HDZ Unit dose
Krankenhausbetriebsgesellschaft Bad Oeynhausen mbH
Gegenstand dieser Vergabe ist die Einführung einer durch die zentrale Krankenhausapotheke betriebenen Unit-Dose-Versorgung für feste orale Arzneimittel in den stationären Medikationsprozess.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-01.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Büroautomatisierungssoftwarepaket › Automatisierungssystem
- • Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens › Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2022-06-01 | Auftragsbekanntmachung |
| 2023-01-20 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2022-06-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Referenznummer: 07/2022
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Gesundheitswesens 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Automatisierungssystem 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Minden-Lübbecke 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Krankenhausbetriebsgesellschaft Bad Oeynhausen mbH
Postanschrift: Georgstraße 11
Postleitzahl: 32545
Postort: Bad Oeynhausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.hdz-nrw.de 🌏
E-Mail: voll-ausschreibungen@hdz-nrw.de 📧
Telefon: +49 5731972163 📞
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YW6RP6Q/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YW6RP6Q 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-01 📅
Einreichungsfrist: 2022-07-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 107-300031
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YW6RP6Q
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 500 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Geschätzter Wert ohne MwSt: 500 000 EUR 💰
Dauer: 96 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: 100% - GmbH des Landes NRW
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung Einkauf
Internetadresse: www.hdz-nrw.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YW6RP6Q/documents 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 251411-2165 📠
Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2022/S 107-300031 (2022-06-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Referenznummer: 07/2022
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Vergabe ist die Einführung einer durch die zentrale Krankenhausapotheke betriebenen Unit-Dose-Versorgung für feste orale Arzneimittel in den stationären Medikationsprozess.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Gesundheitswesens 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Automatisierungssystem 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Minden-Lübbecke 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Krankenhausbetriebsgesellschaft Bad Oeynhausen mbH
Postanschrift: Georgstraße 11
Postleitzahl: 32545
Postort: Bad Oeynhausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.hdz-nrw.de 🌏
E-Mail: voll-ausschreibungen@hdz-nrw.de 📧
Telefon: +49 5731972163 📞
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YW6RP6Q/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YW6RP6Q 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-01 📅
Einreichungsfrist: 2022-07-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 107-300031
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YW6RP6Q
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 500 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Im Medikationsprozess wird bereits heute die Arzneimitteltherapie mit Hilfe eines elektronischen Verordnungssystems (EVS) erstellt. Derzeit werden die verordneten Arzneimittel durch das Pflegepersonal aus dem Stationsvorrat entnommen und für die Patienten gestellt.
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Zukünftig soll die komplette Medikation eines Patienten durch einen Stationsapotheker überprüft werden und die verordneten festen oralen Arzneimittel sollen nach der Freigabe digital an die Krankenhausapotheke übermittelt werden. Hier sollen die Arzneimittel mit Hilfe eines automatischen Verblisterungssystems patientenindividuell in Schlauchblister abgepackt und anschließend mit Hilfe eines optischen Kontrollsystems überprüft werden. Nach Freigabe durch den verantwortlichen Apotheker werden die Arzneimittel an die Stationen ausgeliefert und die Gabe durch Scannen von Medikation und Patientenarmband im Sinne eines "Closed Loop" dokumentiert.
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Durch diesen neu gestalteten Medikationsprozess verspricht sich der Auftraggeber neben einer effektiveren Arzneimittellogistik und einer Reduktion von Stationsvorräten sowie vor allem eine höhere Sicherheit der Patientenversorgung im Sinne einer optimierten Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS).
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Das beim Auftraggeber eingesetzte Warenwirtschaftssystem ist ORBIS und die Verordnung der Medikation erfolgt auf den Normalstationen über das EVS ORBIS Medication(R), im Bereich der Intensivstationen über COPRA 6. Das angebotene Unit-Dose-System muss mit EVS ORBIS Medication(R) über die bereits vorhandene oder vom Auftragnehmer entsprechend der Erklärung, Anlage 6, herzustellende "Orbis Schnittstelle Unit dose Automat (Baxter)" bidirektional kommunizieren können (Mindestanforderung). Darüber hinaus soll vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber eine Schnittstelle zu COPRA 6 hergestellt werden, um perspektivisch alle Stationen versorgen zu können (keine Leistungsverpflichtung nach Maßgabe dieses Verfahrens). Das anzubietende System soll am nachfolgend genannten Standort aufgestellt werden.
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Das Unit-Dose-System muss innerhalb der vorgegebenen Räumlichkeiten der Krankenhausapotheke integriert werden.
