Mit der Exportinitiative Energie unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) deutsche Anbieter klimafreundlicher Energielösungen beim Markteinritt im Ausland. Das Unterstützungsangebot richtet sich vornehmlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und umfasst alle Phasen der Markterschließung eines Unternehmens von der Sondierung bis zum Markteintritt. Die Exportinitiative Energie dient einer stärkeren internationalen Verbreitung deutscher klimafreundlicher Energietechnologien und soll so einen Beitrag zum internationalen Klimaschutz leisten. Im Fokus stehen hierbei die Bereiche erneuerbare Energien, Energieeffizienz, intelligente Netze und Speicher. Zudem werden Technologien zur Herstellung, Distribution und Nutzung von Wasserstoff und seinen Derivaten zunehmend in den Blick genommen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Referenznummer: 17104/004-22#008 GS EIE
Kurze Beschreibung:
Mit der Exportinitiative Energie unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) deutsche Anbieter klimafreundlicher Energielösungen beim Markteinritt im Ausland. Das Unterstützungsangebot richtet sich vornehmlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und umfasst alle Phasen der Markterschließung eines Unternehmens von der Sondierung bis zum Markteintritt. Die Exportinitiative Energie dient einer stärkeren internationalen Verbreitung deutscher klimafreundlicher Energietechnologien und soll so einen Beitrag zum internationalen Klimaschutz leisten.
Im Fokus stehen hierbei die Bereiche erneuerbare Energien, Energieeffizienz, intelligente Netze und Speicher. Zudem werden Technologien zur Herstellung, Distribution und Nutzung von Wasserstoff und seinen Derivaten zunehmend in den Blick genommen.
Mit der Exportinitiative Energie unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) deutsche Anbieter klimafreundlicher Energielösungen beim Markteinritt im Ausland. Das Unterstützungsangebot richtet sich vornehmlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und umfasst alle Phasen der Markterschließung eines Unternehmens von der Sondierung bis zum Markteintritt. Die Exportinitiative Energie dient einer stärkeren internationalen Verbreitung deutscher klimafreundlicher Energietechnologien und soll so einen Beitrag zum internationalen Klimaschutz leisten.
Im Fokus stehen hierbei die Bereiche erneuerbare Energien, Energieeffizienz, intelligente Netze und Speicher. Zudem werden Technologien zur Herstellung, Distribution und Nutzung von Wasserstoff und seinen Derivaten zunehmend in den Blick genommen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-08-01 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-05 📅
Datum des Beginns: 2023-03-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 150-428663
ABl. S-Ausgabe: 150
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisch durchgeführtes Vergabeverfahren, das über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgewickelt wird.
Beachten Sie bitte dazu folgende Hinweise: Für die Durchführung des Vergabeverfahrens sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform zu verwenden. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die e-VergabeApp, der Angebots-Assistent (ANA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Weitergehende Informationen werden im Internet unter https://www.evergabe-online.info und im „Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen ANA-Web“ bereitgestellt.
Hinweis: In den ANA-Web importierte Angebotsunterlagen sind zunächst nur im Ordner „Angebot“ ausgewählt. Erst über die Funktion „Dokumente versenden“ werden die Unterlagen zusammengefasst, komprimiert und verschlüsselt übertragen. Die Übermittlung von Dokumenten ist nur bis zur festgelegten Angebotsfrist möglich. Bieter müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken. Bei größerem Datenumfang ist darauf zu achten, dass die Übermittlung der Daten zum Angebot rechtzeitig begonnen wird.
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisch durchgeführtes Vergabeverfahren, das über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgewickelt wird.
Beachten Sie bitte dazu folgende Hinweise: Für die Durchführung des Vergabeverfahrens sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform zu verwenden. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die e-VergabeApp, der Angebots-Assistent (ANA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Weitergehende Informationen werden im Internet unter https://www.evergabe-online.info und im „Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen ANA-Web“ bereitgestellt.
