Beschreibung der Beschaffung
In Köln, im Stadtbezirk Kalk besteht der Bedarf für mindestens eine sowohl in den Sekundarstufen I als auch II mindestens 4- zügige Gesamtschule mit einer 3-Feld Turnhalle. Da die Stadt im Stadtteil Köln-Kalk derzeit nicht über entsprechende, geeignete städtische Flächen verfügt, sucht sie ein/e Investor*in mit entsprechenden Flächen, der oder die sodann mit der Planung und Errichtung einer entsprechenden Gesamtschule beauftragt werden soll. Diese wird die Stadt Köln dann über einen langfristigen Mietvertrag anmieten.
Die Stadt Köln weist darauf hin, dass sich der Bedarf im Stadtbezirk Kalk noch dahingehend ändern kann, dass nicht nur eine mindestens 4 zügige Gesamtschule, sondern eine weitere 4 zügige Gesamtschule benötigt wird. Sobald hierzu nähere Informationen bekannt sind, werden diese den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt.
Die Gesamtschule muss nicht auf einer einheitlichen Fläche errichtet werden, d.h. bei dem gesuchten Grundstück muss es sich nicht um ein zusammenhängendes Grundstück handeln. Es ist vielmehr auch möglich, dass Nachbargrundstücke / nahegelegene Grundstücke genutzt werden und Teile der Schule, wie die 3-Feld Turnhalle, dort errichtet werden. Die Anforderungen im Fall der Realisierung auf mehreren Grundstücken finden sich weiter unten im Text.
Die Flächen müssen sich im Radius laut beigefügtem Plan befinden (Anlage).
Interessierte Investoren werden hiermit gebeten, einen Teilnahmeantrag einzureichen, wenn sie über entsprechende Flächen verfügen und grds. bereit sind, auf diesen Flächen eine Gesamtschule zu errichten.
Zu realisieren ist ein innovativer, qualitativ hochwertiger Schulkomplex, welcher insbesondere den neuen Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen (Anlage), und die Schulbauleitlinie der Stadt Köln (Anlage) berücksichtigt und in eine moderne und ästhetische Architektursprache umsetzt. Die Schule ist als Clusterschule zu realisieren, energetisch ist die Schule in Anlehnung an den Passivhausstandard zu planen. Das Gebäude soll über ein extensives Gründach und eine Photovoltaikanlage verfügen.
Insbesondere ist nach jetzigen Planungen vorgesehen, dass auch die Dienstleistungen wie die Gestellung eines Schulhausmeisters, die Reinigung und der Winterdienst durch den Vermieter erbracht werden.
Nähere Informationen erhalten die in der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen.
Vom Vermieter werden die vollständige sowie die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung der neuen Gesamtschule in Köln-Kalk mit 3-fach-Sporthalle nebst Außenanlagen und deren Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung erwartet.
Die funktionale Leistungsbeschreibung, inklusive sämtlicher Anlagen wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt.
Sämtliche Gebäude und Anlagen sollen hierbei auf einem bzw. maximal zwei vom Vermieter beizubringenden Grundstück/en errichtet werden. Sofern zwei Grundstücke für die Realisierung des Projekts benötigt werden, so müssen sich diese in unmittelbarer Nähe zueinander befinden (maximal 5 Minuten Fußweg, Entfernung ca. 500 m) und untereinander gut erreichbar sein.
Dabei ist darauf hinzuweisen, dass auch bei Nutzung mehrerer Grundstücke ein reibungsloser Schulbetrieb gewährleistet werden muss. Als Mindestanforderung ist festzuhalten, dass Schulhof und Pausenflächen unmittelbar an das Unterrichtsgebäude anschließen müssen.
Die Leistungen des Vermieters umfassen alle Planungs- und Bauleistungen, einschließlich Schaffung von Baurecht, sowie die Finanzierung des Projekts. Die Schule muss vom Vermieter voll erschlossen, an die bestehende bzw. zu erschließende Infrastruktur angeschlossen sowie schlüsselfertig und betriebsbereit errichtet werden. Der gesamte Bauinvestitions-, Bauunterhaltungs- und Baubetriebsaufwand für das Projekt muss im Gesamtkonzept berücksichtigt werden.
