Beschreibung der Beschaffung
In Köln, im Stadtteil Ehrenfeld (Anlage) besteht der Bedarf für ca. 500 Grundschüler. Das entspricht 5 Zügen Grundschule. Da die Stadt Köln im Stadtteil Ehrenfeld derzeit nicht über entsprechende Flächen verfügt, sucht sie ein/e Investor*in oder mehrere Investoren*innen mit entsprechenden Flächen, die sodann mit der Planung und Errichtung einer entsprechenden bzw. mehrerer entsprechender Grundschulen beauftragt werden sollen. Diese wird die Stadt Köln dann über einen langfristigen Mietvertrag anmieten.
Der Bedarf für die 5 Züge Grundschule kann sowohl durch eine 5-zügige Schule als auch eine 2-zügige und eine 3-zügige Grundschule gedeckt werden, dabei ist aber darauf hinzuweisen, dass entweder nur die Variante 3 und 2 Züge oder die Variante 5 Züge nach derzeitigem Bedarf umgesetzt werden. Es werden also keine 8 Züge Grundschule vergeben werden.
Welche Variante zur Ausführung gelangt, wird im Lauf des Vergabeverfahrens nach den noch zu veröffentlichenden Zuschlagskriterien getroffen.
Interessierte Investoren werden hiermit gebeten, einen Teilnahmeantrag einzureichen, wenn sie über entsprechende Flächen verfügen und grds. bereit sind, auf diesen Flächen eine Grundschule zu errichten.
Gegenstand der Vergabe:
Zu realisieren ist (dies gilt bei 2 und 3 sowie 5 Zügen gleichermaßen) ein innovativer, qualitativ hochwertiger Schulkomplex, welcher insbesondere den neuen "Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen" (Anlage) und die Schulbauleitlinie der Stadt Köln (Anlage) berücksichtigt und in eine moderne und ästhetische Architektursprache umsetzt. Die Grundschule/n ist/sind als Clusterschule zu realisieren, energetisch in Anlehnung an den Passivhausstandard zu planen, dabei sind auch ein extensives Gründach sowie eine Photovoltaikanlage umzusetzen. Insbesondere ist nach jetzigen Planungen vorgesehen, dass auch die Dienstleistungen wie die Gestellung eines Schulhausmeisters, die Reinigung und der Winterdienst durch den Auftragnehmer erbracht werden.
Vom Vermieter werden die vollständige Planung sowie die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung des neuen Grundschulstandortes in Köln-Ehrenfeld mit Zweifachsporthalle nebst Außenanlagen und deren Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung erwartet. Die funktionale Leistungsbeschreibung, inklusive sämtlicher Anlagen wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt. Sämtliche Gebäude und Anlagen sollen hierbei auf einem vom Auftragnehmer beizubringenden Grundstück errichtet werden. Sollte die Zweifachsporthalle auf einem anderen Grundstück, als dem Schulgrundstück, realisiert werden, muss sich dieses auf dem Schulgelände (maximal auf dem Nachbargrundstück zum Schulgrundstück) befinden.
Die Leistungen des Vermieters umfassen alle Planungs- und Bauleistungen einschließlich Schaffung von Baurecht, sowie die Finanzierung des Projekts. Die Schule (2 + 3 oder 5 zügig) muss vom Vermieter Auftragnehmer voll erschlossen, an die bestehende beziehungsweise zu erstellende Infrastruktur angeschlossen sowie schlüsselfertig und betriebsbereit errichtet werden. Der gesamte Bauinvestitions-, Bauunterhaltungs- und Baubetriebsaufwand für das Projekt muss im Gesamtkonzept berücksichtigt werden.
Der Vermieter hat die Übergabe einer vollfunktionstüchtigen Schule mit Außenanlagen und deren infrastrukturelle und verkehrliche Anbindung sowie den Betriebsbeginn zum Schuljahr 2026/2027 sicherzustellen.
Aufgrund des hohen Bedarfes an Schulen ist für den Auftraggeber von besonderer Bedeutung, dass der vertraglich vereinbarte Termin zur Übergabe des Gebäudes und zur Aufnahme des Schulbetriebs eingehalten wird.
Für den Fall , dass der vertraglich zugesicherte Termin für den Beginn des Schulbetriebs nicht sichergestellt werden kann, muss zumindest eine hinreichende Funktionsfähigkeit für den Startjahrgang gegeben sein, ggf. durch Stellung eines (Teil)Interims. Während des Anmietungszeitraums hat der Vermieter jederzeit die volle Funktionsfähigkeit der Schule zu gewährleisten.
Der Auftraggeber mietet das Objekt für einen Zeitraum von 20 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption über jeweils 5 Jahre an. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass der Stadt ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird; dies, genau wie das Verhältnis von Miete zu Vorkaufsrecht wird Gegenstand der Mietvertragsverhandlungen sein. Eine anschließende notarielle Beurkundung ist vorgesehen. Der Mietvertragsentwurf sowie die FLB werden den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern - zur Verfügung gestellt.
Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Ihm obliegt damit die Betreiberverantwortung für das Gebäude.
Der Bedarf ist beispielhaft für eine 5 zügige bzw. 2 zügige und 3 zügige Grundschule dem Raumprogramm (Anlagen) zu entnehmen. In der Grundschule sollen ca. 500 Schüler*innen unterrichtet werden. Für diese Schülerzahl wird eine Hauptnutzfläche von 4.357 m² benötigt. Hinzu kommen noch weitere Flächen, wie z.B. Verkehrsflächen, Flächen für Technische Gebäudeausrüstung, Flächen für Sportübungseinheiten u.a. Das Raumprogramm ist darauf abgestimmt, dass auch Schüler*innen mit Behinderungen unterrichtet und gefördert werden können (inklusionsbedingter Bereich).Im Fall der 2 + 3 Lösung ergibt sich für die zwei Züge eine Hauptnutzfläche von X und für die drei Züge von Y.
Im Außenbereich der Schule/n ist eine ausreichend große und zusammenhängende Schulhoffläche einzuplanen (dabei ist von einem Richtwert von 5 m² pro Schüler auszugehen, die Größe der Schulhoffläche wird in die Bewertung der Angebote eingehen). Darüber hinaus sind Stellplätze für PKWs, Busse und Fahrräder und Bereiche für den Hol- und Bringverkehr vorzusehen. Die Anforderungen werden in der FLB für die Variante 2 und 3 bzw. 5 Züge konkretisiert.