die Grund- und Mittelschule Isen wird generalsaniert und erweitert. Für den ersten Bauabschnitt, die Erweiterung, wird die Beschilderung ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-25.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Grund- und Mittelschule Isen, Generalsanierung und Erweiterung, Beschilderung
Produkte/Dienstleistungen: Sonstige Baufertigstellungsarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“die Grund- und Mittelschule Isen wird generalsaniert und erweitert. Für den ersten Bauabschnitt, die Erweiterung, wird die Beschilderung ausgeschrieben.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 9948.40 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Erding🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bräuanger 1, Isen
Beschreibung der Beschaffung:
“die Grund- und Mittelschule Isen wird generalsaniert und erweitert. Für den ersten Bauabschnitt, die Erweiterung, wird die Beschilderung ausgeschrieben....”
Beschreibung der Beschaffung
die Grund- und Mittelschule Isen wird generalsaniert und erweitert. Für den ersten Bauabschnitt, die Erweiterung, wird die Beschilderung ausgeschrieben. Insgesamt sind 84 Schilder in unterschiedlichen Formaten zu liefern und auf unterschiedlichen Untergründen zu befestigen. Der Grundträger besteht aus eloxiertem Aluminium mit PVC Abdeckscheibe, Papiereinlage mit Selbstbeschriftung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 9948.40 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-01-27 📅
Datum des Endes: 2023-02-04 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-08-30
10:15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-08-30
10:15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): elektronisch über die aumass Plattform
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“nach GWB § 160: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
nach GWB § 160: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 145-411135 (2022-07-25)