Beschreibung der Beschaffung
Im Stadtbezirk Köln-Porz (Anlage) besteht ein Bedarf an Gymnasialschulplätzen für 1500 Schüler*innen. Da die Stadt Köln im Stadtbezirk Köln-Porz derzeit nicht über entsprechende Flächen verfügt, sucht sie eine(n) Investor*in mit entsprechenden Flächen, der/die sodann mit der Planung und Errichtung eines entsprechenden Gymnasiums bzw. zweier Gymnasien beauftragt werden soll. Diese/s wird die Stadt Köln dann über einen langfristigen Mietvertrag anmieten.
Der Bedarf für die Gymnasialschulplätze für 1500 Schüler*innen kann entweder durch ein Gymnasium oder durch zwei Gymnasien gedeckt werden: Für den Fall, dass aufgrund der verfügbaren Flächen die Schüler*innenzahl nur über zwei Gymnasien abgedeckt werden kann, müssen die Flächen für die Gymnasien in einer Entfernung von mind. 1,5 km liegen.
Sofern die Schulplätze auf einem Grundstück abgebildet werden können, ist ein Gymnasium mit 6 Zügen in der Sekundarstufe I und 8 Zügen in der Sekundarstufe II sowie 5 Sportübungseinheiten zu errichten. Sollte die benötigte Anzahl an Schüler*innen nur auf zwei Grundstücken darstellbar sein, ist folgende Aufteilung beabsichtigt: 4 Züge in der Sekundarstufe I und 6 Züge in der Sekundarstufe II sowie 4 Sportübungseinheiten, sowie 3 Züge in der Sekundarstufe I und 5 Züge in der Sekundarstufe II sowie 3 Sportübungseinheiten.
Die Gebäude und Anlagen sind auf einem oder zwei vom/von der Vermieter*in beizubringenden Grundstücken, des in Anlage C5_Suchradius aufgezeigten Kölner Stadtbezirks in den Stadtteilen Westhoven, Gremberghoven, Ensen, Eil, Porz, Finkenberg und Urbach durch den/die Vermieter*in zu planen, zu errichten und zu betreiben. Der Suchradius soll durch die A4 im Norden, die A59 und A559 im Osten sowie der Achse Kaiserstraße/Waldstraße/Bahnhofstraße im Süden eingegrenzt werden.
Welche Variante zur Ausführung gelangt, wird im Laufe des Vergabeverfahrens nach den noch zu veröffentlichenden Zuschlagskriterien getroffen.
Interessierte Investor*innen werden hiermit gebeten, einen Teilnahmeantrag einzureichen, wenn sie über entsprechende Flächen verfügen und grundsätzlich bereit sind, auf diesen Flächen ein oder zwei Gymnasien mit den entsprechenden Sportübungseinheiten zu errichten.
Gegenstand der Vergabe
Zu realisieren ist ein innovativer, qualitativ hochwertiger Schulkomplex bzw. zwei qualitativ hochwertige Schulkomplexe, welche/r insbesondere den neuen "Planungsrahmen für pädagogische Raumkonzepte an Kölner Schulen" (vgl. Vergabeunterlagen, Anlage A2.2.26_1) und die Schulbauleitlinie der Stadt Köln (vgl. Vergabeunterlagen, Anlage A2.2.26_2) berücksichtigt bzw. berücksichtigen und in eine moderne und ästhetische Architektursprache umsetzt bzw. umsetzen. Es handelt sich hierbei um eine Clusterschule. Energetisch ist die Schule bzw. sind die Schulen in Anlehnung an den Passivhausstandard zu planen. Das Gebäude/die Gebäude soll/en über ein extensives Gründach und eine Photovoltaikanlage verfügen. Das Gebäude bzw. die Gebäude sind unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit zu errichten.
