Die Gemeindewerke Wadgassen GmbH (GWW) betreibt das Stromversorgungsnetz zur allgemeinen Versorgung von
Letztverbrauchern im Gemeindegebiet Wadgassen sowie das angeschlossene öffentliche Beleuchtungsnetz. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen zur Betriebsführung des Stromnetzes, insbesondere zur Instandhaltung, Entstörung, Bereitschaft und Dokumentation, sowie Leistungen zu der an das Versorgungsnetz angeschlossenen öffentlichen Beleuchtung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: GWW Betriebsführung Strom (II)
54-21 (II)
Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeindewerke Wadgassen GmbH (GWW) betreibt das Stromversorgungsnetz zur allgemeinen Versorgung von
Letztverbrauchern im Gemeindegebiet Wadgassen sowie...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeindewerke Wadgassen GmbH (GWW) betreibt das Stromversorgungsnetz zur allgemeinen Versorgung von
Letztverbrauchern im Gemeindegebiet Wadgassen sowie das angeschlossene öffentliche Beleuchtungsnetz. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen zur Betriebsführung des Stromnetzes, insbesondere zur Instandhaltung, Entstörung, Bereitschaft und Dokumentation, sowie Leistungen zu der an das Versorgungsnetz angeschlossenen öffentlichen Beleuchtung.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 791 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Versorgungsunternehmen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betrieb von elektrischen Anlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromversorgung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Wartung von Straßenbeleuchtungen📦
Ort der Leistung: Saarlouis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wadgassen Wendelstraße 79 66787 Wadgassen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gemeindewerke Wadgassen GmbH (GWW) betreibt das Stromversorgungsnetz zur allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet Wadgassen sowie...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeindewerke Wadgassen GmbH (GWW) betreibt das Stromversorgungsnetz zur allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet Wadgassen sowie das angeschlossene öffentliche Beleuchtungsnetz. Mit dem künftigen Auftragnehmer soll ein Betriebsführungsvertrag mit Regelungen einer Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Einzelleistungen (Dienstleistungen, Bauleistungen) für den Netzbetrieb geschlossen werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 791 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 120
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber kann die Laufzeit des Vertrags einseitig einmal um fünf Jahre verlängern.” Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“1. Das Verfahren ist als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgestaltet.
2. Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs...”
Zusätzliche Informationen
1. Das Verfahren ist als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgestaltet.
2. Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ist kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag einzureichen. Gleichwohl mit dem Teilnahmeantrag eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
3. Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich in elektronischer Form zugelassen. Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht über die E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt.
4. Elektronische Dokumente sind in Textform nach § 126b BGB und in verschlüsselter Form über E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) einzureichen (vgl. § 9 ff. SektVO). Elektronische Dokumente müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) versehen sein. Elektronisch eingereichte Dokumente sind auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Jedoch müssen sie die (jur.) Person, für die die Erklärung abgegeben wird, sowie ggf. die vertretungsberechtigte Person, die die Erklärung abgibt, erkennen lassen.
5. Interessenten können bis zum 19.05.2022 über die E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) Fragen an die Vergabestelle richten. Danach eingehende Fragen können ggf. nicht mehr rechtzeitig vor Fristablauf beantwortet werden. Die Fragen und die Antworten werden in einem Fragen/Antworten-Journal geführt, das auf der E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) allen Interessenten bereitgestellt wird. Interessenten, die sich freiwillig registriert haben, erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail mit einem Hinweis auf das Journal und ggf. aktualisierte Vergabeunterlagen. Nicht registrierte Interessenten müssen sich die jeweils aktuellen Informationen auf der E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) selbst beschaffen. Es handelt sich insoweit um eine "Holschuld", da diese Interessenten der Vergabestelle unbekannt sind.
6. Der Teilnahmeantrag einschließlich aller Nachweise/Erklärungen ist in elektronischer Form eingehend innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen ausschließlich über die E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) einzureichen.
7. Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen notwendige oder als sinnvoll erachtete Änderungen der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb und zu den Vergabeunterlagen vorzunehmen. Wirksame Teilnahmeanträge haben den letzten Stand der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb, der Vergabeunterlagen und ggf. die Antworten der Vergabestelle im Fragen-Antworten-Journal zu beachten.