Hinweis: In den ANA-Web importierte Angebotsunterlagen sind zunächst nur im Ordner „Angebot“ ausgewählt. Erst über die Funktion „Dokumente versenden“ werden die Unterlagen zusammengefasst, komprimiert und verschlüsselt übertragen. Die Übermittlung von Dokumenten ist nur bis zur festgelegten Angebotsfrist möglich. Bieter müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken. Bei größerem Datenumfang ist darauf zu achten, dass die Übermittlung der Daten zum Angebot rechtzeitig begonnen wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Mit der Exportinitiative Energie unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) deutsche Anbieter klimafreundlicher Energielösungen beim Markteinritt im Ausland. Das Unterstützungsangebot richtet sich vornehmlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und umfasst alle Phasen der Markterschließung eines Unternehmens von der Sondierung bis zum Markteintritt. Die Exportinitiative Energie dient einer stärkeren internationalen Verbreitung deutscher klimafreundlicher Energietechnologien und soll so einen Beitrag zum internationalen Klimaschutz leisten.
Mit der Exportinitiative Energie unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) deutsche Anbieter klimafreundlicher Energielösungen beim Markteinritt im Ausland. Das Unterstützungsangebot richtet sich vornehmlich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und umfasst alle Phasen der Markterschließung eines Unternehmens von der Sondierung bis zum Markteintritt. Die Exportinitiative Energie dient einer stärkeren internationalen Verbreitung deutscher klimafreundlicher Energietechnologien und soll so einen Beitrag zum internationalen Klimaschutz leisten.
Im Fokus stehen hierbei die Bereiche erneuerbare Energien, Energieeffizienz, intelligente Netze und Speicher. Zudem werden Technologien zur Herstellung, Distribution und Nutzung von Wasserstoff und seinen Derivaten zunehmend in den Blick genommen.
Seit dem Jahr 2008 bzw. 2009 wurde das BMWK durch die Geschäftsstellen Energieeffizienz und Erneuerbare Energien im operativen Geschäft unterstützt. Diese Geschäftsstellen wurden im Jahr 2015 zur Geschäftsstelle „Exportinitiative Energie“ zusammengelegt. Weitergehende einführende Informationen zur Exportinitiative Energie sind verfügbar unter: http://www.german-energy-solutions.de
Seit dem Jahr 2008 bzw. 2009 wurde das BMWK durch die Geschäftsstellen Energieeffizienz und Erneuerbare Energien im operativen Geschäft unterstützt. Diese Geschäftsstellen wurden im Jahr 2015 zur Geschäftsstelle „Exportinitiative Energie“ zusammengelegt. Weitergehende einführende Informationen zur Exportinitiative Energie sind verfügbar unter: http://www.german-energy-solutions.de
Der derzeitige Vertrag über den Betrieb der Geschäftsstelle der Exportinitiative Energie endet zum 28.02.2023. Eine weitere Verlängerung des Vertrages ist vergaberechtlich nicht möglich. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die Geschäftsstellentätigkeit neu zu vergeben. Der Auftrag beinhaltet als Kernaufgaben insbesondere die Bereitstellung von Personal, eine Basisausstattung zur Wahrnehmung der Netzwerkkoordinierung und des Projektmanagements, internationale Reisetätigkeiten (ohne Reisekosten) sowie interne und externe Kommunikation.
Der derzeitige Vertrag über den Betrieb der Geschäftsstelle der Exportinitiative Energie endet zum 28.02.2023. Eine weitere Verlängerung des Vertrages ist vergaberechtlich nicht möglich. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die Geschäftsstellentätigkeit neu zu vergeben. Der Auftrag beinhaltet als Kernaufgaben insbesondere die Bereitstellung von Personal, eine Basisausstattung zur Wahrnehmung der Netzwerkkoordinierung und des Projektmanagements, internationale Reisetätigkeiten (ohne Reisekosten) sowie interne und externe Kommunikation.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 5 500 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht eine einmalige Verlängerungsoption und weitere 24 Monate bis zum 31.12.2027.