Der Flächenbedarf ist den beispielhaft beigefügten Raumlisten für ein Gymnasium mit 6 Zügen in Sekundarstufe I und 8 Zügen in der Sekundarstufe II (Anlage) sowie einer Sporthalle mit 5 Sportübungseinheiten zu entnehmen. Die Raumlisten für die Variante mit den beiden kleineren Gymnasien sind ebenfalls in der Anlage beigefügt. Insgesamt muss pro Schülerin und Schüler eine Fläche von mindestens 15 qm zur Verfügung stehen. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler ergibt sich aus der geplanten Zügigkeit . Die zugrunde zu legende Klassenstärke beträgt in der Sekundarstufe I je 27 Schüler*innen und in der Sekundarstufe II je 20 Schüler*innen.
Hinzu kommen noch weitere Flächen, wie z.B. Verkehrsflächen, Flächen für Technische Gebäudeausrüstung, Flächen für Sportübungseinheiten u.a. Für diese Funktions- und Verkehrsflächen kann in einer ersten groben Flächenschätzung von einem Zuschlag von 40% ausgegangen werden.
Mit den beispielhaft beigefügten Raumlisten soll lediglich ein Eindruck der benötigten Flächen verschafft werden.
Nähere Informationen erhalten die in der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen.
Vom/Von der Vermieter*in werden die vollständige sowie die schlüsselfertige und betriebsbereite Errichtung des neuen Gymnasiums bzw. der neuen Gymnasien mit Sportübungseinheiten nebst Außenanlagen und deren Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung erwartet.
Die funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) inklusive sämtlicher Anlagen wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter*innen zur Verfügung gestellt.
Sämtliche Gebäude und Anlagen sollen hierbei auf einem vom/von der Vermieter*in beizubringenden Grundstück errichtet werden. Als Mindestanforderung ist festzuhalten, dass Schulhof und Pausenflächen unmittelbar an das Unterrichtsgebäude anschließen müssen. Sollte der/die Bieter*in die Variante mit zwei Schulen anbieten, gelten die zuvor genanntem Mindestanforderungen pro Schule.
Die Leistungen des/der Vermieter*in(s) umfassen alle Planungs- und Bauleistungen, einschließlich Schaffung von Baurecht, sowie die Finanzierung des Projekts. Die Schule bzw. die beiden Schulen müssen vom/von der Vermieter*in voll erschlossen, an die bestehende bzw. zu erschließende Infrastruktur angeschlossen sowie schlüsselfertig und betriebsbereit errichtet werden. Der gesamte Bauinvestitions-, Bauunterhaltungs- und Baubetriebsaufwand für das Projekt muss im Gesamtkonzept berücksichtigt werden.
Der/Die Vermieter*in hat die Übergabe einer bzw. zweier vollfunktionstüchtigen Schulen mit Außenanlagen, deren infrastrukturelle und verkehrliche Anbindung, sowie den Betriebsbeginn zum Schuljahr 2025/2026 sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund stellt die Stadt Köln dem/der Vermieter*in frei, die Schule in Modulbauweise zu errichten.
Aufgrund des hohen Bedarfes an Schulen ist für die Auftraggeberin von besonderer Bedeutung, dass der vertraglich vereinbarte Termin zur Übergabe des Gebäudes und zur Aufnahme des Schulbetriebs eingehalten wird.
Für den Fall, dass der vertraglich zugesicherte Termin für den Beginn des Schulbetriebs nicht sichergestellt werden kann, muss zumindest eine hinreichende Funktionsfähigkeit für den Startjahrgang gegeben sein, ggf. durch Stellung eines (Teil)Interims. Während des Anmietungszeitraums hat der/die Vermieter*in jederzeit die volle Funktionsfähigkeit der Schule bzw. der beiden Schulen zu gewährleisten.
Die Auftraggeberin mietet das Objekt bzw. die Objekte für einen Zeitraum von 20 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption über jeweils 5 Jahre an.
Der/Die Vermieter*in ist verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Ihm/Ihr obliegt damit die Betreiberverantwortung für die Mietsache.
Insbesondere ist nach jetzigen Planungen vorgesehen, dass auch die Dienstleistungen wie die Gestellung eines Schulhausmeisters, die Reinigung und der Winterdienst durch den/die Vermieter*in erbracht werden.