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(Legende siehe III.1.1)
III.1.3.1 (A): Mitarbeiteranzahl im Jahresmittel in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Geschäftsbereich -Sicherheitsberatung -unter Verwendung des Formulars E I; A*,U*,S*
III.1.3.2 (A): Eigenerklärung zu Unteraufträgen und zur Eignungsleihe unter Verwendung des Formulars Wirt-235; A*,U*,S*
III.1.3.3 (A): Eigenerklärung anderer Unternehmen unter Verwendung des Formulars Wirt-236
(auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle); U*
III 1.3.4 (A): Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität hinsichtlich der unternehmerischen Strukturen, Abläufe und Prozesse des Bieters (formlos) oder Nachweis (Vorlage des Zertifikats in elektronischer Kopie) eines beim Bewerber/Bieter etablierten Qualitätssicherungssystems; A*,U*
III 1.3.5 (A): Angabe von mindestens 4 Unternehmensreferenzen zu Sicherheitsberatung, gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand unter Verwendung des Formulars E III
Die Referenz darf nicht älter als 3 Jahre sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
- detaillierte Beschreibung des Projektes, aus der die Art und Anzahl der gelieferten und installierten Komponenten bzw. die Art der Leistung hervorgeht,
- Angabe zum Auftragsumfang und Realisierungszeitpunkt des Projektes bzw. zur Laufzeit des Service- und Instandhaltungsvertrages,
- Beschreibung des technischen und organisatorischen Umfelds,
- Angabe der Auftraggeber der Referenz* / Empfänger der Leistung*,
- Benennung eines Ansprechpartners zur Unternehmensreferenz mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, der kompetent über die Unternehmensreferenz Auskunft geben kann; L*,S*
mögliche geforderte Mindeststandards:
(Legende siehe III.1.1)
zu III.1.3.1 (A) Mindestmitarbeiteranzahl im Jahresmittel der letzten drei Geschäftsjahre > 5
zu III.1.3.2 (A) Subunternehmen / Unterauftragnehmer müssen ebenfalls das BSI Zertifikat als IT-Sicherheitsdienstleister vorlegen.
zu III.1.3.3 (A): Subunternehmen / Unterauftragnehmer müssen ebenfalls das BSI Zertifikat als IT-Sicherheitsdienstleister vorlegen.
zu III.1.3.4 (A): mindestens hinreichend beschriebenes Qualitätssicherungssystem oder nachgewiesene, gültige Zertifizierung (z.B. nach ISO 9000 ff.)
Hinreichend beschrieben heißt in diesem Zusammenhang, dass die beschriebenen Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität hinsichtlich der unternehmerischen Strukturen, Abläufe und Prozesse im jeweiligen Bereich erwarten lassen, dass eine Mindestqualität von Ergebnissen betrieblicher Leistungsprozesse (z.B. Qualitätskontrolle, Endkontrolle etc.) sichergestellt wird.
zu III.1.3.5 (A): mindestens 4 Unternehmensreferenzen gleichwertig zum ausgeschriebenen Auftragsgegenstand, deren Projektabschluss nicht älter als 3 Jahre (gerechnet ab Angebotsabgabe) ist