Zudem soll ein Vollwartungsvertrag über maximal 12 Jahre (8 Jahre fix mit viermaliger Verlängerung um jeweils 1 Jahr) abgeschlossen werden.
Dauer: 96 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag über die Vollwartung und den Service der Anlage hat eine anfängliche Festlaufzeit von acht Jahren. Dem Auftraggeber steht eine viermalige Verlängerungsoption zu. Er kann durch einseitige schriftliche Erklärung die Laufzeit des Vertrags jeweils um ein Jahr, d.h. bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 12 Jahren verlängern.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Krankenhausbetriebsgesellschaft Bad Oeynhausen mbH Georgstraße 11 32545 Bad Oeynhausen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wir erklären als Unternehmen,
- dass für uns kein zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 GWB vorliegt.
§ 123 Abs. 1 bis 3 GWB lautet wie folgt:
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
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1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
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3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
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Wir erklären ferner als Unternehmen,
- dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen sind,
- dass wir bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen keine geltenden umwelt , sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen haben,
- dass wir nicht zahlungsunfähig sind, über unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Ferner erklären wir, dass sich unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
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- dass wir im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen haben, durch die unsere Integrität infrage gestellt wird,
- dass wir keine Vereinbarungen mit einem anderen Unternehmen getroffen haben, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Wir erklären als Unternehmen:
- Unser Unternehmen verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR und für Sach- und Vermögensschäden von mindestens 5 Mio. EUR.
alternativ zu vorstehender Erklärung
- Unser Unternehmen wird im Auftragsfall die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken.
- Bruttogesamtumsatz der letzten drei Jahre Geschäftsjahre
- Anzahl der Mitarbeiter (keine freien Mitarbeiter, Vollzeit oder vollzeitäquivalent)
Der Bieter muss
- über eine Zertifizierung gem. § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) verfügen
alternativ
- die vorgenannte Zertifizierung spätestens zum Leistungsbeginn vorlegen
- der Bieter verfügt über mindestens eine Referenz über die abgeschlossene Implementierung eines Unit-Dose-Systems innerhalb eines Krankenhauses oder einer Krankenhausapotheke oder öffentlichen Apotheke oder einem Blisterzentrum jeweils zur Versorgung mit Arzneimitteln, folgende Referenzmerkmale sind anzugeben: Auftragsvolumen netto, Zahl der zu versorgenden Personen, Jahr des Abschlusses (nicht älter als 2017) der zur Implementierung erforderlichen Leistungen
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- Wird mehr als eine Referenz vorgeliegt, werden hierfür Punkte vergeben (700 Punkte maximal für den Höchstwert an vorgelegten Referenzen).
- Weist der Bieter eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder über ein vergleichbares die Anforderungen der genannten DIN-Norm erfüllendes Zertifikat nach, werden 300 Punkte vergeben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
I. Nachweis einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder über ein vergleichbares die Anforderungen der genannten DIN-Norm erfüllendes Zertifikat verfüge/n. 300 Punkte
II. Höchstwert der eingereichten Referenzen 700 Punkte (Interpolation zwischem Höchstwert und Nullwert für 1 Referenz)
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: 100% - GmbH des Landes NRW
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung Einkauf
Internetadresse: www.hdz-nrw.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YW6RP6Q/documents 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 251411-2165 📠
Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 018-049435
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 107-300031
ABl. S-Ausgabe: 18
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YW66081
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzepte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Preis (Gewichtung): 65
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-21 📅
Name: Baxter Deutschland GmbH
Postanschrift: Edisonstraße 4
Postort: Unterschleißheim
Postleitzahl: 85716
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 251411-2735 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2023/S 018-049435 (2023-01-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Vergabe war die Einführung einer durch die zentrale Krankenhausapotheke betriebenen Unit-Dose-Versorgung für feste orale Arzneimittel in den stationären Medikationsprozess.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 018-049435
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 107-300031
ABl. S-Ausgabe: 18
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YW66081
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Medikationsprozess wurde bereits die Arzneimitteltherapie mit Hilfe eines elektronischen Verordnungssystems (EVS) erstellt. Derzeit werden die verordneten Arzneimittel durch das Pflegepersonal aus dem Stationsvorrat entnommen und für die Patienten gestellt.
Mehr anzeigen
Zudem wurde ein Vollwartungsvertrag über maximal 10 Jahre (8 Jahre fix mit zweimaliger Verlängerung um jeweils 1 Jahr) abgeschlossen.
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzepte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Preis (Gewichtung): 65
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-11-21 📅
Name: Baxter Deutschland GmbH
Postanschrift: Edisonstraße 4
Postort: Unterschleißheim
Postleitzahl: 85716
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 251411-2735 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
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Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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