Beschreibung der Beschaffung
In Köln, Stadtbezirk Nippes, besteht Bedarf für ein 3/5-zügiges Gymnasium (Sekundarstufe 1 3-zügig, Sekundarstufe 2 5-zügig) einschließlich einer Sporthalle mit mindestens drei Sportübungseinheiten.
Da die Stadt im Stadtbezirk Köln-Nippes derzeit nicht über geeignete Flächen verfügt, sucht sie ein/e Bewerber*in mit entsprechenden Flächen, welche/r für die Planung, Errichtung und Vermietung eines entsprechenden Gymnasiums beauftragt werden soll. Das Gymnasium wird die Stadt Köln über einen langfristigen Mietvertrag anmieten.
Bei den gesuchten Flächen muss es sich nicht um ein zusammenhängendes Grundstück handeln. Es ist vielmehr auch möglich, dass Nachbargrundstücke / nahegelegene Grundstücke genutzt werden und Teile der Schule, wie beispielsweise die Sporthalle, dort errichtet werden. Die Anforderungen im Fall der Realisierung auf mehreren Grundstücken werden unter II.2.4. "Beschreibung der Beschaffung" beschrieben.
Die Flächen müssen sich im Radius laut beigefügten Plan befinden (siehe "Anlage_Suchradius.pdf").
Interessierte Bewerber*innen werden hiermit gebeten, einen Teilnahmeantrag einzureichen, wenn sie über eine oder mehrere Grundstücksfläche/n verfügen und bereit sind, auf diesen Flächen ein Gymnasium zu errichten.
Zu realisieren ist ein innovativer, qualitativ hochwertiger Schulkomplex, welcher insbesondere den neuen Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen (siehe "Anlage_Planungsrahmen_KoelnerSchulen.pdf") und die Schulbauleitlinie der Stadt Köln (siehe "Anlage_Schulbauleitlinie.pdf") berücksichtigt und in eine moderne und ästhetische Architektursprache umsetzt. Die Schule ist als Clusterschule zu realisieren. Energetisch ist die Schule in Anlehnung an den Passivhausstandard zu planen. Das Gebäude soll über ein extensives Gründach und eine Photovoltaikanlage verfügen.
Insbesondere ist nach jetzigen Planungen vorgesehen, dass auch die Dienstleistungen wie die Gestellung eines Schulhausmeisters, die Reinigung und der Winterdienst durch den/die Bewerber*in erbracht werden.
Von dem/der Bewerber*in wird die vollständige sowie die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung des neuen Gymnasiums mit 3-fach-Sporthalle nebst Außenanlagen und deren Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur (nachfolgend auch "Objekt" genannt) auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung ("FLB") erwartet. Die FLB inklusive sämtlicher Anlagen wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber*innen zur Verfügung gestellt.
Die Stadt Köln mietet das Objekt für einen Zeitraum von 20 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption über jeweils 5 Jahre an. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass der Stadt Köln ein Ankaufsrecht eingeräumt wird; dies wird Gegenstand der Mietvertragsverhandlungen sein. Eine notarielle Beurkundung des Vertrags ist vorgesehen. Der Mietvertragsentwurf sowie die FLB werden den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter*innen Rahmen der Angebotsaufforderung (2. Stufe) zur Verfügung gestellt.
Der/die zukünftige Vermieter*in ist verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Ihm/Ihr obliegt damit die Betreiberverantwortung für das Gebäude.
Sämtliche Gebäude und Anlagen sollen hierbei auf einem beziehungsweise maximal zwei von dem/der Bewerber*in beizubringenden Grundstück/en errichtet werden. Sofern zwei Grundstücke für die Realisierung des Projekts benötigt werden, so müssen sich diese in unmittelbarer Nähe zueinander befinden (maximal 5 Minuten Fußweg, Entfernung circa 500 Meter) und untereinander gut erreichbar sein.
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass auch bei Nutzung mehrerer Grundstücke ein reibungsloser Schulbetrieb gewährleistet werden muss. Als Mindestanforderung ist festzuhalten, dass Schulhof und Pausenflächen unmittelbar an das Unterrichtsgebäude anschließen müssen.