8. Die Vergabestelle wird nach Ablauf der Teilnahmefrist jedem Bewerber mitteilen, ob er zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Zugleich erhalten die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber die ausfüllbaren Dokumente zur Angebotsabgabe. Angebote von Unternehmen, die nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden, bleiben im weiteren Verfahren unberücksichtigt.
9. Soweit Teile der Vergabeunterlagen vertraulich oder sicherheitsrelevant sind, werden diese nicht bereits mit der Bekanntmachung öffentlich zugänglich gemacht, sondern den am Leistungswettbewerb beteiligten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zwecke hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag eine Vertraulichkeitserklärung abzugeben.
10. Neben- oder mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
11. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 15 Abs. 4 SektVO).
12. Als Vertragsbeginn ist nach derzeitiger Planung der 01.01.2023 angesetzt.
13. Bei dem unter II.1.5 und II.2.6 angegebenen, geschätzten Auftragswert handelt es sich um den geschätzten 48-fachen Netto-Monatswert (§ 2 Abs. 11 Nr. 2 SektVO). Trotz gewissenhafter Schätzung des Auftragswerts ist nicht auszuschließen, dass während der Vertragslaufzeit weitere Leistungen zu erbringen sind, die heute noch nicht absehbar sind. Die Vergabestelle geht unter Berücksichtigung der gesamten Laufzeit und der Verlängerungsoption von einem hypothetisch möglichen Maximalauftragswert von 10.1 Mio. EUR netto aus. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich der hypothethisch mögliche Maximalauftragswert während der Laufzeit realisiert, liegt nach Einschätzung der Vergabestelle bei unter 10%.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als sechs Monate), oder, sofern keine Eintragung besteht, eine Gewerberegisterauskunft oder entsprechende...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als sechs Monate), oder, sofern keine Eintragung besteht, eine Gewerberegisterauskunft oder entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (nicht älter als sechs Monate),
2. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB habe(n) nach Maßgabe des Formulars Anlage 2 zum T01_Teilnahmeantrag.
3. Erklärung nach Verordnung (EU) 2022/576 des Rates der EU vom 08. April 2022 nach Maßgabe des Dokuments T01_Teilnahmeantrag.
Mitglieder von Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und zur Eignungsleihe herangezogene Unternehmen (§ 47 SektVO) müssen eigene Angaben nach Maßgabe des Dokuments T.01_Teilnahmeantrag vorlegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Eine Eigenerklärung zum Unternehmensprofil (Historie, Schwerpunkte, Standorte, Struktur, Konzernverflechtungen, Leistungsfähigkeit)
2. Der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eine Eigenerklärung zum Unternehmensprofil (Historie, Schwerpunkte, Standorte, Struktur, Konzernverflechtungen, Leistungsfähigkeit)
2. Der Gesamt-Jahresumsatz des bewerbenden Unternehmens in den Jahren 2018, 2019 und 2020 nach Maßgabe des Dokuments T01_Teilnahmeantrag,
3. Einen aktuellen Bonitätsnachweis einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, Bürgel) oder einer Bank mit Angabe der Ratingkennziffer,
4. Einen aktuellen Nachweis eines Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in dem für den Auftrag erforderlichen Umfang bzw. eine eigene unwiderrufliche Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung nach Maßgabe des Dokuments T01_Teilnahmeantrag.
Neu gegründete Bewerber, die den Anforderungen zu 2. und 3. nicht oder nicht im vollen Umfang nachkommen können, können ihre finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch andere geeignet erscheinende Belege nachweisen.
Mitglieder von Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und zur Eignungsleihe herangezogene Unternehmen (§ 47 SektVO) müssen eigene Angaben nach Maßgabe des Dokuments T.01_Teilnahmeantrag vorlegen.
“zu 2.: Der Jahresumsatz 2020 des Unternehmens muss mindestens 1.000.000 EUR netto betragen. Dies entspricht weniger als dem Zweifachen des geschätzten...”
zu 2.: Der Jahresumsatz 2020 des Unternehmens muss mindestens 1.000.000 EUR netto betragen. Dies entspricht weniger als dem Zweifachen des geschätzten Jahresumsatzes dieser Beschaffung.
