Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mitarbeiterqualifikationen/Fachkunde
- Eigenerklärung mit Angaben zur Anzahl der in den letzten 3 (drei) abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte einschließlich Inhaber, gegliedert nach Mitarbeiter mit beruflicher Qualifikation Dr.-Ing., Dipl.-Ing., Master, technische Zeichner, sonstige Mitarbeitende, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen und Anzahl Mitarbeiter gesamt. Soweit die Leistung durch eine Niederlassung erbracht werden soll, wird die entsprechende Angabe über die Anzahl der dort jahresdurchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter gefordert.
- Eigenerklärung zu Angaben zu Mitarbeitern (verantwortlicher Projektbearbeiter und stellvertretender verantwortlicher Projektbearbeiter) mit den Angaben zur Person, Berufserfahrung als Ingenieur (oder vergleichbar) für Brückenplanung/Straßenplanung, Angabe Erfahrung mit Planung und Realisierung von Brückenbauprojekten/Straßenbauprojekten, Angabe zu erbrachten Planungsphasen nach HOAI) einschließlich Urkunde bzw. Nachweis des Berufsabschlusses.
technische Ausstattung
- Eigenerklärung zur vorhandenen technischen Ausstattung einschließlich Benennung der verwendeten Planungssoftware (einschließlich Version), der verwendeten Datenaustauschschnittstelle (einschließlich Version). Es wird vorausgesetzt, dass branchenübliche Hard- und Software (z.B. CAD- und AVA-Software, dxf, dw, GAEB etc.) verwendet werden.
Referenzen
- Benennung von 3 (drei) Referenzen, aus dem Bereich Brückensanierung/Brückenneubau und/oder Straßenbau mit einem Gesamtnettobauvolumen (Kostengruppen 300 bis 600) von mindestens 1 Mio. EUR, bei denen alle Grundleistungsphasen (Lp 1 - 9) erbracht wurden.
- Benennung von 1 (einer) Referenz aus dem Bereich Brückensanierung oder Brückenneubau im Zuge einer Straßenplanung über Gewässer, mindestens LPH 1 bis 6,
- Benennung von 1 (einer) Referenz bezüglich Planung Verkehrsanlagen für den Sanierung/Neubau/Ausbau/Umbau eines Verkehrsknotens (plangleiche Kreuzung) einer innerörtlichen Straße, mindestens LPH 1 bis 6,
- Benennung von 1 (einer) Referenz aus dem Bereich Planung Radwege, mindestens LPH 1 bis 6,
- Benennung von 1 (einer) Referenz für die örtliche Bauüberwachung aus dem Bereich Brückensanierung/Brückenneubau über Gewässer im Zuge einer Straßenplanung,
Die Referenzen müssen Leistungen betreffen, die nach dem 01. Januar 2017 vollständig abgeschlossen wurden. Auf den Beginn der jeweiligen Maßnahme kommt es nicht an.
Werden mehr als die geforderten Referenzen benannt, werden nur die Referenzen in die Bewertung einbezogen, die vom Bewerber in die Formblätter bis zur geforderten Anzahl eingetragen worden sind.
Erfüllen einzelne Referenzen die Anforderungen von mehreren Spiegelpunkten, so können die Referenzen mehrfach verwendet werden. Sie sind gleichwohl zu den jeweiligen Spiegelpunkten gesondert anzugeben. Es werden nur die bei dem jeweiligen Spiegelpunkt benannten Referenzen berücksichtigt.
Die Referenzen sind unter Angabe des Auftraggebers, eines Ansprechpartners (inkl. Kontaktdaten), der Bauvolumensumme (Kostengruppen 300 bis 600), des Leistungszeitraums, des Leistungsumfangs und der Art der Baumaßnahme näher darzustellen.
Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.