Die Leistungen der/des zukünftigen Vermieter*in umfassen alle Planungs- und Bauleistungen, einschließlich Schaffung von Baurecht, sowie die Finanzierung des Projekts und anschließende Vermietung. Die Schule muss von der/dem künftigen Vermieter*in voll erschlossen, an die bestehende beziehungsweise zu erschließende Infrastruktur angeschlossen sowie schlüsselfertig und betriebsbereit errichtet werden. Der gesamte Bauinvestitions-, Bauunterhaltungs- und Baubetriebsaufwand für das Projekt muss im Gesamtkonzept berücksichtigt werden.
Der/die künftige Vermieter*in hat die Übergabe einer vollfunktionstüchtigen Schule mit Außenanlagen und deren infrastrukturelle und verkehrliche Anbindung sowie den Betriebsbeginn zum Schuljahr 2025/2026 sicherzustellen.
Aufgrund des hohen Bedarfes an Schulen ist es für die Stadt Köln von besonderer Bedeutung, dass der vertraglich vereinbarte Termin zur Übergabe des Gebäudes und zur Aufnahme des Schulbetriebs eingehalten wird.
Für den Fall, dass der vertraglich zugesicherte Termin für den Beginn des Schulbetriebs nicht sichergestellt werden kann, muss zumindest eine hinreichende Funktionsfähigkeit für den Startjahrgang gegeben sein, gegebenenfalls durch Stellung eines (Teil-)Interims. Während des Anmietungszeitraums hat der/die zukünftige Vermieter*in jederzeit die volle Funktionsfähigkeit der Schule zu gewährleisten.
Der Flächenbedarf ist dem beigefügten beispielhaften Musterraumprogramm für ein Gymnasium mit 3/5 Zügen in Sekundarstufe 1 und 2 sowie einer 3-fach-Sporthalle zu entnehmen (siehe "2022-07-13 Raumliste GYM 3I5.pdf"). Insgesamt soll pro Schüler*in eine Fläche von mindestens 15 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Die Anzahl der Schüler*innen ergibt sich aus der geplanten Zügigkeit (siehe oben, 3/5-zügig). Die zugrunde zu legende Klassenstärke beträgt in der Sekundarstufe 1 je 27 Schüler*innen und in der Sekundarstufe 2 je 20 Schüler*innen.
Hinzu kommen noch weitere Flächen, wie zum Beispiel Verkehrsflächen, Flächen für die Technische Gebäudeausrüstung, Flächen für Sportübungseinheiten. Für diese Funktions- und Verkehrsflächen kann in einer ersten groben Flächenschätzung von einem Zuschlag von 40% ausgegangen werden. Im Fall der Realisierung von zusätzlichen Zügen wäre das Raumprogramm für Schulgebäude und Sporthalle entsprechend umfassender und würde in der 2. Stufe (Aufforderung zur Angebotsabgabe) des Verfahrens noch näher spezifiziert werden. Mit dem beigefügten beispielhaften Musterraumprogramm eines 3/5-zügigen Gymnasiums soll lediglich ein Eindruck der benötigten Flächen verschafft werden. Das Musterraumprogramm ist darauf abgestimmt, dass auch Schüler*innen mit Behinderungen unterrichtet und gefördert werden können (inklusionsbedingter Bereich).
Das Gebäude ist unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit zu errichten.
Für den Außenbereich des Objektes ist eine ausreichend große und zusammenhängende Schulhoffläche einzuplanen. Dabei ist von einem Richtwert von 5 Quadratmetern pro Schüler*in auszugehen. Diese 5 Quadratmeter sind in dem genannten Bedarf von insgesamt 15 Quadratmetern pro Schüler*in enthalten. Die Größe der Schulhoffläche wird in die Bewertung der Angebote eingehen
Darüber hinaus sind Stellplätze für PKWs, Busse und Fahrräder sowie Bereiche für den Hol- und Bringverkehr inklusive Bustransport für Schüler*innen vorzusehen. Die Anforderungen werden in der FLB konkretisiert.