Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
) Angabe von mindestens einer in den letzten drei
Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen mit
einem Maschinenstundeneinsatz von insgesamt mindestens
1.500 Stunden wie folgt:
- Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner
- Bezeichnung der Leistung /Ort der Leistungserbringung
- Zeitraum der Leistungserbringung
- kurze Beschreibung der Auftragsbedingungen (Bodenart,
Hanglage, Baumbestand (Alter/Arten))
- erbrachter Maschinenstundeneinsatz
2) Nachweis, dass der Bieter für die Auftragsausführung in
ausreichendem Maße über Ausbildungsgänge oder
Berufserfahrung und Maschinenführerstunden qualifiziertes
Personal verfügt durch Angabe der für die Leistungserbringung
vorgesehenen Mitarbeiter wie folgt:
- Name
- Angabe ihrer Tätigkeit im Betrieb (Funktion)
- berufliche Qualifikationen ( z.B. Maschinenführer-/Forstwirt-
Ausbildung, Grundlehrgang für Motorsägeneinsatz,
Berufserfahrung/-jahre)
- Maschineneinsatzstunden auf Forstspezialmaschinen (jeweils
mind. 500 Stunden/Jahr in den letzten 3 Jahren bei
Maschinenführer)
3) Ein vom PEFC Deutschland e.V. anerkanntes
Forstunternehmer-Zertifikat bzw. ein vergleichbarer Nachweis,
der vom PEFC Deutschland e.V. anerkannt ist oder eine
verbindliche Eigenerklärung zur rechtzeitigen Beibringung im
Auftragsfall
4) Ausstattung mit einem Sechs-Rad-Forstspezialschlepper mit
Doppeltrommelseilwinde und Rückekran mit einem
Einsatzgewicht von weniger als
15,2 Tonnen und Mindestbreite der Bereifung 700 mm oder
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall rechtzeitig zum
Vertragsbeginn die zur vertragsgemäßen Ausführung
erforderliche Ausstattung mit einem
6Rad-Forstspezialschlepper sicherstellen
wird. Ein geeigneter schriftlicher Nachweis (Kaufvertrag,
Verpflichtungserklärungen oder vergleichbar) über die
rechtzeitige Sicherstellung ist bis spätestens zum 1.2.2022
beim Auftraggeber vorzulegen.
Erklärung des Bieters bzw. des Bevollmächtigten der
Bietergemeinschaft zur Inanspruchnahme von Kapazitäten
anderer Unternehmen gem. § 47 VgV und zum Einsatz von
Nach- bzw. Subunternehmen sowie Nachweis, dass ihm die für
den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung
stehen werden.
Zur Nachweisführung siehe VI.3 "Zusätzliche Angaben"