Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
In der "Bieterauskunft mit Eigenerklärungen" sind weiterhin anzugeben:
6. Eigenerklärung zur Leistungserbringung:
- das Unternehmen beschäftigt spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung.
- dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen
---
7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebenen Leistungsarten
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebenen Leistungsarten
---
8. Qualifikationsanforderungen an das Einsatzpersonal
8.1 Mindestanforderungen an die geplante Objektleitung
- Eigenerklärung zur deutschen Sprache in Wort und Schrift mind. analog C1
8.2 Mindestanforderungen an das geplante Hausmeisterpersonal einschl. Stellvertretung
- Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf und
- über eine mind. 2-jährige Berufserfahrung auf dem Gebiet Hausmeisterdienste
- Eigenerklärung zur deutschen Sprache in Wort und Schrift mind. analog B2
8.3 Eigenerklärung betreffend Sicherheitsüberprüfung (Mindestanforderung)
- Eigenerklärung gemäß Anhang X, dass nur Beschäftigte zum Einsatz kommen, die erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (SÜ1). (In Anhang II Bieterauskunft enthalten, Mindestanforderung)
- Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist die Anlage X „Eigenerklärung und Verpflichtungserklärung zur Sicherheitsauskunft bei Geheimschutzanforderungen“ ausgefüllt durch das geplante Einsatzpersonal einzureichen.
---
9. Angaben zu Referenzen
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart (Hausmeisterdienstleistungen) von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Empfängers der Leistung, dem die Leistung unmittelbar zugute kommt, und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang II enthalten).
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Hinweis Ausschluss von Bewerbern:
Die Vergabestelle behält sich vor, die Referenzen zu prüfen. Bei Angeboten, die in die engere Wahl kommen, werden die Referenzgeber ggf. aufgefordert, Angaben über die Ausführung und Vertragserfüllung des früheren Auftrags zu machen.
Wenn durch die Referenzprüfung festgestellt wird, dass das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, wird das Angebot des Unternehmens vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
---
10. Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für diese Angaben ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck Anhang IV) zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.
Mit dem Angebot sind von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ sowie etwaige Nachweise vorzulegen.
----
11. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ mit dort benannten Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
----
12. Eignungsleihe: Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ die dort benannten Angaben und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.