Beschaffung von drei Stück baugleichen Hilfeleistungslöschfahrzeugen 10 (HLF 10) nach DIN 14530-26:2019-11 für die Kommunen Bischofswerda, Lichtenberg und Ottendorf-Okrilla im Rahmen einer Sammelbeschaffung
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-03-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Hilfeleistungs-Löschfahrzeuge(HLF 10)Sammelbeschaffung Bischofswerda baugleiche Fahrzeuge
13/04-2022”
Produkte/Dienstleistungen: Feuerlöschfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von drei Stück baugleichen Hilfeleistungslöschfahrzeugen 10 (HLF 10) nach DIN 14530-26:2019-11 für die Kommunen Bischofswerda, Lichtenberg und...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung von drei Stück baugleichen Hilfeleistungslöschfahrzeugen 10 (HLF 10) nach DIN 14530-26:2019-11 für die Kommunen Bischofswerda, Lichtenberg und Ottendorf-Okrilla im Rahmen einer Sammelbeschaffung
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Feuerlöschfahrzeuge📦
Ort der Leistung: Bautzen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda;
Gemeinde Lichtenberg, Hauptstraße 11, 01896 Lichtenberg;
Gemeinde Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda;
Gemeinde Lichtenberg, Hauptstraße 11, 01896 Lichtenberg;
Gemeinde Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 34, 01458 Ottendorf-Okrilla
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Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Bischofswerda beschafft im Rahmen einer Sammelbeschaffung drei baugleiche Hilfeleistungslöschfahrzeuge 10 (HLF 10) nach DIN 14530-26:2019-11. An...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Bischofswerda beschafft im Rahmen einer Sammelbeschaffung drei baugleiche Hilfeleistungslöschfahrzeuge 10 (HLF 10) nach DIN 14530-26:2019-11. An der Sammelbeschaffung sind neben der Stadt Bischofswerda auch die Gemeinden Lichtenberg und Ottendorf-Okrilla beteiligt. Alle drei Vertragspartner haben zu dieser Sammelbeschaffung einen Vertrag geschlossen. Als federführende Kommune in diesem Vergabe- und Beschaffungsverfahren wurde die Stadt Bischofswerda beauftragt. Die Stadt Bischofswerda führt das Vergabeverfahren in ihrem Namen und im Auftrag der Gemeinden Lichtenberg und Ottendorf-Okrilla aus. Die Stadt Bischofswerda erteilt nach Entscheidung der drei Stadt- bzw. Gemeinderäte den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Vertragsabschlüsse erfolgen durch jede Kommune für ihr Fahrzeug mit dem Bieter, auf dessen Angebot der Gesamtzuschlag erteilt wurde, gesondert. Jede Kommune ist für die Abholung sowie die Wahrnehmung und Geltendmachung aller Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag allein verantwortlich.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-05-16 📅
Datum des Endes: 2023-08-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter hat in Form einer Eigenerklärung zur Eignung (siehe Excel-Tabelle "Eignung") zu erklären, dass die Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat in Form einer Eigenerklärung zur Eignung (siehe Excel-Tabelle "Eignung") zu erklären, dass die Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung besteht, keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe vorliegen, der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachgekommen wird sowie eine Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft und Versicherungen in entsprechender Höhe bestehen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es werden drei vergleichbare Referenzen gefordert - siehe Excel-Tabelle "Eignung").”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-03-03
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-03-03
13:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis spätestens 6...”
Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Die Frist, innerhalb der Bieterfragen gestellt werden dürfen, endet am 25. Februar 2022.
Nachforderung:
Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV). Die Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen erfolgt nur für fristgerecht abgegebene Angebote. Erfolgt keine Nachforderung, werden unvollständige Angebote ausgeschlossen, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich.
Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen:
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf hinzuweisen.
Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen.