Zu 3.: Der Bonitätsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein und muss mindestens eine zufriedenstellende Bonität aufweisen (entspricht einer Ausfallwahrscheinlichkeit von maximal 0,7% bzw. der Risikoklasse II; zu den Risikoklassen vgl. https://www.creditreform.de/ratingmap).
Das Rating darf nicht schlechter sein als (beispielhafte, nicht abschließende Aufzählung):
Creditreform-Bonitätsindex: 275
Creditreform-Rating AG: BB+
Commerzbank: 3,0
Deutsche Bank: iBB+
HypoVereinsbank-UniCredit: 3
KFW-Bankengruppe: BK3
Crada Rate Solutions GmbH: 7
Sparkassen Finanzgruppe: 6
Postbank: pBBB-
Volks-/Raiffeisenbanken: 2a
Standard & Poor's: BB+
Verband deutscher Bürgschaftsbanken: 3
Mindestanforderung:
zu 4.: Der aktuelle Nachweis eines Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung bzw. die eigene unwiderrufliche Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung muss sich auf eine Mindest-Versicherungshöhe pro Schadensereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 7,5 Mio. Euro, maximal 15 Mio. Euro pro Kalenderjahr beziehen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Nachweis einer aktuell gültigen ISMS-Zertifizierung (ISO/IEC 27001 oder vergleichbar) bzw. eine eigene unwiderrufliche Verpflichtungserklärung, dass der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Nachweis einer aktuell gültigen ISMS-Zertifizierung (ISO/IEC 27001 oder vergleichbar) bzw. eine eigene unwiderrufliche Verpflichtungserklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum 01.01.2023 über eine gültige ISMS-Zertifizierung verfügen wird;
2. Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt aus dem Bereich der ausgeschriebenen Leistung (Betriebsführungsleistungen Stromversorgungsnetze) nach Maßgabe des Dokuments T01_Teilnahmeantrag;
3. Angaben zum als Projektleitung vorgesehenem Personal nach Maßgabe des Dokuments T01_Teilnahmeantrag;
4. Eine Darstellung der Qualifikationen und Berufserfahrungen des als Projektleitung vorgesehenen 8.2 genannten Personals nach Maßgabe des Dokuments T01_Teilnahmeantrag;
5. Darstellung der Eignungsanforderungen, zu deren Erfüllung andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden, nach Maßgabe des Dokuments T01_Teilnahmeantrag;
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 2. Es gelten folgende Mindestanforderungen an das/die Referenzprojekte:
a. Jedes eingereichte Referenzprojekt muss sich auf den Betrieb eines...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 2. Es gelten folgende Mindestanforderungen an das/die Referenzprojekte:
a. Jedes eingereichte Referenzprojekt muss sich auf den Betrieb eines Stromversorgungsnetzes zur allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern inkl. Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung, Verbesserung) in Nieder- und Mittelspannung beziehen. Das Stromversorgungsnetz muss nicht notwendigerweise im Eigentum des Bewerbers stehen.
b. Das Referenzprojekt muss aktuell durchgeführt werden oder das Projektende darf nicht länger als 3 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Bekanntmachung dieses Vergabeverfahrens zurückliegen.
c. Mindestens 1 der eingereichten Referenzprojekte muss eine Laufzeit von 96 Monaten oder mehr aufweisen.
d. Mindestens ein eingereichtes Referenzprojekt muss die Betreuung eines Versorgungsgebiet mit 5.000 Netzanschlüssen oder mehr zum Gegenstand haben.
e. Mindestens ein eingereichtes Referenzprojekt muss die Gestellung einer Fachkraft S 1000 durch den Bewerber zum Gegenstand haben.
f. Mindestens ein eingereichtes Referenzprojekt muss die Erneuerung, Änderung, Neu und- Rückbau von Stromversorgungsanlagen in Nieder- und Mittelspannung zum Gegenstand haben.
g. Mindestens ein eingereichtes Referenzprojekt muss die Gestellung einer Netzleitwarte für ein Stromversorgungsnetz zum Gegenstand haben.
Zu 3.:
a. Das als Projektleitung vorgesehene Personal muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
b. Das als Projektleitung vorgesehene Personal muss über eine abgeschlossene Berufsausbildung im technischen oder wirtschaftlichen Bereich verfügen.
c. Das als Projektleitung vorgesehene Personal muss im Bereich seiner/ihrer beruflichen Qualifikation über eine Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren verfügen.
