Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
zu 1.) Der Bieter/ die Bietergemeinschaft muss über mindestens 9 qualifizierte Berater verfügen, davon
- für die Rolle „Senior Manager“ mindestens 1 Berater, der neben den rollenübergreifenden Anforderungen (siehe Ziffer 3.1 der Leistungsbeschreibung) zusätzlich die Qualifikationsanforderungen für die Rolle „Senior Manager“ (siehe Ziffer 3.1.4 der Leistungsbeschreibung) erfüllt,
- für die Rolle „Manager“ mindestens 2 Berater, die neben den rollenübergreifenden Anforderungen (siehe Ziffer 3.1 der Leistungsbeschreibung) zusätzlich die Qualifikationsanforderungen für die Rolle „Manager“ (siehe Ziffer 3.1.3 der Leistungsbeschreibung) erfüllen.
- für die Rolle „Senior Consultant“ mindestens 3 Mitarbeiter, die neben den rollenübergreifenden Anforderungen (siehe Ziffer 3.1 der Leistungsbeschreibung) zusätzlich die Qualifikationsanforderungen für die Rolle „Senior Consultant“ (siehe Ziffer 3.1.2 der Leistungsbeschreibung) erfüllen.
- für die Rolle „Consultant“ mindestens 3 Mitarbeiter, die neben den rollenübergreifenden Anforderungen (siehe Ziffer 3.1 der Leistungsbeschreibung) zusätzlich die Qualifikationsanforderungen für die Rolle „Consultant“ (siehe Ziffer 3.1.1 der Leistungsbeschreibung) erfüllen.
(Die Doppelzählung einer natürlichen Person, d.h. die Anrechnung auf die geforderte Mindestanzahl an Beratern in mehreren Beraterkategorien ist unzulässig.)
zu 2.) Der Bieter/ die Bietergemeinschaft muss über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen verfügen.
I. DIE NACHFOLGENDEN ANFORDERUNGEN AN DIE VERGLEICHBARKEIT VON REFERENZEN MUSS ZWINGEND VON JEDER ANGEGEBENEN REFERENZ ERFÜLLT WERDEN. ANDERNFALLS BLEIBT DIE REFERENZ MANGELS VER-GLEICHBARKEIT UNBERÜCKSICHTIGT.
- Die Referenzleistung muss in einem komplexen, heterogenen IT-Umfeld (mit diversen Betriebssystemen, Datenbanksystemen und Technologien für Webapplikationen) erbracht worden sein. Entsprechend zu dieser IT-Landschaft müssen die IT-Security-Komponenten nach bekannten Best Practises (bspw. Center of Internet Security Top 18 Controls) implementiert gewesen sein.
- Die Erbringung der Referenzleistungen darf nicht vor dem Kalenderjahr 2021 liegen.
- Der Umfang der erbrachten Leistungen pro Referenz muss mindestens 20 Beratertage umfasst haben.
II. DIE NACHFOLGENDEN MINDESTANFORDERUNGEN MÜSSEN KUMULATIV D.H. IN GÄNZE ERFÜLLT SEIN. D.H. ES REICHT NICHT AUS, WENN NUR EINE DER MINDESTANFORDERUNGEN ERFÜLLT WIRD.
- Es sind insgesamt mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen anzugeben. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn Sie sämtliche Anforderungen an die Vergleichbarkeit (siehe oben I.) erfüllt.
- Bei mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungen muss der Referenzgeber dem Banken-, Finanzdienstleistungs-, Versicherungssektor zurechenbar sein. Alternativ wurde die Referenzleistung bei mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungen für einen Auftraggeber mit einer vergleichbaren komplexen und heterogenen IT-Landschaft und einem regulatorischen Umfeld erbracht.
- Bei mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungen muss das Leistungsspektrum, in dem Referenzleistungen erbracht wurden, den Tätigkeitsbereich Incident Response abgedeckt haben.
- Bei mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungen muss das Leistungsspektrum, in dem Referenzleistungen erbracht wurden, den Tätigkeitsbereich IT-Forensik abgedeckt haben.