Entsprechende Hinweise hat der Bewerber über die Vergabeplattform dem AG anzuzeigen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig”
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2022/S 018-043016 (2022-01-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Bischofswerda
Postanschrift: Altmarkt 1
Kontaktperson: Frau Bielich-Vergabestelle
Telefon: +49 3594786-114📞
E-Mail: elke.bielich@bischofswerda.de📧
Fax: +49 3594786-109 📠
URL: http://www.bischofswerda.de🌏
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: Gemeinde Lichtenberg
Nationale Registrierungsnummer: 13/04-2022
Postanschrift: Hauptstraße 11
Postort: Lichtenberg
Öffentlicher Auftraggeber
URL: http://www.ottendorf-okrilla.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sammelbeschaffung von drei baugleichen Hilfeleistungs-Löschfahrzeugen HLF 10
13/04-2022”
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von drei baugleichen Hilfeleistungs-Löschfahrzeugen 10 (HLF 10) nach DIN 14530-26:2019-11 für die Kommunen Bischofswerda, Lichtenberg und...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung von drei baugleichen Hilfeleistungs-Löschfahrzeugen 10 (HLF 10) nach DIN 14530-26:2019-11 für die Kommunen Bischofswerda, Lichtenberg und Ottendorf-Okrilla im Rahmen einer Sammelbeschaffung
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 203 907 💰
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Herstellerwerk des Auftragnehmers/Lieferant
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Bischofswerda beschafft im Rahmen einer Sammelbeschaffung drei baugleiche Hilfeleistungs-Löschfahrzeuge 10 (HLF 10) nach DIN 14530-26:2019-11. An...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Bischofswerda beschafft im Rahmen einer Sammelbeschaffung drei baugleiche Hilfeleistungs-Löschfahrzeuge 10 (HLF 10) nach DIN 14530-26:2019-11. An der Sammelbeschaffung sind neben der Stadt Bischofswerda auch die Gemeinden Lichtenberg und Ottendorf-Okrilla beteiligt. Alle drei Vertragspartner haben zu dieser Sammelbeschaffung einen Vertrag geschlossen. Als federführende Kommune in diesem Vergabe- und Beschaffungsverfahren wurde die Stadt Bischofswerda beauftragt. Die Stadt Bischofswerda führt das Vergabeverfahren in ihrem Namen und im Auftrag der Gemeinden Lichtenberg und Ottendorf-Okrilla aus. Die Stadt Bischofswerda erteilt nach Entscheidung der drei Stadt- bzw. Gemeinderäte den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Vertragsabschlüsse erfolgen durch jede Kommune für ihr Fahrzeug mit dem Bieter, auf dessen Angebot der Gesamtzuschlag erteilt wurde, gesondert. Jede Kommune ist für die Abholung sowie die Wahrnehmung und Geltendmachung aller Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag allein verantwortlich.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachtechnischer Wert
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wartung und Service
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Liefertermin
Preis (Gewichtung): 40 %
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 018-043016
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Beschaffung Hilfeleistungs-Löschfahrzeug 10 (HLF 10) für die Stadt Bischofswerda/Ortsfeuerwehr Geißmannsdorf”
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-05-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Rosenbauer Deutschland GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 9175 P
Postanschrift: Rudolf-Breitscheid-Straße 79
Postort: Luckenwalde
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 33716905934📞
E-Mail: ausschreibungen.luckenwalde@rosenbauer.com📧
Fax: +49 3371690573934 📠
Region: Teltow-Fläming🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 412 339 💰
2️⃣
Titel:
“Beschaffung Hilfeleistungs-Löschfahrzeug 10 (HLF 10) für die Gemeinde Lichtenberg” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 394 393 💰
3️⃣
Titel:
“Beschaffung Hilfeleistungs-Löschfahrzeug 10 (HLF 10) für die Gemeinde Ottendorf-Okrilla” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 394 138 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1.Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Telefon: +49 3419771040📞
URL: www.ldl.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren: Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Bischofswerda, Recht und Personal
Postanschrift: Altmarkt 1
Postort: Bischofswerda
Postleitzahl: 01877 Bischofswerda
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3594786-245📞
E-Mail: recht@bischofswerda.de📧
Fax: +49 3594786-219 📠
URL: www.bischofswerda.de🌏
Quelle: OJS 2022/S 108-304902 (2022-06-02)