Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Referenzen
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit in Bezug auf den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand von Referenzen dar.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens vier (4) geeigneten Referenzen mit Bezug zur gegenständlichen Leistung ein (siehe Dokument "Leistungsbeschreibung"), wobei mindestens eine der Referenzen einem Projekt mit einem Auftraggeber nach §98 GWB zuzuordnen sein muss.
Zu allen Referenzen sind mindestens die folgenden Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Umfang in Personentagen und realisiertem Auftragswert,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- Die Referenzprojekte müssen dem Bereich "IT-Dienstleistungen und IT-Werkleistungen für die Qualitätssicherung im Bereich Softwareentwicklung" zweifelsfrei zuordenbar sein.
Referenzen werden als zum Vergabegegenstand vergleichbar akzeptiert, wenn:
- ein Vorgehensmodell für die Softwareentwicklung, dass die Schritte zur Qualitätssicherung beinhaltet, verwendet wurde und
- Methoden und Werkzeuge der agilen Projektwelt (wie z.B. Kanban / Scrum, Confluence. JIRA) eingesetzt wurden, oder
- das Projekt nach einem klassischen Vorgehensmodell (z.B. V-Modell XT, Wasserfallmodell, etc.) durchgeführt wurde und
- die Qualitätssicherung für Projekte erfolgte, deren Software in einer aktuellen, höheren, objektorientierten Programmiersprache (z. B. Java, Python, C++, C#, PHP, etc.) erstellt wurde und/oder
- die Qualitätssicherung für Projekte erfolgte, deren Datenbankanwendungen aktuelle relationale Datenbanken (z. B. Oracle, MS SQL, MySQL, MariaDB) verwendet und/oder
- die Qualitätssicherung für Projekte erfolgte, die als Web-basierte Client-Server-Anwendung umgesetzt wurden und
- die Konzeption und Durchführung der Qualitätssicherung der Software-Produkte (z. B. durch Abnahme-, Performance-, Last-, Integrations- und Regressionstests sowie deren Vorbereitung und Dokumentation) erfolgte.
Die eingereichten Referenzen müssen mindestens die folgenden durch den Bieter, ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein eignungsleihendes Unternehmen realisierten Umfang haben:
- Zwei (2) Referenzprojekte mit einem Umfang von jeweils mindestens zweihundertfünfzig (250) Personentagen
- Zwei (2) Referenzprojekte mit einem Umfang von jeweils mindestens einhundertfünfzig (150) Personentagen.
Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand (z.B. der erreichte Meilenstein im Projekt) anzugeben. Im Falle eines nicht erfolgreichen Projektes soll grob beschrieben werden, weshalb es sich bei dem eingereichten Referenzprojekt um kein Erfolgreiches handelt. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Es sind nur vier (4) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, weitere als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen_Los 3" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
2) Mitarbeiterzahlen
Bitte geben Sie die durchschnittliche Gesamtmitarbeiteranzahl pro Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren an. Es wird eine Mindestmitarbeiteranzahl von 110 Mitarbeitern pro Jahr im Jahresdurchschnitt gefordert.
Geben Sie bitte weiterhin die Mitarbeiterzahlen im einschlägigen Geschäftsbereich der IT-Dienstleistungen und IT-Werkleistungen für die Qualitätssicherung im Bereich der Softwareentwicklung aufgegliedert nach den folgenden Tätigkeitsbereichen an, der in Klammern stehende Wert beschreibt jeweils die erwartete Mindestmitarbeiterzahl im jeweiligen Tätigkeitsbereich:
- QS-Verantwortlicher (7)
- QS-Testmanager (10)
- Manueller Tester/Prüfer inkl. Tester gemäß BIT/WCAG (11)
- Testautomatisierer (12)
- Tester für Last- und Performancetests (9)
Füllen Sie dazu bitte die Anlage "Unternehmenszahlen_Los 3" aus. Sie haben für sich - und für alle Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaften sowie für alle Unterauftragnehmer (sofern zutreffend) - die Anlage "Unternehmenszahlen_Los 3" abzugeben. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften und Unternehmen mit Eignungsleihe werden die Mitarbeiterzahlen aller Unternehmen addiert. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen.
3) Qualitätsmanagementsystem
Bestätigen Sie mittels eines geeigneten Nachweises, dass Ihr Unternehmen ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend der DIN EN ISO 9001: 2015 implementiert hat. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor eine entsprechend detaillierte Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems (z.B. QS-Handbuch) nachzufordern, sofern Zweifel an dem vorgelegten Nachweis bestehen.