Beschreibung der Beschaffung
Der Eigenbetrieb Städtische Gebäude Esslingen am Neckar, Ritterstraße 17, 73728 Esslingen, beabsichtigt die Modernisierung und Erweiterung des Schulgebäudes in der Blumenstraße 31.
Das um das Jahr 1904 errichtete Schulhaus soll zukünftig von den Klassenstufen 5-8 der Gemeinschaftsschule Innenstadt mit gebundenem Ganztagsangebot genutzt werden.
Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Die Gesamtbaumaßnahme besteht aus der Sanierung Modernisierung und Umorganisation der bestehenden Schulfläche in 4 Geschossen sowie dem Ausbau des 1.Dachgeschosses als Erweiterungsfläche für Fachklassen. Die Ertüchtigung zur Hauptnutzfläche des 1.Dachgeschosses ist verbunden mit dem Einbau einer Treppe als 2. baulichen Rettungsweg.
Die Sanitärbereiche werden neu verortet.
Die Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen betreffen Bauteile wie Fenster, Sonnenschutz, Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallationen. Es erfolgen zudem Modernisierungsmaßnahmen zum Zwecke der Erreichung der Barrierefreiheit durch Einbau eines Aufzugs und konstruktive Maßnahmen für Gehörgeschädigte. Die Maßnahme umfasst weiter die energetische und brandschutztechnische Optimierung. Weiteres Ziel der Baumaßnahme ist, dieses Gebäude als Schulraum für die Klassenstufen 5-8 der "Gemeinschaftsschule Innenstadt" so zu konzipieren, dass neue pädagogische Konzepte in der Ganztagsschule mit Differenzierungsflächen sowie Inklusion umgesetzt werden können.
Im 2.DG werden Technikräume als Erweiterungsflächen generiert .
Nutzfläche ca. 4.110 m² Umbauter Raum ca. 19.700 m³
Bauen im Bestand ist mit einem hohen terminlichen Risiko behaftet, da sich Aufgabenstellungen erst im Bauverlauf durch Freilegung von uneinsehbaren Bestandskonstruktionen zeigen können. Die Ausführungsfristen werden, soweit durch einen Umstand aus dem Risikobereich des Auftraggebers verursacht, angepasst bzw. verlängert.
Damit die Leistungen aller beteiligten Unternehmen sicher ineinandergreifen wird ein Bauzeitenplan aufgestellt. Eine zuverlässige und empathische Mitarbeit aller beteiligten Firmen. ist Voraussetzung für den Projekterfolg.
Für Leistungen, die für den Fortgang der Gesamtarbeit grundlegend erforderlich sind, werden Einzelfristen als vertraglich verbindliche Fristen (Vertragsfristen) vereinbart.
Ist für die Einhaltung der Ausführungsfrist die Übergabe von Zeichnungen oder anderen Unterlagen erforderlich, wird hierfür eine verbindliche Frist festgelegt. Gleiches gilt für dafür erforderliche Aufmasstermine.
Der erforderliche Beginn der Ausführung Vorort erfolgt auf Abruf.
Rückbau von Einbauten,
Teildemontage von Oberflächen der Wände und Decken und Böden
Rückbau schadstoffbelasteter Bauteile
Kompletter Rückbau HLS inkl. Rohrleitungen ohne statische Eingriffe
Demontage Hebeanlage