Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Herstellung, Lieferung und Ausgabe eines warmen Schulmittagessens für die Münchhausen-Grundschule.
2022-Schul-VgV-002”
Produkte/Dienstleistungen: Verpflegungsdienste für Schulen📦
Kurze Beschreibung: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen für 2 Jahre
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Münchhausen-Grundschule, Artemisstraße 22-26, 13469 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks je Portion und einschließlich...”
Beschreibung der Beschaffung
Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks je Portion und einschließlich Nebenleistungen (z.B. Reinigungsleistungen sowie Entsorgung Speisereste und Abfälle) an der Münchhausen-Grundschule in Berlin-Reinickendorf für 2 Jahre. Es gilt ein Brutto-Festpreis, dieser beträgt inklusive Umsatzsteuer pro Portion 4,36 Euro. Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. Der Vertrag kann vom Auftraggeber und Auftragnehmer ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten jeweils zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt.
Es findet eine Testverkostung statt. Die ausschreibende Stelle organisiert, sofern und soweit mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wurden, mit den Bietern eine Testverkostung. Sofern und soweit ein Bieter an der Testverkostung nicht teilnimmt oder Vorgaben der Vergabeunterlagen und seines eingereichten Angebots bei der Testverkostung –auch nach entsprechendem Hinweis durch die ausschreibende Stelle –missachtet, wird sein Angebot ausgeschlossen.
Eine Einladung zur Testverkostung wird geeigneten Bietern bis voraussichtlich Anfang April zugesandt. Die Testverkostung findet voraussichtlich im Zeitraum vom 25.04.2022 bis 27.05.2022 statt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand der nachstehenden Kriterien mit der nachfolgend festgelegten Bepunktung und...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand der nachstehenden Kriterien mit der nachfolgend festgelegten Bepunktung und Gewichtung. Ein Angebot kann maximal 100 Bewertungspunkte (nachfolgend auch "Punkte“) erhalten. Punkteverteilung wie folgt: - max. 50 Punkte für die Sensorische Qualitätsbewertung bei der Testverkostung (Ziff. 16.1.1 der Anlage 1) - max. 23 Punkte für das Umsetzungskonzept (Ziff. 16.1.2 der Anlage 1) - max. 14 Punkte für zusätzliche Lebensmittelgruppen in Bio-Qualität (Ziff. 16.1.3 der Anlage 1) - 4 Punkte für das Zuschlagskriterium „zertifizierte Fortbildung – vegetarisch kochen“ (Ziff. 16.1.4 der Anlage 1) - 3 Punkte für das Zuschlagskriterium „Sonderkostformen“ (Ziff. 16.1.5 der Anlage 1) - 6 Punkte für das Zuschlagskriterium „Frische Zubereitung von Rohkost- und Blattsalaten und Salatdressings“ (Ziff. 16.1.6 der Anlage 1). Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Näheres in den Vergabeunterlagen.
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Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Preis (Gewichtung): Festpreis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-08-01 📅
Datum des Endes: 2024-07-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Für das ausgeschriebene Schulmittagessen gilt der in Ziff. 1 der Leistungsbeschreibung genannte Brutto-Festpreis. Der genannte Preis ist ein Festpreis im...”
Zusätzliche Informationen
Für das ausgeschriebene Schulmittagessen gilt der in Ziff. 1 der Leistungsbeschreibung genannte Brutto-Festpreis. Der genannte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53. Eine Überschreitung bzw. Unterschreitung des Preises im Angebot führt zum Ausschluss des betreffenden Angebots.
Im Falle der Gleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zum Nachweis erforderlicher Bescheinigung(en), Zertifizierung(en) nach Vorgaben des
Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Union auf dem...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zum Nachweis erforderlicher Bescheinigung(en), Zertifizierung(en) nach Vorgaben des
Gesetzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Union auf dem Gebiet des
ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz – ÖLG) , der ggf. nach § 6 Abs. 1 ÖLG erlassenen Rechtsverordnung und/oder des Gesetz zur Einführung und Verwendung eines
Kennzeichens für Erzeugnisse des ökologischen Landbaus (Öko-Kennzeichengesetz -ÖkoKennzG): Sofern und soweit eine Zertifizierung / Zertifizierungen erforderlich ist / sind,
muss/müssen diese erst nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden, und zwar wie folgt:
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens nach Ablauf eines Monats ab Zuschlagserteilung den Nachweis über die Beantragung der erforderlichen Bescheinigung(en), Zertifizierung(en) unaufgefordert herzureichen und dem Auftraggeber den
Nachweis über die Ausstellung der Bescheinigung(en), Zertifizierung(en) spätestens
nach Ablauf von 3 Monate ab Leistungsbeginn unaufgefordert nachzureichen. Kommt der
Auftragnehmer seiner Verpflichtung zum Nachweis über die Beantragung bzw. die erfolgreiche Zertifizierung nicht nach, so kann der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem
Grund kündigen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen:
Wirt-214 Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt
Wirt-215 Zusätzliche Vertragsbedingungen / Besondere...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
siehe Vergabeunterlagen:
Wirt-214 Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt
Wirt-215 Zusätzliche Vertragsbedingungen / Besondere Vertragsbedingungen
Wirt-2140 Besondere Vertragsbedingungen Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen
Wirt-2143 Besondere Vertragsbedingungen Verhinderung von Benachteiligungen
Wirt-2144 Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen
Wirt-2145 BVB über Umweltschutzanforderungen Teil A
Wirt -2141 Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderverordnung (FFV) einschließlich Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung
Anlage 7 zur Angebotsaufforderung -Besondere Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags (Ausführungsbedingungen) zur Einhaltung der Kriterien des Fairen Handels bei Reis (ausgenommen Rundkornreis), Bananen und Ananas sowie entsprechende Verpflichtungserklärung gem. Anlage 72 zur Angebotsaufforderung
Anlage 9 zur Angebotsaufforderung -Datenschutzhinweise
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-04-08
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-04-08
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter der Auftraggebers
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
keine
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 309013-7613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-13) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Region: Berlin🏙️
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Herstellung, Lieferung und Ausgabe eines warmen Schulmittagessens für die Münchhausen-Grundschule, Artemisstraße 22, 13469 Berlin.
2022-Schul-VgV-002”
Kurze Beschreibung: Versorgung der o. g. Schule für 2 Vertragsjahre.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 497406.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Versorgung der o. g. Schule für 2 Vertragsjahre.
Zusätzliche Informationen:
“Für das ausgeschriebene Schulmittagessen gilt der in Ziff. 1 der Leistungsbeschreibung genannte Brutto-Festpreis. Der genannte Preis ist ein Festpreis im...”
Zusätzliche Informationen
Für das ausgeschriebene Schulmittagessen gilt der in Ziff. 1 der Leistungsbeschreibung genannte Brutto-Festpreis. Der genannte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53. Eine Überschreitung bzw. Unterschreitung des Preises im Angebot führt zum Ausschluss des betreffenden Angebots.Im Falle der Gleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 050-129034
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-04-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Oberbayrische Fleisch- und Wurst GmbH
Postanschrift: Danziger Str. 19
Postort: Gröbenzel
Postleitzahl: 82194
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 497406.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 497406.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 075-203842 (2022-04-13)