Gesundheitscampus Sanierung Aufzugsanlage

Gesundheitscampus Bad Säckingen GmbH

Im Zuge der Sanierung und Nutzungsänderung des ehemaligen Krankenhauses in Bad Säckingen wird die gesamte Elektroinstallation erneuert und auf die geplante neue Nutzung sowie aktuelle Normen und Vorschriften angepasst. Hierfür werden auch die Aufzugsanlagen saniert und teilweise repariert (Schachttüren, Notrufaufschaltung, Reparaturen).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-02-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-02-23 Auftragsbekanntmachung
2022-06-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-02-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Aufzügen
Referenznummer: K0116_B1 - 091
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Sanierung und Nutzungsänderung des ehemaligen Krankenhauses in Bad Säckingen wird die gesamte Elektroinstallation erneuert und auf die geplante neue Nutzung sowie aktuelle Normen und Vorschriften angepasst. Hierfür werden auch die Aufzugsanlagen saniert und teilweise repariert (Schachttüren, Notrufaufschaltung, Reparaturen).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Aufzügen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Aufzüge, Schrägaufzüge, Hebezeuge, Rolltreppen und Rollsteige 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Waldshut 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheitscampus Bad Säckingen GmbH
Postanschrift: Bergseestraße 61
Postleitzahl: 79713
Postort: Bad Säckingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.gesundheitscampus-bs.de 🌏
E-Mail: g.hoelzlwimmer@bender-harrer.de 📧
Telefon: +49 7621-409954 📞
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZMRXM1/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZMRXM1 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-23 📅
Einreichungsfrist: 2022-04-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-28 📅
Datum des Beginns: 2022-09-01 📅
Datum des Endes: 2023-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 041-105276
ABl. S-Ausgabe: 41
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZMRXM1

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Austausch 30 Stück Schachttüren
Programmierung Brandfallsteuerung, Vorrangsteuerung
Wartung und Reinigung der Anlage
Reparatur und Anpassungsmaßnahmen (Fahrkorbgeländer, Überwachungskontakt Grubenleiter, Reparatur Stockwerksanzeige etc.)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gesundheitscampus Bad Säckingen GmbH Meisenhartweg 14 79713 Bad Säckingen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-04-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Kontakt
Kontaktperson: Bender Harrer Krevet Rechtsanwälte
Internetadresse: www.gesundheitscampus-bs.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZMRXM1/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-8730 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 041-105276 (2022-02-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 108-304014
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 041-105276
ABl. S-Ausgabe: 108
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZMRPGU
Quelle: OJS 2022/S 108-304014 (2022-06-02)