Sofern der Auftragnehmer dieses Loses (Los 2) abweichend des Auftragnehmers Los 1 ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer Los 2 die zu liefernden Beladungsgegenstände an den Auftragnehmer Los 1 zu liefern. Eine Lieferanschrift wird mit Auftragsvergabe bekanntgegeben. Entstehende Lieferkosten sind in die Positionspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.