Bietergemeinschaften:
Die Mindestanzahl von einem Referenzprojekt gilt auch für Bietergemeinschaften. Vorzugsweise sollen gemeinsame Projekte dargestellt werden.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach Maßgabe des Dokuments T01_Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass die für den Nachweis der Eignung erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Nimmt ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft oder ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so haften Bewerber/Bieter und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung gesamtschuldnerisch entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es ist das Formular T01_Teilnahmeantrag zu verwenden und um ggf. erforderliche Anlagen zu ergänzen.”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungs- bzw. Gewährleistungsbürgschaft/en gemäß den Anforderungen der Vergabeunterlagen.” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Die Laufzeit berücksichtigt die Bindung des Auftraggebers an die Regulierungsperioden. Der künftige Auftragnehmer hat zu Vertragsbeginn erheblichen...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen
Die Laufzeit berücksichtigt die Bindung des Auftraggebers an die Regulierungsperioden. Der künftige Auftragnehmer hat zu Vertragsbeginn erheblichen Ingangsetzungsaufwand (bspw. Aufbau v. Personal, Material und Anlagenkenntnissen, Aufbau leittechnischer Anbindung und ggf. eines neuen Standortes). Die einseitige Verlängerungsmöglichkeit soll einen zusätzlichen Anreiz zur Vertragstreue schaffen
Mehr anzeigen Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-06-06
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
“1. Das Verfahren ist als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgestaltet.
2. Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs...”
1. Das Verfahren ist als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgestaltet.
2. Im Rahmen des vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs ist kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag einzureichen. Gleichwohl mit dem Teilnahmeantrag eingereichte Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
3. Teilnahmeanträge und Angebote sind ausschließlich in elektronischer Form zugelassen. Teilnahmeanträge und Angebote, die nicht über die E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt.
4. Elektronische Dokumente sind in Textform nach § 126b BGB und in verschlüsselter Form über E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) einzureichen (vgl. § 9 ff. SektVO). Elektronische Dokumente müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) versehen sein. Elektronisch eingereichte Dokumente sind auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Jedoch müssen sie die (jur.) Person, für die die Erklärung abgegeben wird, sowie ggf. die vertretungsberechtigte Person, die die Erklärung abgibt, erkennen lassen.
5. Interessenten können bis zum 19.05.2022 über die E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) Fragen an die Vergabestelle richten. Danach eingehende Fragen können ggf. nicht mehr rechtzeitig vor Fristablauf beantwortet werden. Die Fragen und die Antworten werden in einem Fragen/Antworten-Journal geführt, das auf der E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) allen Interessenten bereitgestellt wird. Interessenten, die sich freiwillig registriert haben, erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail mit einem Hinweis auf das Journal und ggf. aktualisierte Vergabeunterlagen. Nicht registrierte Interessenten müssen sich die jeweils aktuellen Informationen auf der E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) selbst beschaffen. Es handelt sich insoweit um eine "Holschuld", da diese Interessenten der Vergabestelle unbekannt sind.
6. Der Teilnahmeantrag einschließlich aller Nachweise/Erklärungen ist in elektronischer Form eingehend innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen ausschließlich über die E-Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) einzureichen.
7. Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen notwendige oder als sinnvoll erachtete Änderungen der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb und zu den Vergabeunterlagen vorzunehmen. Wirksame Teilnahmeanträge haben den letzten Stand der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb, der Vergabeunterlagen und ggf. die Antworten der Vergabestelle im Fragen-Antworten-Journal zu beachten.
8. Die Vergabestelle wird nach Ablauf der Teilnahmefrist jedem Bewerber mitteilen, ob er zur Angebotsabgabe aufgefordert wird. Zugleich erhalten die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber die ausfüllbaren Dokumente zur Angebotsabgabe. Angebote von Unternehmen, die nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden, bleiben im weiteren Verfahren unberücksichtigt.