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Möglichkeit sowohl in der Grundlaufzeit als auch im optionalen Verlängerungszeitraum den vorgesehenen Personalumfang (geplant 9 VZÄ) um bis zu 2 weitere Vollzeitäquivalente (VZÄ/Consultants) bei zusätzlichem Bedarf aufzustocken.
Hinweis: Der in den Ziffern II.1.5 und II.2.6 angegebene Auftragswert beinhaltet den optionalen Verlängerungszeitraum (also insgesamt 58 Monate) und die Kosten für die Aufstockung um 2 weitere VZÄ, jedoch nicht die gesetzliiche Umsatzsteuer.
Zusätzliche Informationen:
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisch durchgeführtes Vergabeverfahren, das über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgewickelt wird.
Beachten Sie bitte dazu folgende Hinweise: Für die Durchführung des Vergabeverfahrens sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform zu verwenden. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die e-VergabeApp, der Angebots-Assistent (ANA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Weitergehende Informationen werden im Internet unter https://www.evergabe-online.info und im „Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen ANA-Web“ bereitgestellt.
Beachten Sie bitte dazu folgende Hinweise: Für die Durchführung des Vergabeverfahrens sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform zu verwenden. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen die e-VergabeApp, der Angebots-Assistent (ANA-Web) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Weitergehende Informationen werden im Internet unter https://www.evergabe-online.info und im „Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen ANA-Web“ bereitgestellt.
Hinweis: In den ANA-Web importierte Angebotsunterlagen sind zunächst nur im Ordner „Angebot“ ausgewählt. Erst über die Funktion „Dokumente versenden“ werden die Unterlagen zusammengefasst, komprimiert und verschlüsselt übertragen. Die Übermittlung von Dokumenten ist nur bis zur festgelegten Angebotsfrist möglich. Bieter müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken. Bei größerem Datenumfang ist darauf zu achten, dass die Übermittlung der Daten zum Angebot rechtzeitig begonnen wird.
Hinweis: In den ANA-Web importierte Angebotsunterlagen sind zunächst nur im Ordner „Angebot“ ausgewählt. Erst über die Funktion „Dokumente versenden“ werden die Unterlagen zusammengefasst, komprimiert und verschlüsselt übertragen. Die Übermittlung von Dokumenten ist nur bis zur festgelegten Angebotsfrist möglich. Bieter müssen im Rahmen der elektronisch geführten Vergabeverfahren unter Berücksichtigung aller Sorgfaltspflichten das Zumutbare tun, um eine rechtzeitige Übermittlung zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere ein ausreichender zeitlicher Puffer für typische Übermittlungsrisiken. Bei größerem Datenumfang ist darauf zu achten, dass die Übermittlung der Daten zum Angebot rechtzeitig begonnen wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin bzw. Geschäftssitz des Auftragnehmers
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Beleg: Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Ein-tragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, einen Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder. Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
Beleg: Sofern für die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit eine Pflicht zur Ein-tragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, einen Ausdruck der Eintragung, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder. Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
2. Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
Mindestanforderung: Versicherungsschutz während des gesamten, Auftragszeitraums mit einer Mindestdeckungssumme von 500.000 Euro je Schadesnereignis.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung(-en) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung(-en) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3. Mindestjahresumsatz
Mindestanforderung: Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von 4.000.000 Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der, sofern verfügbar, letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die durchschnittlichen Jahresumsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammengerechnet werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindestanforderung: Durchschnittlicher Jahresumsatz im Bereich der zu vergebenden Leistung von 4.000.000 Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der, sofern verfügbar, letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die durchschnittlichen Jahresumsätze aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammengerechnet werden.
Beleg: Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der, sofern verfügbar, letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, im für den zu vergebenden Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Dieser ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen, deren Umsatz berücksichtigt werden soll.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beleg: Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der, sofern verfügbar, letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, im für den zu vergebenden Auftrag relevanten Geschäftsfeld. Dieser ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen, deren Umsatz berücksichtigt werden soll.