Der Vermieter hat die Übergabe einer vollfunktionstüchtigen Schule mit Außenanlagen und deren infrastrukturelle und verkehrliche Anbindung sowie den Betriebsbeginn zum Schuljahr 2028/2029 sicherzustellen.
Aufgrund des hohen Bedarfes an Schulen ist für den Auftraggeber von besonderer Bedeutung, dass der vertraglich vereinbarte Termin zur Übergabe des Gebäudes und zur Aufnahme des Schulbetriebs eingehalten wird.
Für den Fall , dass der vertraglich zugesicherte Termin für den Beginn des Schulbetriebs nicht sichergestellt werden kann, muss zumindest eine hinreichende Funktionsfähigkeit für den Startjahrgang gegeben sein, ggf. durch Stellung eines (Teil)Interims. Während des Anmietungszeitraums hat der Vermieter jederzeit die volle Funktionsfähigkeit der Schule zu gewährleisten.
Der Auftraggeber mietet das Objekt für einen Zeitraum von 20 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption über jeweils 5 Jahre an. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass der Stadt ein Vorkaufsrecht eingeräumt wird; dies, genau wie das Verhältnis von Miete zu Vorkaufsrecht wird Gegenstand der Mietvertragsverhandlungen sein. Eine anschließende notarielle Beurkundung ist vorgesehen. Der Mietvertragsentwurf sowie die FLB werden den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern - zur Verfügung gestellt.
Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Ihm obliegt damit die Betreiberverantwortung für das Gebäude.
Der Flächenbedarf ist dem beispielhaft beigefügten Raumprogramm für eine Gesamtschule mit 4 Zügen in Sekundarstufe 1 und 2 (Anlage) sowie einer 3-fach-Sporthalle zu entnehmen. Insgesamt muss pro Schülerin und Schüler eine Fläche von mindestens 15 qm zur Verfügung stehen. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ergibt sich aus der geplanten Zügigkeit (s.o., mind. 4 zügig). Die zugrunde zu legende Klassenstärke beträgt in der Sekundarstufe 1 je 27 Schüler*innen und in der Sekundarstufe 2 je 20 Schüler*innen.
Hinzu kommen noch weitere Flächen, wie z.B. Verkehrsflächen, Flächen für Technische Gebäudeausrüstung, Flächen für Sportübungseinheiten u.a. Für diese Funktions- und Verkehrsflächen kann in einer ersten groben Flächenschätzung von einem Zuschlag von 40% ausgegangen werden. Im Fall der Realisierung von mehr Zügen wäre das Raumprogramm für Schulgebäude und Sporthalle entsprechend umfassender und würde in der 2. Stufe des Verfahrens noch näher spezifiziert werden. Mit dem beispielhaft beigefügten Raumprogramm einer 4-zügigen Gesamtschule soll lediglich ein Eindruck der benötigten Flächen verschafft werden. Das Raumprogramm ist darauf abgestimmt, dass auch Schüler*innen mit Behinderungen unterrichtet und gefördert werden können (inklusionsbedingter Bereich)
Das Gebäude ist unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit zu errichten.
Im Außenbereich der Schule/n ist eine ausreichend große und zusammenhängende Schulhoffläche einzuplanen (dabei ist von einem Richtwert von 5 m² pro Schüler*in auszugehen, die Größe der Schulhoffläche wird in die Bewertung der Angebote eingehen. Diese 5 m² sind in dem genannten Bedarf von insgesamt 15 m² pro Schüler*in enthalten).
Darüber hinaus sind Stellplätze für PKWs, Busse und Fahrräder und Bereiche für den Hol- und Bringverkehr vorzusehen. Die Anforderungen werden in der FLB konkretisiert.