9. Soweit Teile der Vergabeunterlagen vertraulich oder sicherheitsrelevant sind, werden diese nicht bereits mit der Bekanntmachung öffentlich zugänglich gemacht, sondern den am Leistungswettbewerb beteiligten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Zu diesem Zwecke hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag eine Vertraulichkeitserklärung abzugeben.
10. Neben- oder mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen.
11. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 15 Abs. 4 SektVO).
12. Als Vertragsbeginn ist nach derzeitiger Planung der 01.01.2023 angesetzt.
13. Bei dem unter II.1.5 und II.2.6 angegebenen, geschätzten Auftragswert handelt es sich um den geschätzten 48-fachen Netto-Monatswert (§ 2 Abs. 11 Nr. 2 SektVO). Trotz gewissenhafter Schätzung des Auftragswerts ist nicht auszuschließen, dass während der Vertragslaufzeit weitere Leistungen zu erbringen sind, die heute noch nicht absehbar sind. Die Vergabestelle geht unter Berücksichtigung der gesamten Laufzeit und der Verlängerungsoption von einem hypothetisch möglichen Maximalauftragswert von 10.1 Mio. EUR netto aus. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich der hypothethisch mögliche Maximalauftragswert während der Laufzeit realisiert, liegt nach Einschätzung der Vergabestelle bei unter 10%.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4WR7N3
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Interessent/Bewerber/Bieter hat einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten zuständigen Stelle kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzt voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, das gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 090-248980 (2022-05-05)
Ergänzende Angaben (2022-06-01)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2022/S 090-248980
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2022-06-06 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2022-06-07 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2022/S 107-303363 (2022-06-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: GWW Betriebsführung Strom
54-21 (II)
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeindewerke Wadgassen GmbH (GWW) betreibt das Stromversorgungsnetz zur allgemeinen Versorgung von
Letztverbrauchern im Gemeindegebiet Wadgassen sowie...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeindewerke Wadgassen GmbH (GWW) betreibt das Stromversorgungsnetz zur allgemeinen Versorgung von
Letztverbrauchern im Gemeindegebiet Wadgassen sowie das angeschlossene öffentliche Beleuchtungsnetz. Gegenstand dieses vergebenen Auftrages sind Leistungen zur Betriebsführung des Stromnetzes, insbesondere zur Instandhaltung, Entstörung, Bereitschaft und Dokumentation, sowie Leistungen zu der an das Versorgungsnetz angeschlossenen öffentlichen Beleuchtung.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gemeindewerke Wadgassen GmbH (GWW) betreibt das Stromversorgungsnetz zur allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet Wadgassen sowie...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeindewerke Wadgassen GmbH (GWW) betreibt das Stromversorgungsnetz zur allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet Wadgassen sowie das angeschlossene öffentliche Beleuchtungsnetz. Mit dem Auftragnehmer wurde Betriebsführungsvertrag mit Regelungen einer Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Einzelleistungen (Dienstleistungen, Bauleistungen) für den Netzbetrieb geschlossen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Dokumentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schneller Netzservice
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25%
Preis (Gewichtung): 70%
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Mit dieser Bekanntmachung wird über eine bereits erfolgte Auftragsvergabe informiert. Von Interessenbekundungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten ist daher abzusehen.”
Zusätzliche Informationen
Mit dieser Bekanntmachung wird über eine bereits erfolgte Auftragsvergabe informiert. Von Interessenbekundungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten ist daher abzusehen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 090-248980
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-09-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: STEAG Technischer Service GmbH
Postanschrift: Straße des 13. Januar 376
Postort: Völklingen
Postleitzahl: 66333
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 681949401📞
E-Mail: info-technischerservice@steag.com📧
Fax: +49 68194942277 📠
Region: Regionalverband Saarbrücken🏙️
URL: www.steag-technischerservice.com🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
“Mit dieser Bekanntmachung wird über eine bereits erfolgte Auftragsvergabe informiert. Von Interessenbekundungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten ist daher...”
Mit dieser Bekanntmachung wird über eine bereits erfolgte Auftragsvergabe informiert. Von Interessenbekundungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten ist daher abzusehen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4W662D
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Interessent/Bewerber/Bieter hatte einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB)....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Interessent/Bewerber/Bieter hatte einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten zuständigen Stelle konnte bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzt voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, das gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 196-557729 (2022-10-06)