4. Ausreichendes Personal
Mindestanforderung: Mindestens 20 fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der, sofern verfügbar, letzten drei Jahre.
Beleg: Formfreie Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den, sofern verfügbar, letzten drei Jahren. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gehören.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beleg: Formfreie Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den, sofern verfügbar, letzten drei Jahren. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gehören.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
5. Erfahrungen in relevanten Tätigkeitsschwerpunkten
Mindestanforderung: Eine nachweisbare Tätigkeit des Wirtschaftsteilnehmers mit für die ausgeschriebenen Leistungen relevanten Tätigkeitsschwerpunkten für mindestens drei Jahre.
Beleg: Jeweils eine Referenz über einen Auftragszeit seit dem Jahr 2015 aus den Bereichen:
a. Projektmanagement im Zusammenhang mit Förderprogrammen
b. Öffentlichkeitsarbeit (insb. soziale Medien und Fachmedien)
c. Organisation von Veranstaltungen
d. Monitoring, Evaluation und Qualitätssicherung
Die Referenzaufträge müssen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d. h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung, Fachkunde und Verlässlichkeit des Bewerbers zulassen. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss deutlich werden, welche Teile der beschriebenen Tätigkeiten und welche Referenzen zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gehören. Mehrfachnennungen der gleichen Referenz für unterschiedliche Bereiche sind zulässig. Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben.
Die Referenzaufträge müssen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d. h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung, Fachkunde und Verlässlichkeit des Bewerbers zulassen. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss deutlich werden, welche Teile der beschriebenen Tätigkeiten und welche Referenzen zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft gehören. Mehrfachnennungen der gleichen Referenz für unterschiedliche Bereiche sind zulässig. Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben.
Eine Referenz soll insgesamt nicht mehr als 300 Wörter umfassen. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben zu machen:
a. Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes,
b. Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Angaben von Kontaktdaten;
c. kurze sachgerechte Angaben zu Arbeitsergebnissen
6. Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe
Selbstverpflichtung des Unterauftragnehmers, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter zum Nachweis der Eignung beruft, gegenüber dem Auftraggeber im Falle der Auftragserteilung während des gesamten Auftragszeitraums die betreffenden Auftragsbestandteile zu erbringen. Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).
Selbstverpflichtung des Unterauftragnehmers, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter zum Nachweis der Eignung beruft, gegenüber dem Auftraggeber im Falle der Auftragserteilung während des gesamten Auftragszeitraums die betreffenden Auftragsbestandteile zu erbringen. Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).
7. Zuverlässigkeit
Anforderung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
Beleg: Eigenerklärung, dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist (Vordruck). Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen. Im Falle einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe ist die Eigenerklärung, soweit bereits möglich, von allen potentiellen Unterauftragnehmern vorzulegen.
Beleg: Eigenerklärung, dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist (Vordruck). Diese ist im Falle einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen. Im Falle einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe ist die Eigenerklärung, soweit bereits möglich, von allen potentiellen Unterauftragnehmern vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Flexibilität und Erreichbarkeit des Personals
Mindestanforderung: Bereitschaf zur Teilnahme an kurzfristig einberufenen Terminen.
Beleg: Formfreie Erklärung der Bereitschaft, mit entsprechendem Fachpersonal regelmäßig, auch kurzfristig bzw. in Ausnahmefällen innerhalb weniger Stunden, dem Fachreferat im BMWK in Berlin für persönliche Gespräche zur Verfügung zu stehen.
2. Nichtvorliegen von Interessenkollisionen
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatori-scher Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatori-scher Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
3.Eigenerklärung gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-09-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BMWK zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BMWK zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BMWK dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hinweis: Das BMWK ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Quelle: OJS 2022/S 150-428663 (2022-08-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 5 500 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge