1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter
https://www.deutsche-evergabe.de zum
kostenfreien Download zur Verfügung gestellt. Interessierte Unternehmen können sich über diese Seite neu
registrieren. Registrierte Unternehmen werden vom Auftraggeber über die Nachrichtenplattform des o.g. Online
Portals über Änderungen im Vergabeverfahren oder der Vergabeunterlagen informiert, die auf der unter Ziffer I.3
angegebenen Internetseite erfolgen.
(2) Eignungsnachweis
Der Nachweis von Eignungskriterien bezüglich Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) und das
Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB kann - soweit darin enthalten
- durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Der
öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE). Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist beim Einsatz von Nachunternehmen ist der o.g. Nachweis
der Eignung und das Nichtvorliegen der einzelnen Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB auch
für die vorgesehenen Nachunternehmen wie beschrieben zu führen. Beim offenen Verfahren behält sich
der öffentliche Auftraggeber vor, vor Zuschlagserteilung den Bieter und die Nachunternehmer, an die er den
Auftrag vergeben will und die bislang nur eine Eigenerklärung als vorläufigen Nachweis vorgelegt haben oder
auf hinterlegte Angaben im Präqualifikationsverzeichnis verwiesen haben, aufzufordern, die einschlägigen
Nachweise unverzüglich zur Prüfung beizubringen.
(3) Hinweispflicht bei Unvollständigkeit oder Unklarheiten
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei
Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie die Auftraggeberin in Textform unverzüglich darüber zu
unterrichten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bieter Unklarheiten, so haben die Bieter
die Auftraggeberin unverzüglich und vor Abgabe ihrer Angebote in Textform darauf hinzuweisen. Ferner haben
die Bieter die Auftraggeberin auf eventuelle Widersprüche in den Verdingungsunterlagen unverzüglich in
Textform aufmerksam zu machen. Gleiches gilt, falls die Bieter der Auffassung sind, dass die Unterlagen gegen
geltendes Recht verstoßen.
(4) Die Abgabe des Angebotes hat ausschließlich in elektronischer Form über das Online-Portal https://
www.deutsche-evergabe.de zu erfolgen.
(5) Die von der VGF zur Verfügung gestellten Formulare (HVA-L-StB, sowie Anlagen) sind zwingend, sofern in
dieser Veröffentlichung nicht anders erwähnt, zu verwenden.
(6) Rückfragen zum Verfahren können nur in schriftlicher Form über die
www.deutsche-evergabe.de, bis
zum 22.04.2022, erfolgen und werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur schriftlich
beantwortet.
(7) Die Beantwortung von Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt
über das Online-Portal
https://www.deutsche-evergabe.de . Wir empfehlen daher den interessierten Bietern sich
auf diesem Portal zu registrieren, damit der Bieter über evtl. Bieterfragen bzw. über evtl. Änderungen in den
Ausschreibungsunterlagen vollumfänglich informiert werden kann.
(8) Im Falle einer Auftragserteilung ist die weitere Abwicklung gemäß AVA-Richtlinie der Stadtwerke
Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH zwingend einzuhalten. Weitere Ausführungen hierzu entnehmen
Sie in der angehängten Aufforderung zur Angebotsabgabe.