Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gem. Eigenerklärung zur Eignung (124), Präqualifizierungszertifikat oder EEE. Der Bieter hat die
nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1) Angaben über Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und
andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils
bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
2) dass wegen einer Straftat nach § 6 e Abs. 1 Nr. 1 bis 10 EU VOB/A keine Person, deren Verhalten nach §
6e Abs. 3 EU VOB/A dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist;
3) dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist),
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine
Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG vorzulegen;
4) dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
5) dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, noch die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im
Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
6) dass das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 6e Abs. 3 EU VOB/A dem Unternehmen
zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
7) dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken;
8) dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines
Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Geldbuße
von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist/sind und/ oder nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten
oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von 30 000
EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug
aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern;
9) dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen
durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§ 6b Abs. 2 EU VOB/A). Macht ein Bieter von der
Eignungsleihe (§ 6d Abs. 1 VOB/A-EU) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung die entsprechende
Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem
Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen, und auf Anforderung des Auftraggebers auch
die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen des Unternehmens, sind für den Teil, dessen
Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen.
Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) gelten die unter III.1.1) genannten Bedingungen.