Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer (AN) erbringt seine Hausmeisterdienstleistungen zu den vertraglich vereinbarten Konditionen entsprechend dem Bedarf in der Liegenschaft in eigener Verantwortung und nach eigener Organisation. Der AN gewährleistet der Auftraggeberin (AG) die permanente, ordnungsgemäße Leistungserbringung und Vertragserfüllung. Der AN stellt die Einhaltung der Hausordnung und aller gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen im Bereich des Gebäudemanagements sicher, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
Mit den im Preisblatt angegebenen Preisen sind alle anfallenden Kosten, wie z. B. Lohn-, Lohnneben-, Regie-, Material-, Maschinen- und Fahrzeugkosten abgegolten. Hierzu zählen auch die Kosten für das Einholen erforderlicher Genehmigungen.
1. Die AG unterteilt die Hausmeisterdienstleistungen generell in:
a) Grundleistungen
Bei den Grundleistungen werden folgende zwei Arten, die beide in die monatliche Pauschale einzukalkulieren sind, unterschieden:
- regelmäßige Grundleistungen nach festem Turnus
- regelmäßige Grundleistungen ohne festen Turnus
Einzelheiten sind im Leistungsverzeichnis enthalten.
b) Bedarfsleistungen
Die Bedarfsleistungen umfassen Tätigkeiten, die in den Grundleistungen nicht enthalten sind oder die aufgeführten Leistungen wesentlich überschreiten. Diese Arbeiten sind nach Anforderung und schriftliche Beauftragung durch die Auftraggeberin vom Auftragnehmer zu erbringen und werden separat entsprechend der Angaben im Preisblatt vergütet.
c) Nebenleistungen
Nebenleistungen sind Leistungen, die ohne ausdrückliche Erwähnung zum Leistungsumfang des AN gehören und nicht gesondert vergütet werden. Nebenleistungen müssen demnach in den Einheitspreis eingerechnet werden. Unter Nebenleistungen werden u. a. die nachstehenden Leistungen verstanden:
- Heranbringen von Wasser und Energie (werden kostenfrei von der AG zur Verfügung gestellt; es ist jedoch auf sparsamen Verbrauch zu achten) zur Verwendungsstelle;
- Vorhalten aller benötigten Fahrzeuge, Geräte, Maschinen, Hilfs- und Arbeitsmittel (z.B. Leitern, Werkzeuge, Bohrmaschine, Akkuschrauber, Besen und sonstigen Materialien und Hilfsmitteln (Absperrungen etc.);
- Transport der vorgenannten Stoffe und Geräte zum und auf der jeweiligen Liegenschaft und zurück;
- Reinigung der zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten;
- Beseitigung und Entsorgung von Abfällen und Verunreinigungen, die bei Ausführung der Arbeiten anfallen;
- Aufstellen von Warn- und Hinweisschildern sowie Absperrungen zur Objektsicherung;
- Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften und den behördlichen Bestimmungen
- An- und Abfahrtskosten bei Grundleistungen.
Das Leistungsverzeichnis stellt eine Gesamtübersicht der vom Auftragnehmer zu erbringenden Tätigkeiten dar.
2. Art der zu erbringenden Leistung
Die AG überträgt dem AN Hausmeisterdienstleistungen für die unter Punkt Vorbemerkung beschriebene Liegenschaft einschließlich des darauf befindlichen Gebäudes, der Außenanlagen und der Freiflächen.
Der Leistungsumfang umfasst dabei die folgenden Bereiche:
- Sichtkontrolle/Überwachung baulicher und technischer Geräte und Anlagen
- Fremdfirmenmanagement (Terminvereinbarung und Begleitung von Fremdfirmen)
- Allgemeine Verwaltungsaufgaben
- Kleine Reinigungsarbeiten
- Kleine Bauunterhaltungsarbeiten und
- Müllmanagement usw.
Darüber hinaus kann die AG den AN mit Bedarfsleistungen beauftragen.
Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Das Leistungsverzeichnis stellt eine Gesamtübersicht der vom AN zu erbringenden und geschuldeten Tätigkeiten dar.
Die AG wird dem AN direkt nach Zuschlagserteilung alle für die Durchführung der Vertragsleistungen erforderlichen Unterlagen und Dokumente zur Verfügung stellen.
3. Abruf von Zusatzleistungen
Neben vertraglich vereinbarten Leistungen können bedarfsabhängig Zusatzleistungen erforderlich werden. Die Beauftragung von Einzelleistungen erfolgt durch die AG. Für die Zusatzleistungen ist ein von der AG gegengezeichneter Arbeitsschein zu erstellen, welcher als rechnungsbegründende Unterlage dient. Hierfür wird von der AG ein einfach handhabbares Auftrags-/Arbeitsscheinverfahren vorgegeben.