Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von einem Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10 für die Feuerwehrwache im Ortsteil Gehren.”
1️⃣
Ort der Leistung: Ilm-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 98693 Ilmenau, Ilm-Kreis, Thüringen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Ilmenau beabsichtigt entsprechend den örtlichen Erfordernissen den Kauf von einem Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10. Das Fahrzeug ist für...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Ilmenau beabsichtigt entsprechend den örtlichen Erfordernissen den Kauf von einem Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10. Das Fahrzeug ist für die Feuerwache Gehren vorgesehen.
Das Hilfeleistungs-Löschruppenfahrzeug HLF 10 ist ein Löschfahrzeug mit einer fest eingebauten, vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlösch-Kreiselpumpe (FPN), einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einer Schnellangriffseinrichtung, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe, das zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser und zum Durchführen Technischer Hilfeleistungen dient.
Das angebotene Fahrzeug hat dem neusten Stand der Technik, denn genannten Normen, sowie der Leistungsbeschreibung zu entsprechen.
Der Bieter hat durch entsprechende Beschreibungen, Nachweise oder Berechnungen zu belegen, dass er die grundlegenden technischen
Anforderungen gemäß der Leistungsbeschreibung einhalten kann.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-01-02 📅
Datum des Endes: 2023-12-20 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=243035” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=243035” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=243035” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=243035”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-05-24
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-07-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-05-24
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadtverwaltung Ilmenau, Zi. 151, Am Markt 7, 98693 Ilmenau
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): nicht öffentliche Sitzung
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt - Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361573321254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361573321059 📠
URL: https://www.thueringen.de/th3/tlvwa/vergabekammer/index.aspx🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nach § 155 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen.
Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden.
Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe Abschnitt I.1)
Postort: Ilmenau
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2022/S 070-183101 (2022-04-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 478 753 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Garantie, Service, Sicherheit, Technische Ausführung, Umwelt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 070-183101
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 041.431/2022-04-01
Titel: Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Rosenbauer Deutschland GmbH
Postanschrift: Rudolf-Breitscheid-Str. 79
Postort: Luckenwalde
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Teltow-Fläming🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 478 753 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer ders Freistaates Thüringen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nach § 155 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen.
Die dazu maßgeblichen Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden.
Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2022/S 146-417630 (2022-07-27)