der Bewerber eine Erklärung zur Unabhängigkeit nicht oder nur eingeschränkt abgeben, hat er darzulegen, worin eine Abhängigkeit, Einflussnahme, bzw. ein Interessenskonflikt besteht und zu erläutern, welche Gegenmaßnahmen bzw. Vorkehrungen er treffen wird, um die Unabhängigkeit im Sinne der Anforderungen aus Formblatt 7 zu erfüllen.
Die Auftraggeber weisen bereits jetzt darauf hin, dass der zukünftige Vertragspartner weder Antragsteller noch Kooperationspartner eines Antragstellers im Programm zur Förderung von Kompetenzzentren für die allgemeinärztliche Weiterbildung sein darf. Er darf auch nicht mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten sein, die sich möglicherweise als Antragsteller oder als Kooperationspartner eines Antragstellers an künftigen Förderverfahren im Programm zur Förderung von Kompetenzzentren für die allgemeinärztliche
Weiterbildung beteiligen wollen.
Weiterhin darf der zukünftige Vertragspartner sowie weitere für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Mitarbeiter nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zu den in der Lenkungsgruppe vertretenen Organisationen sowie deren Mitgliedsorganisationen stehen.
Eine vorformulierte Erklärung mit den genauen Inhalten und Anforderungen an die Unabhängigkeit des Vertragspartners findet sich in Formblatt 7 und ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Kann der Bewerber eine Erklärung zur Unabhängigkeit nicht oder nur eingeschränkt abgeben, hat er darzulegen, worin eine Abhängigkeit, Einflussnahme, bzw. ein Interessenskonflikt besteht und zu erläutern, welche Gegenmaßnahmen bzw. Vorkehrungen er treffen wird, um die Unabhängigkeit im Sinne der Anforderungen aus Formblatt 7 zu erfüllen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-04-28 📅
Name: Deutsches Zentrum für Luft- Raumfahrt e.V.
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪 Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeber weisen bereits jetzt darauf hin, dass der zukünftige Vertragspartner weder Antragsteller noch Kooperationspartner eines Antragstellers im Programm zur Förderung von Kompetenzzentren für die allgemeinärztliche Weiterbildung sein darf. Er darf auch nicht mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten sein, die sich möglicherweise als Antragsteller oder als Kooperationspartner eines Antragstellers an künftigen Förderverfahren im Programm zur Förderung von Kompetenzzentren für die allgemeinärztliche
Die Auftraggeber weisen bereits jetzt darauf hin, dass der zukünftige Vertragspartner weder Antragsteller noch Kooperationspartner eines Antragstellers im Programm zur Förderung von Kompetenzzentren für die allgemeinärztliche Weiterbildung sein darf. Er darf auch nicht mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten sein, die sich möglicherweise als Antragsteller oder als Kooperationspartner eines Antragstellers an künftigen Förderverfahren im Programm zur Förderung von Kompetenzzentren für die allgemeinärztliche