Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 3 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Hinsichtlich des zu benennenden verantwortlichen Personals fließt neben dem Projektleiter maximal 1 Projektmitarbeiter in die Bewertung ein.
Hinsichtlich der einzureichenden Referenzen wird hinsichtlich der Referenzarten 3, 4, 5 und 6 je Referenzart eine Referenz bewertet.
Es können insgesamt maximal 100 Punkte wie folgt erreicht werden:
I. Angaben zu verantwortlichem Personal (maximal 40 Punkte):
1) Projektleiter (maximal 25 Punkte):
a) Fachliche Qualifikation: Abgeschlossenes Studium im Bereich Werbung/Medien oder Journalismus oder Pädagogik = 5 Punkte.
b) Persönliche Referenzen:
aa) Referenzart 1 (Leitung einer Kampagne mit pädagogisch-didaktischen medialen Inhalten): Mehr als 1, aber maximal 3 Referenzen = 2 Punkte / Mehr als 3, aber maximal 5 Referenzen = 5 Punkte / Mehr als 5 Referenzen =10 Punkte;
bb) Vorliegen einer Referenz zu Referenzart 3 (Leistungsart: Didaktische Erfahrung in der Erstellung von Lernkonzepten) = 10 Punkte.
2) Projektmitarbeiter (maximal 15 Punkte):
a) Fachliche Qualifikation: Abgeschlossene Ausbildung oder abgeschlossenes Studium im Bereich Werbung/Medien oder Journalismus oder Pädagogik = 5 Punkte;
b) Persönliche Referenzen: Referenzart 1 (Entwicklung eines multimedialen Unterrichtskonzepts, insbesondere unter Einbeziehung von Blended Learning und Social Media): Mindestens 1, aber maximal 3 Referenzen = 2Punkte / Mehr als 3, aber maximal 5 Referenzen = 5 Punkte / Mehr als 5 Referenzen = 10 Punkte.
II. Referenzen (maximal 60 Punkte; je Referenzart maximal 15 Punkte):
1) Referenzart 3 (Leistungsart: Betreuung einer Kampagne mit Bereich Prävention):
a) Vorliegen einer Referenz zu Referenzart 3 = 5 Punkte;
b) Vorliegen einer Referenz zu Referenzart 3 im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und in Bildungseinrichtungen = 15 Punkte.
2) Referenzart 4 (Leistungsart: Betreuung einer Kampagne mit der Zielgruppe Berufsschullehrer): Vorliegen einer Referenz zu Referenzart 4 = 15 Punkte;
3) Referenzart 5 (Leistungsart: Betreuung einer Kampagne mit der Zielgruppe Auszubildende): Vorliegen einer Referenz zu Referenzart 5 = 15 Punkte;
4) Referenzart 6 (Leistungsart: Konzeption und Durchführung eines Schülerwettbewerbs): Vorliegen einer Referenz zu Referenzart 6 = 15 Punkte.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als drei Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der Auftraggeber jene Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Hierbei geht der Auftraggeber wie folgt vor:
Erreichen zwei oder mehr Bewerber die gleiche Punktzahl, entscheidet die höhere Punktzahl für das Reduzierungskriterium "Referenzen" als nachrangiges Reduzierungskriterium. Bei Punktgleichheit des Reduzierungskriteriums "Referenzen" entscheidet die höhere Punktzahl für Referenzart 3.