Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Schönefeld beabsichtigt die zeitnahe Beschaffung von zwei baugleichen Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugen 10 (HLF 10) für die Freiwillige Feuerwehr Gemeinde Schönefeld, in den Ortswehren Rotberg/Kiekebusch und Waßmannsdorf.
Das Leistungsverzeichnis soll die Erstellung des Angebotes und die Auswertung erleichtern. Dies sollen die aktuellen einsatztaktischen und technischen Anforderungen in den Bereichen der technischen Hilfeleistung und Brandbekämpfung berücksichtigen.
Folgende Regeln, Vorschriften und Normen müssen eingehalten werden - bzw. es darf im Einzelfall nur nach Absprache davon abgewichen werden:
- DIN EN 1846 in allen Teilen
- DIN 14502 Allgemeine Anforderungen Feuerwehrfahrzeuge
- DIN 14530 Teil 26 Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10
- Technische Richtlinie BOS (TR BOS)
- EMV Richtlinien 95/54 EG (für Fahrbetrieb) ansonsten EMVG in aktueller Fassung
- Qualitätsanforderung gemäß ISO 9001 Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO
- Vorschriften über elektrischen Anlagen VDE-/DIN-Normen
- Unfallverhütungsvorschrift UVV Feuerwehr DGUV 49
- Unfallverhütungsvorschrift UVV Fahrzeuge DGUV 71
- alle sonstigen gültigen anerkannten Regeln der Technik.
Soweit keine Vorgaben des Auftraggebers erfolgen, gelten die entsprechenden Angaben der
einschlägigen EN- und DIN-Normen.
Aus verschiedenen Gründen, wie zum Beispiel einsatztaktischer Notwendigkeit, wirtschaftlicher Ersatzteilvorhaltung, technischer Erfahrungen oder einheitlicher Bedienbarkeit, sind verschiedene Details mit Herstellerangabe explizit vorgeschrieben. Insofern vom Bieter Alternativprodukte angeboten werden sollen, empfehlen wir, die Gleichwertigkeit im Vorfeld mit dem Auftraggeber abzustimmen. Entsprechende Nachweise (techn. Beschreibungen etc.) sind vorzulegen.
Die Rubrik Bemerkung dient dem Hersteller / Lieferant für nähere Hinweise. Sollte der Platz nicht ausreichen, so ist hier ein Hinweis auf ein Beiblatt, mit näherer Erklärung anzugeben.
Das Beiblatt ist dieser Leistungsbeschreibung hinzuzufügen. In der Rubrik Bemerkung sind auch die vorgegebenen Maße und Zahlen durch Ist-Maße und Ist-Zahlen zu bestätigen (zum Beispiel: Fahrzeugbreite maximal 2350 mm, Bemerkung: Ist-Maß: 2315 mm). Kann ein vorgegebenes Maß nicht eingehalten werden, so ist das Ist-Maß mit einer entsprechenden Begründung anzugeben.
Ergänzende Bemerkungen sind positionsbezogen in einer gesonderten Anlage beizufügen, im Feld Bemerkung ist der Hinweis auf die Anlage einzutragen.
Die gesamte Beladung nach Norm plus zusätzlicher Beladung der zwei Fahrzeuge wird zu einem späteren Zeitpunkt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen ausgeschrieben. Zur Preisermittlung der Aufbaukosten und dem dazugehörenden Einbau von Beladungshalterungen, stellen wir die geplante Beladung in sonstige Dokumente zur Kenntnisnahme zur Verfügung.